Rechtsprechung
RG, 03.06.1905 - 6723/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Verleger einer unzüchtigen Schrift, der diese im einheitlichen Tatzusammenhange zum Zwecke der Verbreitung herstellt, ankündigt, anpreist, vorrätig hält und demnächst verbreitet, zu einer Zeit, zu welcher die Tat in Ansehung der Verbreitung verjährt ist, noch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 38, 71
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53 Ist § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch mehrere Tatbestandshandlungen verletzt worden, so liegen nicht mehrere selbständige Straftaten vor, sondern nur verschiedene gleichwertige Begehungsformen derselben Straftat (im Anschluss an RGSt 38, 71 [74]).
Ist diese Vorschrift durch mehrere Tatbestandshandlungen verletzt worden, so liegen nicht mehrere selbständige Straftaten vor sondern nur verschiedene gleichwertige Begehungsformen derselben, also einzigen Straftat (RGSt 38, 71 [74]; RG GoldtArch 59, 314).
- BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.09.1981 - 3 StR 142/81
Pressestraftat - Verjährung - Beihilfe
Die für die Pressestraftat geltende kurze presserechtliche Verjährungsfrist von sechs Monaten kommt damit auch dem Angeklagten als Gehilfen zu dieser Tat zugute (vgl. RGSt 38, 71, 74; RG RsprStrafs Bd. 1, 373, 375, 376; …
- BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des …
Sie nach der das gesamte Tun des Angeklagten bestimmenden Begehungsform des Handeltreibens zu charakterisieren, wie es die Strafkammer getan hat, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 38, 71, 74; BGHSt 5, 381, 383) [BGH 14.01.1954 - 3 StR 642/53] . - BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
Leonhard Schlüter
- Das Reichsgericht hat diese Auffassung stets vertreten; es sei auf die Entscheidungen vom 30.9.1887, RsprRGSt 9, 483; vom 28.2.99, RGSt 32, 69; vom 3.6.1905, RGSt 38, 71 und vom 3.12.1917, RGZ 91, 350 verwiesen. - BGH, 23.11.1955 - 6 StR 95/55
Rechtsmittel
Das Vorrätighalten des "Programms" bildet aber mit dem durch die Verteilung begangenen Vergehen nach § 84 StGB ebenfalls eine Einheit (RGSt 38, 71 f; Beschluß des Senats 6 StR 18/54 vom 2. Juli 1954) Daraus folgt, daß alle Straftaten nach § 73 StGB zu beurteilen sind, Daran ändert sich auch nichts durch den Umstand, daß die Bestrafung nach § 84 StGB im Hinblick auf die hilfsweise Geltung dieser Vorschrift unterbleibt.