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   RG, 15.06.1911 - 86/11   

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https://dejure.org/1911,378
RG, 15.06.1911 - 86/11 (https://dejure.org/1911,378)
RG, Entscheidung vom 15.06.1911 - 86/11 (https://dejure.org/1911,378)
RG, Entscheidung vom 15. Juni 1911 - 86/11 (https://dejure.org/1911,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist wenn nach § 12 Abs. 2 St.P.O. die Verhandlung und Entscheidung einer Strafsache einem anderen von mehreren zuständigen Gerichten durch das gemeinschaftlich obere Gericht übertragen war, dieses obere Gericht zur Beschlußfassung in dem Falle berufen, daß nach § 15 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.04.2002 - 3 ARs 17/02

    Prozeß gegen mutmaßliche Al - Quaida - Terroristen verbleibt in Frankfurt

    Die Voraussetzungen für eine von Amts wegen - und deshalb auch auf Anregung verfahrensunbeteiligter Dritter - zu prüfende (Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 15 Rdn. 16; RGSt 45, 67, 69) Übertragung nach § 15 StPO wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind nicht gegeben.
  • EuG, 21.12.2021 - T-721/18

    Apostolopoulou und Apostolopoulou-Chrysanthaki/ Kommission

    Am 11. April 2012 trat der Nómos 4072/2012 - Veltíosi epicheirimatikoú perivállontos (Gesetz 4072/2012 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen) (FEK A' 86/11.4.2012) in Kraft, dessen Art. 249 Abs. 1 und Art. 270 Abs. 1 vorsehen, dass die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit parallel, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft haften.
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    In Rechtsprechung und Rechtslehre wird allgemein davon ausgegangen, daß die Untersuchung und Entscheidung nach § 15 StPO auch einem bereits zuständigen Gericht übertragen werden kann (RGSt 45, 67, 69; Eberhard Schmidt Lehrkommentar StPO § 15, Rdnr. 5, 9; Dünnebier in Loewe-Rosenberg 21. Auflage § 15 Anm. 7 b; Müller-Sax § 15, Anm. 1 a; KMR 4. Auflage § 15 Anm. 1; zweifelhaft Schwarz-Kleinknecht StPO 26. Auflage § 15 Anm. 3; für die entsprechende Bestimmung des § 36 Nr. 1 ZPO ähnlich Baumbach-Lauterbach ZPO § 36 Anm, 3 A; Stein-Jonas § 36 Anm. III 1, während Wieczorek in Anm. A I zu § 36 ZPO meint, der Ersatzgerichtsstand nach § 36 dürfe nicht bestimmt werden, solange der Kläger unmittelbar oder mittelbar durch Verweisungsmöglichkeit die Wahl habe).
  • BGH, 02.06.1961 - 2 ARs 70/61
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