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   RG, 16.11.1896 - 3213/96   

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https://dejure.org/1896,193
RG, 16.11.1896 - 3213/96 (https://dejure.org/1896,193)
RG, Entscheidung vom 16.11.1896 - 3213/96 (https://dejure.org/1896,193)
RG, Entscheidung vom 16. November 1896 - 3213/96 (https://dejure.org/1896,193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Nach welchem Maßstabe ist die Vorhersehbarkeit des Erfolges einer fahrlässigen Handlung zu prüfen? Inwieweit ist diese Vorhersehbarkeit nur nach dem Kausalitätsverlaufe des gegebenen Falles zu beurteilen, und unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06

    Psychischer Gesundheitsschaden

    Vorhersehbarkeit ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (BGH, Urt. v. 23.10.1952, LM Nr. 1 zu § 828 BGB; Urt. v. 23.12.1953, LM Nr. 2 zu § 276 BGB), der sich an der Erfahrung des täglichen Lebens orientiert (RG, Urt. v. 16.11.1896, RGSt 29, 218, 220).
  • LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geldentschädigung wegen psychischer

    Nur was aufgrund gewöhnlicher Erfahrung bei gehöriger Sorgfalt als Erfolg einer Handlung vorhergesehen werden kann, hat derjenige, der die Handlunge vorgenommen hat, zu verantworten (so bereits RGSt 29, 218 (220)).
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