Rechtsprechung
RG, 24.04.1891 - 948/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Findet im Geltungsbereiche der preußischen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 der §. 346 St.G.B.'s Anwendung auf den Gemeindevorsteher, welcher von dem zuständigen Amtsrichter mit der Verhaftung und Vorführung eines Verurteilten zum Zwecke der Strafvollstreckung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 25.04.1890 - 948/90
- RG, 24.04.1891 - 948/90
Papierfundstellen
- RGSt 21, 424
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.12.1958 - 1 StR 456/58
Rechtsmittel
Als Inhaber der gemeindlichen Polizeigewalt aber war er unabhängig davon, ob er wirksam zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt war, nach den § § 161, 163 StPO zur Mitwirkung bei der Verfolgung strafbarer Handlungen verpflichtet (vgl. RGSt 21, 424, 426; 57, 19, 20; 73, 265, 267; 74, 178, 180; vgl. auch BGH LM Nr. 10 a. E. zu § 345 StGB).