Rechtsprechung
RG, 24.04.1895 - 311/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann ein Gericht im ganzen abgelehnt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 27, 175
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58
Rechtsmittel
Ein solcher Antrag ist unzulässig und kann von dem zuständigen Spruchkörper des als ausgeschlossen bezeichneten oder als befangen abgelehnten Gerichts selbst verworfen werden (vgl. RGSt 27, 175; 56, 49; BGH 1 StR 423/51 vom 30. Oktober 1951 [insoweit in BGHSt 1, 389 nicht abgedruckt]; 5 StR 182/52 vom 8. Mai 1952; 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).Dieser Fall liegt hier vor, obwohl der Angeklagte den Wortlaut nach "jeden einzelnen Richter" der besagten Gerichte abgelehnt hat; denn sachlich lief seine Erklärung auf die Ablehnung der Gerichte im ganzen hinaus, da er die abgelehnten Richter nicht namentlich bezeichnet und auch keine auf die Person der einzelnen Richter abgestellten Ablehnungsgründe geltend gemacht hat (vgl. RGSt 27, 175; RG JW 1935, 2894 Nr. 16).
- BVerwG, 21.11.1961 - V C 099.60
Rechtsmittel
Ein Ablehnungsgesuch kann sich vielmehr nur gegen einen oder bestimmte einzelne Richter wenden (vgl. RGSt 27, 175; 56, 49;… Stein-Jonas-Schönke, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Vorbem. II vor § 41 ZPO;… Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 25. Aufl., Anm. 1 zu § 42 ZPO; Wieczorek, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, Anm. A II a zu § 45 ZPO; Ule, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. I zu § 54; Eyermann-Fröhler; Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. 12 zu § 54). - BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77
Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs - Nachholen der Anhörung - Zugang …
Das ganze Kollegialgericht kann nur in der Form abgelehnt werden, daß für die Person jedes einzelnen Mitglieds ein Ablehnungsgrund dargetan wird (RGSt 27, 175; BGH bei Dallinger MDR 1955, 271). - BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
Rechtsmittel
Dass diese nicht namentlich benannt wurden, wie dies an sich erforderlich war (RGSt 27, 175), sondern unter der Sammelbezeichnung "Strafkammer" abgelehnt wurden, schadet nicht, da sich aus dem Vortrage des Angeklagten mit ausreichender Sicherheit die abgelehnten Gerichtspersonen erkennen liessen. - BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54
Rechtsmittel
Wollte er nur einzelne Mitglieder der Kammer ablehnen, dann mußte er das unmißverständlich zum Ausdruck bringen und die von ihm als befangen erachteten Richter namentlich bezeichnen (RGSt 27, 175).