Rechtsprechung
RG, 26.04.1882 - 442/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Was erfordert, im Unterschiede vom Thatbestande der Nötigung, der Vergehensbegriff vorsätzlicher widerrechtlicher Freiheitsberaubung zur Erfüllung der objektiven und subjektiven gesetzlichen Merkmale?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 6, 231
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92
Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit
Es liegt nur dann vor, wenn eine "vollständige Aufhebung der persönlichen Freiheit" stattgefunden hat, die den Betroffenen zum "Gefangene (n) oder absolut Unfreie (n) " gemacht hat (RGSt 6, 231, 232), wenn eine "vollständige Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit" zu verzeichnen ist (BGH…, Urt. vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75). - BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer …
- BGH, 21.12.1956 - 1 StR 207/56
Rechtsmittel
Dazu ist die völlige Aufhebung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen (vgl RGSt 6, 231, 232), sei es auch nur auf vorübergehende Zeit, erforderlich (vgl RGSt 2, 292, 296; 7, 259, 260 f; 25, 147; 61, 239, 241; BGH 4 StR 420/55 vom 1. Dezember 1955 bei Dallinger, MDR 1956, 144 zu § 142 StGB). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 229/51
Rechtsmittel
Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände, welche die völlige Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit des Opfers bewirken (RGSt 6, 231) sowie das Unrechtsbewusstsein (RGSt 12, 194) und der Wille des Täters, die freie Fortbewegung der angegriffenen Person unmöglich zu machen.