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   SG Gießen, 14.12.2021 - S 15 KR 306/18   

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https://dejure.org/2021,70411
SG Gießen, 14.12.2021 - S 15 KR 306/18 (https://dejure.org/2021,70411)
SG Gießen, Entscheidung vom 14.12.2021 - S 15 KR 306/18 (https://dejure.org/2021,70411)
SG Gießen, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - S 15 KR 306/18 (https://dejure.org/2021,70411)
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  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Auszug aus SG Gießen, 14.12.2021 - S 15 KR 306/18
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1 Satz 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässig, da die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und die Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur KVdR begehrt wird (vgl auch BSG, 12.01.2011, B 12 KR 11/09 R).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R

    Krankenversicherung der Rentner - Berechnung der Vorversicherungszeit - Ende der

    Auszug aus SG Gießen, 14.12.2021 - S 15 KR 306/18
    Dieser Tag ist für das Ende der Rahmenfrist auch dann maßgebend, wenn über den Zeitpunkt der Rentenantragstellung hinaus eine nach § 5 Abs. 8 SGB V vorrangige Versicherung bestand, zwischen Rentenantragstellung und Rentenbeginn weitere anrechenbare Versicherungszeiten in Form einer Pflichtversicherung wegen abhängiger Beschäftigung zurückgelegt werden und daher Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt (BSG 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 5 KR 658/18

    Krankenversicherung der Rentner für Beamtengattin?

    Auszug aus SG Gießen, 14.12.2021 - S 15 KR 306/18
    Bei Bestandsfällen, in denen der Rentenantrag, wie hier bereits vor dem 01.08.2017, gestellt wurde, bzw. bereits Rente bezogen wird, wird davon ausgegangen, dass die Versicherungspflicht auch erst zum 01.08.2017 eintritt, jedoch auf die ursprüngliche zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung maßgebliche Rahmenfrist abzustellen ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. Mai 2019 - L 5 KR 658/18).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Auszug aus SG Gießen, 14.12.2021 - S 15 KR 306/18
    Zur Beendigung der Mitgliedschaft und für das Erlöschen der Versicherungspflicht muss er dann aber die damit geschaffene Rechtsposition (die einen Vertrauenstatbestand darstellt) durch einen Verwaltungsakt - gestützt auf § 48 SGB X - zurücknehmen (BSG 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R).
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