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   VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253   

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VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253 (https://dejure.org/2015,50701)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.12.2015 - B 2 K 15.253 (https://dejure.org/2015,50701)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - B 2 K 15.253 (https://dejure.org/2015,50701)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Bereits bei einem Abstand von 250 m zu einer Windkraftanlage sind demnach im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten (vgl. insoweit auch VG Augsburg v. 09.07.2014, Az. Au 4 S 14.945; BayVGH, Beschl. v. 08.06.2015, Az. 22 CS 15.686 m. w. N.).

    Ihre eigenen materiell-rechtlichen Belange werden durch derartige (etwaige) Ermittlungsdefizite nicht tangiert, da sie ausschließlich das nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht drittschützende Artenschutzrecht betreffen (vgl. BayVGH Beschl. v. 08.06.2015, Az. 22 CS 15.686).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Zwar folgt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus der UVP-Richtlinie ein eigenständiges Recht "des betroffenen Einzelnen" auf Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens durch die zuständigen Stellen und auf Anhörung hierzu (vgl. EuGH v. 07.11.2013, Az. C-72/12; v. 14.03.2013, Az. C-420/11).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Im Rahmen dieser Beurteilung kommt der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu; die gerichtliche Kontrolle ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. BVerwG v. 27.06.2013, Az. 4 C 1/12; v. 02.03.2008, Az. 9 A 3/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Eine Klage ist mithin (nur) dann zulässig, wenn die Klägerin durch die Entscheidung tatsächlich in ihren Interessen beeinträchtigt wird (vgl. OVG NRW v. 23.07.2014, Az. 8 B 356/14; Seibert, NVwZ 2013, 1040, 1045 m. w. N.).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-420/11

    Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Zwar folgt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus der UVP-Richtlinie ein eigenständiges Recht "des betroffenen Einzelnen" auf Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens durch die zuständigen Stellen und auf Anhörung hierzu (vgl. EuGH v. 07.11.2013, Az. C-72/12; v. 14.03.2013, Az. C-420/11).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12

    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage (Nachforschung), Reklamation

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Der vom Oberlandesgericht München entschiedene Fall (v. 25.07.2012, Az. 27 U 3421/11 und 23 U 50/12) betraf einen anderen Anlagentyp.
  • OLG München, 14.08.2012 - 27 U 3421/11

    Unterlassungsansprüche von Grundstückseigentümern hinsichtlich des Betriebs einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Der vom Oberlandesgericht München entschiedene Fall (v. 25.07.2012, Az. 27 U 3421/11 und 23 U 50/12) betraf einen anderen Anlagentyp.
  • VG Bayreuth, 23.10.2013 - B 2 K 13.245

    Rechtserhebliche Erschütterungen durch Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Jedoch werden diese Beschattungsdauern in technisch realisierbarer Art und Weise auf ein zumutbares Maß zurückgeführt (vgl. VG Bayreuth v. 23.10.2013, Az. B 2 K 13.245; v. 23.10.2013, Az. B 2 K 13.644).
  • VG Augsburg, 09.07.2014 - Au 4 S 14.945

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Bereits bei einem Abstand von 250 m zu einer Windkraftanlage sind demnach im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten (vgl. insoweit auch VG Augsburg v. 09.07.2014, Az. Au 4 S 14.945; BayVGH, Beschl. v. 08.06.2015, Az. 22 CS 15.686 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.10.2000 - 26 ZS 99.2952
    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
    Der Beklagte besäße angesichts der den Grundpflichten des Immissionsschutzrechts immanenten Dynamik, die nicht nur die Errichtung, sondern auch den Betrieb einer Anlage erfassen, mit einer auf § 17 BImSchG gestützten Anordnung zur Einschränkung des nächtlichen Betriebs ein geeignetes Instrument zur Nachsteuerung eines eventuell auftretenden Immissionskonflikts (vgl. BayVGH vom 02.10.2000, Az. 26 ZS 99.2952).
  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Für die Frage nach der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist als Ausgangspunkt darauf abzustellen, ob der Antrag den Anforderungen der 9. BImSchV entspricht (vgl. LT-Drs. 17/2137 S. 8), ob also alle Unterlagen beigefügt worden sind, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG erforderlich sind (VG Bayreuth, U.v. 11.12.2015 - B 2 K 15.253 - juris Rn. 42).

    Nachforderungen einzelner Unterlagen während des Verfahrens der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind der Komplexität und dem Umfang immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren geschuldet und werden sich aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen auch bei äußerst detailreichen Antragsunterlagen nie gänzlich vermeiden lassen (VG Bayreuth, U.v. 11.12.2015 - B 2 K 15.253 - juris Rn. 42).

    Dabei steht der Genehmigungsbehörde für die Beurteilung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen aufgrund des Umstandes, dass sie Art und Umfang ihrer Prüfungen nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, ein gewisser Einschätzungsspielraum zu, der nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglich ist (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 7; VG Bayreuth, U.v. 11.12.2015 - B 2 K 15.253 - juris Rn. 42; VG Regensburg, U.v. 12.1.2017 - RO 7 K 16.496 - juris Rn. 32).

    Als wesentliches Indiz für die Frage, wann von einer Vollständigkeit der Antragsunterlagen auszugehen ist, kann vor diesem Hintergrund gewertet werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die Genehmigungsbehörde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeleitet hat, da sie - wie sich aus einer Gesamtschau von § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 3, Abs. 2 der 9. BImSchV ergibt - hiermit nach außen hin kund gibt, dass ihrer Auffassung nach auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen die erforderlichen Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 6 BImSchG getroffen werden können (VG Bayreuth, U.v. 11.12.2015 - B 2 K 15.253 - juris Rn. 42).

  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Neuere gerichtliche Entscheidungen bestätigen diese Annahmen für den streitgegenständlichen Anlagentyp (vgl. VG Bayreuth, U.v. 18.12.2014 - B 2 K 14.299 - juris Rn. 65; VG Bayreuth, U.v. 11.12.2015 - B 2 K 15.253 - juris Rn. 33).
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