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   VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23   

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VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23 (https://dejure.org/2023,37229)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.12.2023 - 12 L 384.23 (https://dejure.org/2023,37229)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Dezember 2023 - 12 L 384.23 (https://dejure.org/2023,37229)
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  • VG Berlin, 27.11.2023 - 12 L 327.23

    Vorläufige Zulassung im Studiengang Zahnmedizin

    Auszug aus VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23
    Die Angaben über die zum Wintersemester 2022/23 im 1. Fachsemester eingeschriebenen Studierenden basieren auf der dienstlichen Erklärung der Leiterin des Referats für Studienangelegenheiten der Antragsgegnerin vom 14. November 2023 (eingereicht von der Antragsgegnerin im Verfahren VG 12 L 327/23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2008 - 5 NC 56.08

    Zulassung zum Studium der Medizin: Zulässigkeit der kapazitätswirksamen

    Auszug aus VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23
    Die vom Dekan bewilligte Lehrdeputatsverminderung von Prof x... (Stellen-Nr. 50020627) um 2 LVS für dessen Tätigkeit als Centrumsleiter des Charité Centrums 3 für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Medizinischen Fakultät entspricht den Vorgaben des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LVVO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2008 - OVG 5 NC 56.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 5 S 4.18

    Lauf der Wiederholbarkeitsfrist für Hochschulwechsler an der Hochschule für

    Auszug aus VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23
    Eine solche kommt im Verfahren nach § 123 VwGO mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache (hier VG 12 K 144/23) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und das Nichtergehen der einstweiligen Anordnung für die Antragstellerin mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 5 S 4.18 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 19.01.2022 - 3 L 577.20
    Auszug aus VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23
    Der Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit gebietet es nicht, eine Studienbewerberin, die - wie die Antragstellerin - keine ihrer Verweildauer an der Universität entsprechenden Studienfortschritte gemacht hat, die auch nur teilweise Wiederholung des bereits absolvierten Studiums zu ermöglichen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 5 NC 21.07 -, VG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VG 3 L 577/20 - juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 22.02.2017 - 3 L 692.16

    Vorläufige Immatrikulation eines Studierenden in ein bestimmtes Fachsemester im

    Auszug aus VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23
    Die vorläufige Hochschulzulassung stellt dabei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine faktische Vorwegnahme der Hauptsache dar (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2017 - VG 3 L 692.16 - juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 12.12.2022 - 12 L 174.22
    Auszug aus VG Berlin, 15.12.2023 - 12 L 384.23
    Der aktuelle Bestand an wissenschaftlichem Lehrpersonal mit dem jeweiligen Lehrdeputat, der sich im Vergleich zum vorhergehenden Berechnungszeitraum (Akademisches Jahr 2022/23) nicht geändert hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. Dezember 2022 - VG 12 L 174/22 - juris) wird im Folgenden dargestellt:.
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