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   VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24   

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VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24 (https://dejure.org/2024,7403)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2024 - 9 L 84.24 (https://dejure.org/2024,7403)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. März 2024 - 9 L 84.24 (https://dejure.org/2024,7403)
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  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Anders als im Strafverfahren gilt in Fragen der Eignung bzw. Zuverlässigkeit einer Person wegen des präventiven Charakters dieser Prüfung im Übrigen nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 - juris Rn. 53; VG Berlin, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 52/21 - juris Rn. 29).

    Das Wohlverhalten während des seit 2013 gegen ihn geführten berufsrechtlichen und seit 2016 gegen ihn geführten strafrechtlichen Verfahrens ist allein nicht geeignet, eine zuvor gezeigte persönliche Ungeeignetheit aufzuheben (vgl. zur Wiedergestattung BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 - juris Rn. 4 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 52/21 - juris Rn. 32).

    Auch die im Eilverfahren im Jahr 2016 vorgetragenen Maßnahmen zur Vermeidung missverständlicher Vorfälle, wie eine Selbstverpflichtung, Patienten nur noch in Anwesenheit einer weiteren Person zu untersuchen, sich einer Einzelsupervision bei einer Diplom-Psychologin zu unterziehen und Patienten vor körperlichen Untersuchungen im Intimbereich eine schriftliche Aufklärung vorzulegen, den Untersuchungsablauf vorab zu besprechen und sich die Einwilligung des Patienten zu der Untersuchung schriftlich erteilen zu lassen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. September 2016 - 9 L 324.16 - EA S. 9), vermögen die Zweifel an der persönlichen Eignung nicht in dem erforderlichen Maße auszuräumen (so im Ergebnis auch VG Berlin, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 52/21 - juris Rn. 32).

  • VG Hamburg, 17.11.1998 - 13 VG 138/97
    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Die persönliche Eignung ist insbesondere an der Einhaltung der ärztlichen Berufspflichten zu messen, z.B. an dem Gebot, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit seinem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen (vgl. § 2 Abs. 2 der Berufsordnung der Antragsgegnerin, zuletzt geändert am 14. April 2021 (ABl. 2022, S. 2156) sowie VG Hamburg, Urteil vom 17. November 1998 - 13 VG 138/97 - juris Rn. 19).

    Unabhängig davon, ob man der Antragsgegnerin im Hinblick auf die Feststellung der persönlichen Eignung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zubilligen möchte (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 11314/03 - juris Rn. 14 ff.) oder ob das Gericht im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffs eine eigene Prognose vornehmen darf (so VG Hamburg, Urteil vom 17. November 1998 - 13 VG 138/97 - juris Rn. 18; VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2014 - 7 B 743/14 - juris Rn. 28; wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 12 S 75.16 - EA), ist die Entscheidung der Antragsgegnerin, die persönliche Eignung des Antragstellers nicht positiv festzustellen, weder offensichtlich beurteilungsfehlerhaft noch sonst rechtswidrig.

    Zwar geht das Gericht nicht so weit, jegliche subjektiv-öffentlichen Rechtspositionen des Antragstellers im Hinblick auf die Weiterbildungsbefugnis zu verneinen (VG Hamburg, Urteil vom 17. November 1998 - 13 VG 138/97 - juris Rn. 20 nimmt an, dass die Weiterbildungsbefugnis im öffentlichen Interesse und nicht aufgrund eines subjektiven Rechts des Arztes bzw. der Ärztin verliehen wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Die Ermächtigung ist nicht nur zu versagen, falls die Eignung fehlt, sondern bereits dann, wenn sie nicht positiv festgestellt werden kann, mit anderen Worten, wenn Zweifel an der Eignung des Kammermitglieds bestehen, die nicht ausgeräumt werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 - 9 S 1348/13 - juris Rn. 38).

    Dabei kann offenbleiben, ob eine jeden Zweifel ausschließende Integrität des zur Weiterbildung befugten Arztes als Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und der Anerkennungsbehörde den Maßstab bildet (Hessischer VGH, Urteil vom 24. Juni 2014 - 9 S 1348/13 - BeckRS 2014, 53854) oder nur zu fordern ist, dass sich die Zweifel an der Eignung auf Verfehlungen von einer gewissen Erheblichkeit beziehen, weil nicht jede untergeordnete Pflichtverletzung geeignet sei, die Schlussfolgerung einer fehlenden persönlichen Eignung zu rechtfertigen, sondern nur dann, wenn sie bei Würdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Betroffenen die hinreichende Gefahr begründet, dass er seine Pflichten auch in Zukunft nicht ordnungsgemäß wahrnehmen wird (VG Sigmaringen, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 8 K 389/98 - juris LS).

    Schließlich ist durch die gegen den Antragsteller erhobenen Vorwürfe die erforderliche Vertrauensbeziehung zwischen ihm und der Antragsgegnerin als Anerkennungsstelle gegenwärtig gestört (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 - 9 S 1348/13 - juris Rn. 38), was der Erteilung der Weiterbildungsbefugnis entgegensteht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 11314/03

    Beruf, Berufsrecht, ärztliches Berufsrecht, Arzt, Ärztekammer, Landesärztekammer,

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Die persönliche Eignung für die verantwortliche Leitung der Weiterbildung von Ärzten umfasst charakterliche und im weitesten Sinne pädagogische Persönlichkeitsmerkmale (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 11314/03 - juris Rn. 17).Persönlich geeignet ist der Arzt, dessen Eigenschaften, wie sie sich in seinem Verhalten offenbaren, keine begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, dass er die Aufgaben und Pflichten eines weiterbildenden Arztes uneingeschränkt erfüllen werde.

    Unabhängig davon, ob man der Antragsgegnerin im Hinblick auf die Feststellung der persönlichen Eignung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zubilligen möchte (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 11314/03 - juris Rn. 14 ff.) oder ob das Gericht im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffs eine eigene Prognose vornehmen darf (so VG Hamburg, Urteil vom 17. November 1998 - 13 VG 138/97 - juris Rn. 18; VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2014 - 7 B 743/14 - juris Rn. 28; wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 12 S 75.16 - EA), ist die Entscheidung der Antragsgegnerin, die persönliche Eignung des Antragstellers nicht positiv festzustellen, weder offensichtlich beurteilungsfehlerhaft noch sonst rechtswidrig.

  • VG Schwerin, 29.09.2014 - 7 B 743/14

    Rücknahme einer gesetzlichen Weiterbildungsermächtigung

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Unabhängig davon, ob man der Antragsgegnerin im Hinblick auf die Feststellung der persönlichen Eignung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zubilligen möchte (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 11314/03 - juris Rn. 14 ff.) oder ob das Gericht im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffs eine eigene Prognose vornehmen darf (so VG Hamburg, Urteil vom 17. November 1998 - 13 VG 138/97 - juris Rn. 18; VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2014 - 7 B 743/14 - juris Rn. 28; wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 12 S 75.16 - EA), ist die Entscheidung der Antragsgegnerin, die persönliche Eignung des Antragstellers nicht positiv festzustellen, weder offensichtlich beurteilungsfehlerhaft noch sonst rechtswidrig.

    Im Aufhebungsfall genügen - anders als bei Erteilung der Weiterbildungsbefugnis - bloße Zweifel an der notwendigen persönlichen Eignung grundsätzlich nicht, um den Arzt oder die Ärztin von der Weiterbildungstätigkeit fernzuhalten (VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2014 - 7 B 743/14 - juris Rn. 30).

  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Der insoweit grundrechtlich geschützte soziale Geltungsanspruch gewährt dabei Schutz vor staatlichen Maßnahmen, die geeignet sind, sich zumindest mittelbar oder faktisch abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 07.06.2017 - 4 B 112/17

    Kapazität; Jugendhilfe; Kindertageseinrichtung; Förderung

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Denn notwendig ist ein spezifisches Interesse an einer vorläufigen Regelung, das sich von dem allgemeinen Interesse an einem baldigen Verfahrensabschluss abhebt (Sächsisches OVG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 B 112/17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Für eine positive Feststellung seiner persönlichen Eignung dürfen - wie dargelegt - keine erheblichen und berechtigten Zweifel mehr daran bestehen, dass sich der Antragsteller zukünftig entsprechend seiner Vorbildfunktion im Weiterbildungsverhältnis und dem ihm in seinem Beruf entgegengebrachten Ansehen und unabdingbaren Vertrauen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 B 149/02 - juris Rn. 4) vollkommen integer gegenüber seinen Patienten verhalten wird.
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Das Wohlverhalten während des seit 2013 gegen ihn geführten berufsrechtlichen und seit 2016 gegen ihn geführten strafrechtlichen Verfahrens ist allein nicht geeignet, eine zuvor gezeigte persönliche Ungeeignetheit aufzuheben (vgl. zur Wiedergestattung BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 - juris Rn. 4 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 52/21 - juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 5 S 1899/03

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei Jagdschein; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Auch der unwiederbringliche Zeitverlust im Hinblick auf die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Tätigkeit als weiterbildender Arzt führt nicht notwendigerweise zur Annahme eines Regelungsgrundes (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL 2023, § 123 Rn. 87; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2003 - 5 S 1899/03 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.12.1988 - 3 B 75.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2021 - 6 S 18.21

    (fachliche) Eignung der Betreuungsperson; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90

    Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des

  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

  • VG Sigmaringen, 26.02.1998 - 8 K 389/98

    Weigerung eines Arztes hinsichtlich der Ausstellung eines

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