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   VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17.A   

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VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17.A (https://dejure.org/2023,30625)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.10.2023 - 5 K 2842/17.A (https://dejure.org/2023,30625)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 5 K 2842/17.A (https://dejure.org/2023,30625)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Einzubeziehen sind auch Zuwendungen Dritter, etwa von Hilfswerken (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 48.21 - Rn. 7) oder Rückkehrhilfen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227-241).

    Die menschenrechtswidrige Beeinträchtigung muss in einem derart engen zeitlichen Zusammenhang eintreten, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zur Rückkehr - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227-241, Rn. 21).

    Ein Abschiebungsverbot besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern erst, wenn die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 16).

    Denn es genügt gerade nicht, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 16).

    Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verelendung BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 25).

    Denn für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK ist regelmäßig zunächst auf den sich an die Abschiebung anschließenden engen zeitlichen Zusammenhang abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob das Existenzminimum nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 25).

    Künftige, derzeit nicht abschätzbare Entwicklungen, wie etwa eine weltweite Lebensmittelknappheit, können der hier inmitten stehenden Prognose schon deshalb nicht zu Grunde gelegt werden, weil diese nicht auf Spekulationen beruhen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 13).

    Die Gefahr muss indes in dem Sinne konkret sein, dass die drohende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Würde der Person in einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung durch den Vertragsstaat eintritt, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zu dieser Abschiebung - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder gewählten Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 21).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Eine Bejahung dieser Voraussetzungen erfordert ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, einer erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung ausgesetzt zu werden (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12-31, Rn. 23 mit Verweis auf den EGMR, siehe auch Rn. 25 und 26).

    Die humanitäre Lage bzw. die sozio-ökonomischen Verhältnisse können nur ganz ausnahmsweise eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, 10 C 15.12, BVerwGE 146, 12-31, LS 3).

    Denn die EMRK schützt hauptsächlich bürgerliche und politische Rechte, nicht aber die sozialen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Rechte (BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, 10 C 15.12, BVerwGE 146, 12-31, Juris Rn. 25).

    Maßgeblich ist dabei, dass diese Gefahr landesweit drohen muss (BVerwGE 146, 12-31, Rn. 26).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Ausgangspunkt ist vielmehr der allgemeine Grundsatz, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwGE 71, 180ff. unter Verweis auf BGHZ 53, 245/256).

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (vgl. zum Ganzen BVerwGE 71, 180 ff.).

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Das Mindestmaß an Schwere ist dann erreicht, wenn der Rückkehrer sich seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann oder keinen Zugang zu medizinischer Behandlung hat (so jüngst BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 48.21 - Juris Rn. 6).

    Einzubeziehen sind auch Zuwendungen Dritter, etwa von Hilfswerken (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 48.21 - Rn. 7) oder Rückkehrhilfen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227-241).

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Um sich die Überzeugung von der Wahrheit einer Tatsachenbehauptung zu verschaffen, kann das Gericht Vernehmungsprotokolle aus dem behördlichen Verfahren heranziehen (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 392.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259 = NVwZ 2002, 1381f.).
  • VG Freiburg, 13.01.2021 - A 1 K 6530/18

    Staatsangehörigkeit nach der Abstammung in Äthiopien und Somalia;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Das nationale Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung bei Allgemeingefahren unterliegt strengeren Maßstäben, sodass es unter dem Gesichtspunkt der extremen Gefahrenlage denklogisch keinen weitergehenden Schutz gewähren kann als § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (so auch VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13. Januar 2021 - A 1 K 6530/18 - Juris).
  • VG Berlin, 02.05.2023 - 28 K 574.18

    Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Es sind zudem Hilfsorganisationen wie UNHCR und WFP in dem Land tätig, welche die Grundversorgung registrierter Flüchtlinge in Äthiopien gewährleisten (VG Berlin, Urteil vom 2. Mai 2023 - 28 K 574.18 A - Juris Rn. 89 - 92 unter Bezugnahme auf UNHCR, Ethiopia: Quarterly Fact Sheet (July - September 2022), Oktober 2022; UNHCR, 2022 Country Refugee Response Plan, 23. Juni 2022, S. 11 f.; BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation - Äthiopien, 4. November 2021, S. 38).
  • VG Berlin, 01.12.2022 - 28 K 330.17

    Äthiopien: Kein Familienschutz aus abgeleitetem Recht der Kinder für Mutter,

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Generell ist in den größeren Städten ein wirtschaftlicher Neuanfang im Vergleich leichter möglich (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 28 K 330.17 A - Juris Rn. 87 unter Hinweis auf Auswärtiges Amt, Ad-hoc Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien, 18. Januar 2022, S. 18).
  • VG Bayreuth, 13.12.2022 - B 7 K 22.30087

    Keine Schutzgewähr für in Deutschland geborenes Kind äthiopischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    So hat etwa Österreich weitere Hilfsgelder bereitgestellt und zahlenmäßig erhebliche Mittel werden von der EU sowie von USAID zur Verfügung gestellt (vgl. zum Ganzen: VG Bayreuth, Urteil vom 13. Dezember 2022 - B 7 K 22.30087 - Juris m.w.N.; VG Bayreuth, Urteil vom 9. Februar 2023 - B 7 K 22.31001 - Juris).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
    Ausgangspunkt ist vielmehr der allgemeine Grundsatz, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwGE 71, 180ff. unter Verweis auf BGHZ 53, 245/256).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher

  • OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20

    Rückkehr von erwachsenen Eritreern

  • OVG Hamburg, 23.02.2022 - 1 Bf 282/20

    Keinen Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 9 A 322/19

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf den Irak;

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 10 B 20.30598

    Alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern und familiärem Rückhalt im Herkunftsland

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 39.01

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Beschwerde

  • VG Berlin, 02.05.2023 - 31 K 226.20

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

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