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   VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18   

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VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18 (https://dejure.org/2020,86982)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2020 - 17 K 4582/18 (https://dejure.org/2020,86982)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2020 - 17 K 4582/18 (https://dejure.org/2020,86982)
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  • VG Minden, 17.07.2019 - 11 K 2021/18

    Maßnahme vorzeitig begonnen: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Der Verweis der Beklagten auf die - eine vergleichbare Fallkonstellation betreffende - Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden (Urteil vom 17. Juli 2019 - 11 K 2021/18 -) greife nicht, weil eine abweichende Verwaltungspraxis der Beklagten dort nicht bekannt gewesen sein dürfte.

    Zutreffend sei die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Minden (Urteil vom 17. Juli 2019 - 11 K 2021/18 -), welches in einem vergleichbaren Fall zu dem Ergebnis gelangt sei, die Erteilung eines reduzierten Zuwendungsbescheides sei in der Konstellation des vorzeitigen förderschädlichen Maßnahmenbeginns - ungeachtet der Frage nach der tatsächlichen Anwendung der Verwaltungsvorschriften - rechtswidrig.

    Ein Träger öffentlicher Verwaltung ist an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden; er kann sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen, sondern muss darauf achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 11.78 -, juris Rn. 24 m.w.N; hierzu auch VG Minden, Urteil vom 17. Juli 2019 - 11 K 2021/18 -, juris Rn. 25 ff.

    In Anlehnung an die Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW gilt die von ihr intendierte Entscheidung auch für Konstellationen, in denen - wie hier - eine Berufung auf Vertrauensschutz von vornherein, also unabhängig von den Fallgruppen des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW, ausgeschlossen ist, vgl. VG Minden, Urteil vom 17. Juli 2019 - 11 K 2021/18 -, juris Rn. 35.

    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt insoweit nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst mit der weiteren Konsequenz, dass es einer ansonsten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG NRW erforderlichen Darlegung der Ermessenserwägungen im Bescheid nicht bedarf, vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2002 - 12 A 693/99 -, juris Rn. 43 m.w.N; VG Minden, Urteil vom 17. Juli 2019 - 11 K 2021/18 -, juris Rn. 38.

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Bei Erlass des Zuwendungsbescheides sei die Beklagte davon ausgegangen, ihre Entscheidung stehe mit dem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 - im Einklang.

    Bei diesen Leistungsphasen handelt es sich um der Ausführung zuzuordnende Bestandteile eines Leistungsvertrages, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 14; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35 ff., die nur dann nicht zur Förderschädlichkeit des Vorhabens führen, sofern in dem Vertrag ein kostenfreier Rücktritt für den Fall der Versagung einer beantragten Bewilligung geregelt ist, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 22, 23; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris.

    Daher erfordert ein dem Vorhaben zuzurechnender, bereits geschlossener Vertrag einen Vorbehalt im Sinne eines eindeutigen und ohne Folgen bleibenden Rechts zur Aufhebung oder Beendigung des geschlossenen Vertrages für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 23; OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 51 f.

    Dem gesetzlichen Ausschluss der Zuwendungsgewährung beim sog. vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt die Annahme zugrunde, das Vorhaben könne auch ohne finanzielle Förderung des Landes verwirklicht werden, vgl. exemplarisch OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35; OVG RP, Urteil vom 23. August 2011 - 2 A 10453/11 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Beschluss vom 22. Juni 2011 - 8 LA 23/11 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 7. Februar 1977 - IV A 1351/75 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 - 20 A 324.01 -, juris Rn. 25.

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Diese Haushaltsgrundsätze überwiegen im Allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf oder die Rücknahme von Subventionen, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, juris Rn. 90 f.

    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt insoweit nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst mit der weiteren Konsequenz, dass es einer ansonsten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG NRW erforderlichen Darlegung der Ermessenserwägungen im Bescheid nicht bedarf, vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2002 - 12 A 693/99 -, juris Rn. 43 m.w.N; VG Minden, Urteil vom 17. Juli 2019 - 11 K 2021/18 -, juris Rn. 38.

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es einer Behörde bzw. ihrem Rechtsträger verwehrt, sich gegenüber einer anderen Behörde auf Vertrauensschutz zu berufen, vgl. exemplarisch: BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 -, juris; BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 4 B 15.1831 -, juris.

    Dies gilt daher umso mehr in der hiesigen Konstellation, in der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Träger öffentlicher Gewalt ein schutzwürdiges Interesse im Sinne eines Vertrauensschutzes in die Rechtswirksamkeit eines Verwaltungsaktes bereits ausscheidet, vgl. beispielhaft: BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 8 LA 144/13

    Einordnung einer Beauftragten Leistungsphase als Baubeginn bei Beantragung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Bei diesen Leistungsphasen handelt es sich um der Ausführung zuzuordnende Bestandteile eines Leistungsvertrages, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 14; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35 ff., die nur dann nicht zur Förderschädlichkeit des Vorhabens führen, sofern in dem Vertrag ein kostenfreier Rücktritt für den Fall der Versagung einer beantragten Bewilligung geregelt ist, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 22, 23; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris.

    Daher erfordert ein dem Vorhaben zuzurechnender, bereits geschlossener Vertrag einen Vorbehalt im Sinne eines eindeutigen und ohne Folgen bleibenden Rechts zur Aufhebung oder Beendigung des geschlossenen Vertrages für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 23; OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 51 f.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 2 A 10453/11

    Stadt Ingelheim erhält vom Land keine Finanzhilfen zum Bau der West-Ost-Umfahrung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Somit stellen sich im Ermessenswege zu beantwortende Fragen, beispielsweise zur Höhe der Zuwendung erst, wenn das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip und die übrigen Voraussetzungen der Bewilligung nicht entgegenstehen, vgl. OVG RP, Urteil vom 23. August 2011 - 2 A 10453/11 -, juris Rn. 29 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 1992 - 8 B 26.92 -, juris (Leitsatz); VG Köln, Urteil vom 3. September 2015 - 16 K 2428/14 - juris Rn. 18 f., 26; Gröpl, in: BHO/LHO, 2. Auflage 2019, § 23 Rn. 33.

    Dem gesetzlichen Ausschluss der Zuwendungsgewährung beim sog. vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt die Annahme zugrunde, das Vorhaben könne auch ohne finanzielle Förderung des Landes verwirklicht werden, vgl. exemplarisch OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35; OVG RP, Urteil vom 23. August 2011 - 2 A 10453/11 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Beschluss vom 22. Juni 2011 - 8 LA 23/11 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 7. Februar 1977 - IV A 1351/75 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 - 20 A 324.01 -, juris Rn. 25.

  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Bei diesen Leistungsphasen handelt es sich um der Ausführung zuzuordnende Bestandteile eines Leistungsvertrages, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 14; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35 ff., die nur dann nicht zur Förderschädlichkeit des Vorhabens führen, sofern in dem Vertrag ein kostenfreier Rücktritt für den Fall der Versagung einer beantragten Bewilligung geregelt ist, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 22, 23; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris.

    Daher erfordert ein dem Vorhaben zuzurechnender, bereits geschlossener Vertrag einen Vorbehalt im Sinne eines eindeutigen und ohne Folgen bleibenden Rechts zur Aufhebung oder Beendigung des geschlossenen Vertrages für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 23; OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 51 f.

  • VG Berlin, 08.02.2005 - 20 A 324.01
    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Die Erteilung einer reduzierten Zuwendung in der Konstellation eines vorzeitigen förderschädlichen Maßnahmenbeginns steht im Widerspruch zum subventionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip, weil allein der vollständige Ausschluss der Zuwendung mit dem Sinn und Zweck des Subsidiaritätsprinzips zu vereinbaren ist, vgl. in diesem Sinne: VG Braunschweig, Urteil vom 15. Mai 2007 - 6 A 64/06 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 - 20 A 324.01 -, juris.

    Dem gesetzlichen Ausschluss der Zuwendungsgewährung beim sog. vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt die Annahme zugrunde, das Vorhaben könne auch ohne finanzielle Förderung des Landes verwirklicht werden, vgl. exemplarisch OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35; OVG RP, Urteil vom 23. August 2011 - 2 A 10453/11 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Beschluss vom 22. Juni 2011 - 8 LA 23/11 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 7. Februar 1977 - IV A 1351/75 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 - 20 A 324.01 -, juris Rn. 25.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Dies ist der Fall, wenn sie es der Behörde objektiv ermöglichen, ohne weitere Sachaufklärung unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme bzw. den Widerruf zu befinden, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 -, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 5 C 10.94 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1.84 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Diese Haushaltsgrundsätze überwiegen im Allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf oder die Rücknahme von Subventionen, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, juris Rn. 90 f.
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06

    Ermessensbetätigung; Rücknahme Verwaltungsakt; Ablösebetrag; staatliche

  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 B 15.1831

    Verstoß gegen interkommunales Gleichbehandlungsgebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2007 - 15 A 371/05

    Rücknahmefrist im Verhältnis zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung

  • BVerwG, 15.12.2004 - 7 B 80.04

    Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der investiven Veräußerung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - 12 A 1080/95

    Gemeinde; Vertrauensschutz; Rückforderungen gewährter Zuwendungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 15 A 528/10

    Möglichkeit der Zurückverweisung der Sache bei unrichtiger Beurteilung des

  • VG Saarlouis, 24.01.2011 - 1 K 358/10

    Beginn einer Maßnahme; ZEP-Tech Richtlinie; Vertragsabschluss

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2011 - 8 LA 23/11

    Beim Grunderwerb als Beginn einer Maßnahme ist der Abschluss des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1996 - 25 A 1950/96

    Zuwendungsbescheid; Stiftung ; Wohlfahrtspflege; Vergaberichtlinien;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1977 - IV A 1351/75
  • VG Braunschweig, 15.05.2007 - 6 A 64/06

    Baubeginn; Bauvorhaben; Finanzierung; Fördermittel; Fördermittelbewilligung;

  • VG Köln, 03.09.2015 - 16 K 2428/14

    Bundessportförderung, Subsidiaritätsprinzip, Haushaltsrecht, Förderrichtlinie,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 15 A 2863/09

    Einordnung eines Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden

  • OVG Berlin, 24.09.1992 - 8 B 26.92

    Vergabe von Haushaltsmitteln; Subsidiaritätsprinzip; Gewährung einer Zuwendung;

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