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   VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12   

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https://dejure.org/2013,26130
VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12 (https://dejure.org/2013,26130)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.2013 - 6 K 3111/12 (https://dejure.org/2013,26130)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 2013 - 6 K 3111/12 (https://dejure.org/2013,26130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindewirtschaftsrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen in Privatrechtsform sowie des Erwerbs von Grundstücken durch dieses Unternehmen; Zuordnung der Tätigkeit eines Unternehmens dem Bereich der Daseinsvorsorge mit der Folge einer ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zulässigkeit der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen mit dem Ziel der Stadtplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 102; GemO § 105a
    Kommunalrecht - Zur Zulässigkeit der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen mit dem Ziel der Stadtplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Mittelbare Beteiligung eines Kommunalunternehmens und Subsidiarität; Begriff der Daseinsvorsorge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Grundstückskauf einer Stadt durch ein privates Unternehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinde darf nicht unter Beteiligung an Grundstückserwerbsgesellschaft als Bauträger wirtschaften

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Baden-Baden - Stadt darf Grundstücke in zentraler Lage in Baden-Baden nicht erwerben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinde darf nicht unter Beteiligung an Grundstückserwerbsgesellschaft als Bauträger wirtschaften

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Baden-Baden: Stadt darf Grundstücke in zentraler Lage in Baden-Baden nicht erwerben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 1 S 1258/12

    Zulässigkeit der Grundstücksentwicklung durch Kommunalunternehmen unter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtete die Beklagte mit Beschluss vom 29.11.2012 (Az. 1 S 1258/12) im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO, es zu unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf gerichtet sind, dass sie selbst oder ein Unternehmen, an dem sie unmittelbar oder mittelbar über eine von ihr beherrschte Gesellschaft beteiligt ist, Eigentum an den Grundstücken FlSt.-Nrn. ..., ... der Gemarkung Baden-Baden zu erwerben, solange in der Hauptsache nicht rechtskräftig über den Unterlassungsanspruch entschieden ist.

    Angesichts des erfolgten kompletten Austauschs des Gesellschaftszwecks gilt für die ... OHG kein Bestandsschutz (vgl. hierzu bereits Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 29.11.2012 - 1 S 1258/12, Rdnr. 72 ).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Folgendes ausgeführt (Beschluss vom 29.11.2012 - 1 S 1258/12, Rdnrn. 59 ff. ):.

    b) Da sich aus § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO auch ein Unterlassungsanspruch des Konkurrenten hinsichtlich der Marktteilnahme ergibt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 29.11.2012 - 1 S 1258/12, Rdnr. 51 m.w.N. ), kann die Klägerin von der Beklagten verlangen sicherzustellen, dass die von ihr beherrschte ... im Rahmen der Geschäftsführung der ... OHG alle Maßnahmen und Erklärungen unterlässt, die auf den Erwerb des Eigentums an den Grundstücken FlSt.-Nrn. ... und ... der Gemarkung Baden-Baden gerichtet sind.

    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass die Beklagte nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung objektiv-rechtlich gehalten ist, ihre mittelbare Beteiligung an der ... OHG nach Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit zu beenden (vgl. hierzu bereits Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 29.11.2012 - 1 S 1258/12, Rdnr. 54 ).

  • VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11

    Unternehmerische Betätigung einer Gemeinde zur Verwirklichung stadtplanerischer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Das erkennende Gericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 22.05.2012 ab (Az. 6 K 2728/11).

    Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer unter Aufgabe der im Beschluss vom 22.05.2012 (Az. 6 K 2728/11) im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgenommenen Bewertung an.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Denn hierbei handelt es sich um eine reine Verfahrensnorm, die sowohl aus europarechtlichen (Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 AEUV) wie auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 12.10.1977 - 1 BvR 216/75, BVerfGE 46, 120, 137 f.; Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86, BVerfGE 82, 209, 223 f.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 298/86, BverfGE 86, 28, 37) nicht so ausgelegt werden kann, dass § 102 GemO nur den Schutz ortsansässiger Unternehmen bezwecke.
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Diese Vorschrift bestimmt abschließend, welche der Bauleitplanung zuzurechnenden Tätigkeiten auf Dritte übertragen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Denn hierbei handelt es sich um eine reine Verfahrensnorm, die sowohl aus europarechtlichen (Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 AEUV) wie auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 12.10.1977 - 1 BvR 216/75, BVerfGE 46, 120, 137 f.; Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86, BVerfGE 82, 209, 223 f.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 298/86, BverfGE 86, 28, 37) nicht so ausgelegt werden kann, dass § 102 GemO nur den Schutz ortsansässiger Unternehmen bezwecke.
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Gleiches gilt für die Festsetzung einer Kaltluftschneise, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB erfolgen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999 - 4 B 129.98 - NVwZ 1999, 878).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05

    Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Insoweit wäre die Klägerin als private Konkurrentin unmittelbar in ihrem Recht aus § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO betroffen und könnte sich damit auf eine subjektive Rechtsstellung berufen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 06.03.2006 - 1 S 2490/05, Rdnr. 7 ; Kunze/Bronner/Katz , Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Stand Dezember 2012, § 102 Rdnr. 41 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Denn hierbei handelt es sich um eine reine Verfahrensnorm, die sowohl aus europarechtlichen (Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 AEUV) wie auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 12.10.1977 - 1 BvR 216/75, BVerfGE 46, 120, 137 f.; Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86, BVerfGE 82, 209, 223 f.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 298/86, BverfGE 86, 28, 37) nicht so ausgelegt werden kann, dass § 102 GemO nur den Schutz ortsansässiger Unternehmen bezwecke.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2012 - 3 S 2236/11

    Umwandlung eines Sexkinos und einer Spielothek in eine Großspielhalle;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Dies würde eine Nutzungsänderung darstellen, die eine Berufung auf Bestandsschutz aus früheren Baugenehmigungen, auch wenn sie noch fortbestehen, ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.2012 - 3 S 2236/11 - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75
    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12
    Denn hierbei handelt es sich um eine reine Verfahrensnorm, die sowohl aus europarechtlichen (Art. 106 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 AEUV) wie auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 12.10.1977 - 1 BvR 216/75, BVerfGE 46, 120, 137 f.; Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86, BVerfGE 82, 209, 223 f.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 298/86, BverfGE 86, 28, 37) nicht so ausgelegt werden kann, dass § 102 GemO nur den Schutz ortsansässiger Unternehmen bezwecke.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 1 S 2333/13

    Unterlassungsklage gegen subsidiaritätswidrige wirtschaftliche Betätigung einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. September 2013 - 6 K 3111/12 -wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung geändert wird.

    Mit Urteil vom 17.09.2013 (- 6 K 3111/12 - juris) stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Beteiligung der Beklagten an der ... OHG über ihre Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH rechtswidrig ist, und verpflichtete die Beklagte sicherzustellen, dass die von ihr beherrschte Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH im Rahmen der Geschäftsführung der ... OHG alle Maßnahmen und Erklärungen unterlässt, die auf den Erwerb des Eigentums an den Grundstücken FlSt.-Nrn. ... und ... der Gemarkung Baden-Baden gerichtet sind.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17.09.2013 - 6 K 3111/12 - zu ändern, soweit die Klage abgewiesen wurde, und die Beklagte zu verpflichten, die ... OHG zu kündigen und die Auflösung und Auseinandersetzung dieser Gesellschaft zu betreiben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17.09.2013 - 6 K 3111/12 - zu ändern, soweit der Klage stattgegeben wurde, und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • VG Stuttgart, 08.07.2020 - 7 K 7009/17

    Quersubventionierung des Baus und der Bewirtschaftung von Mietwohnungen eines

    Dazu muss der Beklagte regelmäßig den Standpunkt vertreten, seine Verfahrensweise gebe zu keinen Beanstandungen Anlass (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2006 - 2 LA 1192/04 VG Karlsruhe, Urteil vom 17. September 2013 - 6 K 3111/12 -, jeweils juris; Sodan in NK-VwGO, 5. Aufl., § 43 Rn. 91 m. w. N.).

    Dadurch wären die Klägerinnen als private Konkurrentinnen der Beigeladenen möglicherweise unmittelbar in ihrem Recht aus § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO betroffen und könnten sich damit auf eine mögliche subjektive Rechtsverletzung berufen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 17. September 2013 - 6 K 3111/12 -, juris).

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