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VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98.Me |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
BGB § 873 Abs 1; VwGO § ... 162 Abs 2 Satz 2; BauGB § 127; BauGB § 242 Abs 9 Satz 1; BauGB § 242 Abs 9 Satz 2; VKO § 5 Abs 5 Satz 2; ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 5 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 8 idFv 07.08.1991; ThürKAG § 7 Abs 12
Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet; Entstehen und Bestehenbleiben der Beitragspflicht einer Gemeinde bei Identität von Forderungsschuldner und -gläubiger (Konfusion).; Beitrag; Beitragsrecht; Beitragspflicht; Straße; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, LKV 2000, 258 f.).Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme bzw. wie hier der tatsächlichen Bauausführung nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.
Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit Inkrafttreten des § 7 Abs. 8 Thür- KAG a.F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.).
- BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Erschließungsbeitragsrecht (BVerwG, U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, DVBl. 1984, 188 ff.), wonach die Beitragspflicht solange nicht entstehe, wie die Kommune Grundstückseigentümerin sei, ist auf Ausbaubeiträge nach dem Thüringer Kommunalabgabenrecht nicht anwendbar.Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, DVBl. 1984, S. 188 ff.), niemand könne sein eigener Schuldner sein, das heißt die Beitragspflicht entstehe so lange nicht, wie die Kommune Grundstückseigentümerin sei, ist nach Ansicht der Kammer auf das Thüringer Kommunalabgabenrecht nicht übertragbar.
Darüber hinaus machte es der vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht gewählte Weg (U. v. 21.10.1983, a.a.O.), eine Beitragspflicht erst im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf einen Käufer entstehen zu lassen, auch notwendig, als Anknüpfungspunkt für das Entstehen öffentlich-rechtlicher Beitragspflichten die spätere Änderung zivilrechtlicher Eigentumsverhältnisse anzusehen.
- OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Für Bekanntmachungen die noch unter der Geltung der Kommunalverfassung der DDR bzw. der VKO erfolgt sind ist es unerheblich, ob die Hauptsatzung, die die Form der Bekanntmachung regelt, ihrerseits wirksam ist, da vor In-Kraft-Treten der ThürKO und der ThürBekVO keine Verpflichtung bestand, in der Hauptsatzung Regelungen über die Bekanntmachung zu treffen (ThürOVG, U. v. 09.12.2003 - 4 KO 583/03 -,ThürVGRspr 2005.7ff.).Nach Auffassung der Kammer, die sich insoweit der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 09.12.2003- 4 KO 583/03 -) anschließt, ist es für Bekanntmachungen, die noch - wie hier - unter Geltung der Kommunalverfassung der DDR bzw. der VKO erfolgt sind, unerheblich, ob die Hauptsatzung, die die Form der Bekanntmachung regelte, ihrerseits wirksam ist.
- BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten dargestellt hat (vgl. ThürOVG, U. v. 21.01.2002 - 2 KO 84/01 -, B. v. 07.01.2005 - 2 VO 478/03 - BVerwG, U. v. 24.05.2000 - 7 C 8/99 -, NJW 2000, 3081, und vom 26.01.1996 - 8 C 15/95 -, BayVBl. 1996, 571, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95
Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten dargestellt hat (vgl. ThürOVG, U. v. 21.01.2002 - 2 KO 84/01 -, B. v. 07.01.2005 - 2 VO 478/03 - BVerwG, U. v. 24.05.2000 - 7 C 8/99 -, NJW 2000, 3081, und vom 26.01.1996 - 8 C 15/95 -, BayVBl. 1996, 571, jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89
Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Das OVG Lüneburg (U. v. 11.05.1990 - 9 L 390/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 42 ff.) hat hierzu ausgeführt, dass es für das Abgabenrecht gerade nicht außergewöhnlich sei, dass eine (abstrakte) Abgabenschuld auch bei Identität von Abgabengläubiger und Abgabenschuldner jedenfalls zunächst entsteht. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -). - OVG Thüringen, 09.02.1998 - 4 ZEO 1188/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Entwässerungssatzung; …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Nach einem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 09.02.1998 (- 4 ZEO 1188/97 -) führt die nicht erfolgte Anpassung bereits erlassener Satzungsvorschriften nicht ohne weiteres zur (Teil-)Nichtigkeit einer Beitrags- und Gebührensatzung, sondern kann höchstens eine die Wirksamkeit (noch) unberührt lassende Anpassungsbedürftigkeit zur Folge haben. - VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -). - OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
ernstliche Zweifel i. S. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (analog); nicht abschließende …
Auszug aus VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98
Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2000 - A 2 S 525/99
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach …
- OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp; …
- VG Chemnitz, 21.10.1998 - 1 K 851/98