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   VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20   

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VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20 (https://dejure.org/2024,1576)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.02.2024 - 7 A 2441/20 (https://dejure.org/2024,1576)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 7 A 2441/20 (https://dejure.org/2024,1576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FeV § 3; FeV § 3 Abs. 1; StVG § 2; StVG § 2 Abs. 2; StVG § 3; StVG § 3 Abs. 1; VwVfG § 48; VwVfG § 48 Abs. 1
    Beweislast Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubniserteilung; Gefälschtes MPU-Gutachten; Materielle Beweislast; MPU; Rücknahme Rücknahme der Fahrerlaubnis; Rücknahme der Fahrerlaubnis; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Rücknahme der Wiedererteilung der ...

  • bussgeldsiegen.de

    Wiedererteilung Fahrerlaubnis - Rücknahme gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91

    Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG §

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).

    Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV , wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] ).

    Es wäre aber auch möglich - sofern (nur/auch) die Voraussetzungen der § 1 NVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 VwVfG vorliegen - die Fahrerlaubnis zurückzunehmen (in diese Richtung auch Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] : " Insoweit wird § 48 I HessVwVfG von den entgegenstehenden bundesrechtlichen Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis verdrängt" [Herv. d. d. Verf.]; auf eine Verdrängung "insoweit" abstellend auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris).

  • VGH Hessen, 04.06.1985 - 2 OE 65/83
    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).

    Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV , wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] ).

    Es wäre aber auch möglich - sofern (nur/auch) die Voraussetzungen der § 1 NVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 VwVfG vorliegen - die Fahrerlaubnis zurückzunehmen (in diese Richtung auch Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] : " Insoweit wird § 48 I HessVwVfG von den entgegenstehenden bundesrechtlichen Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis verdrängt" [Herv. d. d. Verf.]; auf eine Verdrängung "insoweit" abstellend auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 12 M 7440/91

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verweisung; Landesrecht; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).

    Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV , wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] ).

    Die tatsächlichen Auswirkungen einer Entziehung der Fahrerlaubnis ex tunc, nämlich, dass der Kläger die Voraussetzungen des Tatbestandes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ( § 21 StVG ) für die Zeit seit rechtswidriger Fahrerlaubniserteilung erfüllen könnte (deswegen skeptisch in Bezug auf die Entziehung ex tunc: Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris), nimmt der Beklagte dagegen ermessensfehlerhaft nicht in den Blick.

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV , wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] ).

    Es wäre aber auch möglich - sofern (nur/auch) die Voraussetzungen der § 1 NVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 VwVfG vorliegen - die Fahrerlaubnis zurückzunehmen (in diese Richtung auch Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] : " Insoweit wird § 48 I HessVwVfG von den entgegenstehenden bundesrechtlichen Bestimmungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis verdrängt" [Herv. d. d. Verf.]; auf eine Verdrängung "insoweit" abstellend auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris).

  • OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).

    Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG , § 46 FeV , wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche ( Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84] ).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist nach ständiger Rechtsprechung des Eufach0000000007s die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ( BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 -, Eufach0000000010E 137, 10-20, Rn. 11; Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, Rn. 13, juris; Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8/18 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Ein Austausch der Rechtsgrundlage würde zu keiner Wesensänderung des Verwaltungsaktes führen ( BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28/89 -, Rn. 12, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, Rn. 102, juris) und wäre daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässig.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist nach ständiger Rechtsprechung des Eufach0000000007s die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ( BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 -, Eufach0000000010E 137, 10-20, Rn. 11; Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, Rn. 13, juris; Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8/18 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    Ein Austausch der Rechtsgrundlage würde zu keiner Wesensänderung des Verwaltungsaktes führen ( BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28/89 -, Rn. 12, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, Rn. 102, juris) und wäre daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässig.
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist nach ständiger Rechtsprechung des Eufach0000000007s die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ( BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2/10 -, Eufach0000000010E 137, 10-20, Rn. 11; Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, Rn. 13, juris; Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8/18 -, Rn. 12, juris).
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