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   VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184   

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https://dejure.org/2012,4234
VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184 (https://dejure.org/2012,4234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184 (https://dejure.org/2012,4234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 12 ZB 10.2184 (https://dejure.org/2012,4234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Jugendhilfe- und JugendförderungsrechtAntrag auf Zulassung der Berufungkeine ernstlichen Zweifel an der Ergebnisrichtigkeitkeine grundsätzliche Bedeutung der RechtssachePflegeerlaubnis; Untersagung Kindertagespflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 12 B 1224/08

    Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege im Wege des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Die Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII steht nicht im Ermessen der Behörde (vgl. OVG Münster vom 2.9.2008 Az. 12 B 1224/08 ; OVG Lüneburg vom 4.6.2010 NVwZ-RR 2010, 774), auf die Erteilung besteht vielmehr ein Rechtsanspruch, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist.

    Unabhängig davon, wie oft sich solche Vorfälle ereignet haben, zeigen die zugestandenen Reaktionen des Klägers, dass er in bestimmten Situationen von Aggressivität der anvertrauten Kinder nicht zur Anwendung von angemessenen, auf Anwendung von Gewalt von vorne herein verzichtenden Erziehungsmitteln in der Lage ist (vgl. dazu OVG Münster vom 2.9.2008, a.a.O.) und damit das Kindeswohl gefährdet.

    Eine positive Eignungsfeststellung als solche kann zudem nicht durch Nebenbestimmungen etwa über generelle Mindestanforderungen an die Eignung, deren Einhaltung gegenüber den Kindern erst nach Erteilung der Erlaubnis und nach Aufnahme der Betreuung einer Überprüfung zugänglich wäre, ersetzt werden (vgl. OVG Münster vom 2.9.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2010 - 4 PA 144/10

    Eignung eines Klägers mit einer psychischen Behinderung zur Kindertagespflege

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Die Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII steht nicht im Ermessen der Behörde (vgl. OVG Münster vom 2.9.2008 Az. 12 B 1224/08 ; OVG Lüneburg vom 4.6.2010 NVwZ-RR 2010, 774), auf die Erteilung besteht vielmehr ein Rechtsanspruch, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist.

    So etwa bei einer psychischen Behinderung, weil die Betreuung fremder Kinder in Tagespflege ein hohes Maß an psychischer Stabilität erfordert, um auch Stress- und Krisensituationen angemessen bewältigen zu können (vgl. dazu OVG Lüneburg vom 4.6.2010 NVwZ-RR 2010, 774).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 12 CS 09.2221

    Kinder- und Jugendhilfe/Prozessrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Unabhängig davon, ob früher die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Kindertagespflege vorlagen, was hier nicht Streitgegenstand ist, fordert § 43 Abs. 2 SGB VIII für die Neuerteilung der Erlaubnis zur Tagespflege die Geeignetheit der Tagespflegeperson, weil sicherzustellen ist, dass u.a. qualifizierte und den pädagogischen Standards von Jugendhilfe entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. dazu BayVGH vom 23.9.2011, Az. 12 CS 09.2221).
  • BSG, 09.06.2011 - B 4 AS 56/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Diesen Anforderungen (vgl. etwa BSG vom 9.6.2011 Az. B 4 AS 56/11 B) genügt die Antragsbegründung ersichtlich nicht.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 4 PA 65/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184
    Gleiches gilt, wenn für die Entwicklung der Kinder schädliche Risiken oder Gefährdungen etwa durch in derselben Wohnung lebende dritte Personen gegeben sind (vgl. OVG Lüneburg vom 22.4.2010 Az. 4 PA 65/10 ).
  • VG Augsburg, 03.08.2016 - Au 3 K 15.1172

    Kein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

    Art. 35 Satz 2 Nr. 1 AGSG kann etwa einschlägig sein, wenn es der Pflegeperson an einer professionellen Kooperationsbereitschaft im Verhältnis zur Kindsmutter fehlt, vielmehr insoweit eine konfliktbehaftete und von Drohungen und Vorwürfen geprägte Beziehung besteht (vgl. BayVGH, B. v. 9.5.2012 - 12 ZB 10.2184 - juris Rn. 16-19).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Mai 2012 - 12 ZB 10.2184 - juris, RdNr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Denn die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt neben den in Absatz 2 Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich aufgezählten Eignungskriterien voraus, dass für die Kinder keine für ihre Entwicklung schädlichen Risiken oder Gefährdungen vorhanden sind, die zwar nicht unmittelbar in der Person der Pflegeperson oder der sächlichen Ausstattung der zur Tagespflege genutzten Wohnung liegen, aber dennoch letztlich der Sphäre der Pflegeperson zuzurechnen sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21.06.2021 - 12 B 910/21 -, juris Rn. 10 [zu § 43 SGB VIII], und vom 17.03.2016 - 12 A 140/15 -, juris Rn. 7 [zu § 44 SGB VIII]; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.05.2012 - 12 ZB 10.2184 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.04.2010 - 4 PA 65/10 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Beschluss vom 15.05.2006 - 2 L 193/06 -, juris; Smessaert/Lakies in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 43 Rn. 19).
  • VG Augsburg, 23.10.2015 - Au 3 K 15.1172

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

    Art. 35 Satz 2 Nr. 1 AGSG kann etwa einschlägig sein, wenn es der Pflegeperson an einer professionellen Kooperationsbereitschaft im Verhältnis zur Kindsmutter fehlt, vielmehr insoweit eine konfliktbehaftete und von Drohungen und Vorwürfen geprägte Beziehung besteht (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2012 - 12 ZB 10.2184 - juris Rn. 16-19).
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