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   VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293   

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https://dejure.org/2023,18784
VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293 (https://dejure.org/2023,18784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2023 - 12 BV 23.293 (https://dejure.org/2023,18784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2023 - 12 BV 23.293 (https://dejure.org/2023,18784)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.2017 - X B 22/17

    Heilung eines Zustellungsmangels

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293
    Gleichzeitig erfolgte eine entsprechende elektronische Rückmeldung, dass das Urteil sich in den Händen der Beklagten befindet (vgl. zu diesem Erfordernis BFH, B.v. 26.04.2017 - X B 22/17 -, juris, amtl. Leitsatz 1; siehe auch BFH, B.v. 23.08.2005 - VII B 153/05 - juris, amtl. Leitsatz 1).

    Die Zustellung am 15. November 2022 bleibt auch dann geheilt, wenn ihr - wie hier - später, am 18. Januar 2023, eine (weitere) formgerechte Zustellung mit Rücksendung des Empfangsbekenntnisses nachgefolgt ist (vgl. BFH, B.v. 26.04.2017 - X B 22/17 - juris, amtl. Leitsatz 2).

    Der Nachweis kann aber, wie hier, auch anderweitig erfolgen (vgl. Münchner Kommentar, 6. Auflage 2020, Rn. 9, 26 zu § 174 ZPO a.F.; Rn. 26: "jedenfalls § 189 anzuwenden"; BFH, B.v. 26.04.2017 - X B 22/17 -, juris, amtl. Leitsatz 1), nämlich durch das elektronische Protokoll des Verwaltungsgerichts Ansbach.

  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293
    Die Regelungen betreffend das elektronische Empfangsbekenntnis beziehen sich lediglich auf Fragen des Nachweises des Zugangs (vgl. BVerwG, B.v. 19.09.2022 - 9 B 2/22 - juris Rn. 12; siehe auch BT-Drs. 17/12634, S. 28, BT-Drs. 17/13948, S. 34 zum Gesetzgebungsverfahren), nicht aber auf solche des Zugangs selbst.
  • BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05

    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293
    Gleichzeitig erfolgte eine entsprechende elektronische Rückmeldung, dass das Urteil sich in den Händen der Beklagten befindet (vgl. zu diesem Erfordernis BFH, B.v. 26.04.2017 - X B 22/17 -, juris, amtl. Leitsatz 1; siehe auch BFH, B.v. 23.08.2005 - VII B 153/05 - juris, amtl. Leitsatz 1).
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