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   VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688   

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VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688 (https://dejure.org/2021,34344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2021 - 20 CS 21.688 (https://dejure.org/2021,34344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2021 - 20 CS 21.688 (https://dejure.org/2021,34344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EU) Nr. 2017/625 Art. 138 Abs. 2, Art. 14 Abs. 2 Buchst. a) und Abs. 4; VO (EG) Nr. 178/2002
    Fehlerhafte lebensmittelrechtliche Risikoanalyse für ein CBD-Hanföl

  • rewis.io

    Hanföl, Informationsverpflichtung des Lebensmittelunternehmers, Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hanföl; Informationsverpflichtung des Lebensmittelunternehmers; Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels

  • rechtsportal.de

    Eilantrag gegen die Anordnung zur Informationspflicht eines Lebensmittelunternehmens zur Aufklärung der Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19

    Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichtsmaßnahmen bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Von der Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels ist dann auszugehen, wenn sich diese aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer gesundheitsschädigenden Wirkung oder wegen der Schwere der zu befürchtenden Gesundheitsschäden oder einer Kombination hieraus ergibt (vgl. zur Abgrenzung in den präventiven Gesundheitsschutz BVerwG, U.v. 14.10.2020 - 3 C 10/19 - ZLR 2021, 276-283, juris Rn. 25; und zu sonst unsicheren Lebensmitteln BVerwG, U.v. 30.1.2020 - 10 C 11/19 - BVerwGE 167, 311-319, juris Rn. 17; zur Risikobewertung im Rahmen des § 39 LFGB vgl. OVG Lüneburg, B.v. 12.1.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 7.14

    Lebensmittelzusatzstoffe; Gemüsekonzentrat; Konzentrat aus nitratreichen Gemüsen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Daraus folgende Maßnahmen der Lebensmittelbehörden finden aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ihre Grundlage ausschließlich in Art. 138 Abs. 2, 1 Kontroll-VO (so unter Verweis auf Art. 288 Abs. 2 AEUV zur Vorgängerregelung des Art. 54 VO (EG) 882/2004 BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 7/14 - BVerwGE 153, 335; BayVGH, U.v. 9.7.2015 - 20 BV 14.1490 - juris; Holle in Streinz/Meisterernst, Basis-VO/LFGB, 1. Auflage 2021, § 39 Rn. 2 und 16).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Von der Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels ist dann auszugehen, wenn sich diese aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer gesundheitsschädigenden Wirkung oder wegen der Schwere der zu befürchtenden Gesundheitsschäden oder einer Kombination hieraus ergibt (vgl. zur Abgrenzung in den präventiven Gesundheitsschutz BVerwG, U.v. 14.10.2020 - 3 C 10/19 - ZLR 2021, 276-283, juris Rn. 25; und zu sonst unsicheren Lebensmitteln BVerwG, U.v. 30.1.2020 - 10 C 11/19 - BVerwGE 167, 311-319, juris Rn. 17; zur Risikobewertung im Rahmen des § 39 LFGB vgl. OVG Lüneburg, B.v. 12.1.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 14.10.2020 - 3 C 10.19

    Lebensmittelunternehmer muss mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße vom

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Von der Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels ist dann auszugehen, wenn sich diese aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer gesundheitsschädigenden Wirkung oder wegen der Schwere der zu befürchtenden Gesundheitsschäden oder einer Kombination hieraus ergibt (vgl. zur Abgrenzung in den präventiven Gesundheitsschutz BVerwG, U.v. 14.10.2020 - 3 C 10/19 - ZLR 2021, 276-283, juris Rn. 25; und zu sonst unsicheren Lebensmitteln BVerwG, U.v. 30.1.2020 - 10 C 11/19 - BVerwGE 167, 311-319, juris Rn. 17; zur Risikobewertung im Rahmen des § 39 LFGB vgl. OVG Lüneburg, B.v. 12.1.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2343/20

    Gesundheitsschädliche Wirkung eines Lebensmittels durch Grenzwertüberschreitung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Bei Vorliegen einer potentiell schweren Wirkung ist auch bei geringer Wahrscheinlichkeit Handeln geboten, während bei geringfügigen Wirkungen unter Umständen eine höhere Wahrscheinlichkeit hingenommen werden muss (Meisterernst, a.a.O., Art. 3 Basis-VO Rn. 50, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.9.2020 - 9 S 2343/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Der im Wege eines Automatismus ohne Darlegung von Wahrscheinlichkeit und Art und Schwere möglicher Gesundheitsschäden gezogene Rückschluss ist mit Art. 14 Abs. 2, 4 Basis-VO nicht vereinbar (in diesem Sinn auch OVG Münster, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1574/20 -, BeckRS 2021, 3423 Rn. 42 ff.).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 05.09.2011 - 5 Bs 139/11

    LFBG § 39 Abs 7 Nr 1 gilt Überlagerung oder Verdrängung durch Europarecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Denn bei § 39 Abs. 7 LFGB handelt es sich um eine prozessuale Vorschrift, die auch dann gilt, wenn Rechtsgrundlage der Maßnahme Art. 138 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 (KontrollVO) ist (in diesem Sinn auch Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand November 2020, § 39 LFGB Rn. 56; Holle in Streinz/Meisterernst, Basis-VO/LFGB, 1. Auflage 2021, § 39 LFGB Rn. 155 unter Berufung auf OVG Hamburg, B.v. 5.9.2011 - 5 Bs 139/11 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.07.2015 - 20 BV 14.1490

    Verdacht der Tuberkulose in einem milcherzeugenden Rinderbestand

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2021 - 20 CS 21.688
    Daraus folgende Maßnahmen der Lebensmittelbehörden finden aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ihre Grundlage ausschließlich in Art. 138 Abs. 2, 1 Kontroll-VO (so unter Verweis auf Art. 288 Abs. 2 AEUV zur Vorgängerregelung des Art. 54 VO (EG) 882/2004 BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 7/14 - BVerwGE 153, 335; BayVGH, U.v. 9.7.2015 - 20 BV 14.1490 - juris; Holle in Streinz/Meisterernst, Basis-VO/LFGB, 1. Auflage 2021, § 39 Rn. 2 und 16).
  • VG Würzburg, 26.10.2021 - W 8 S 21.1303

    Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, CBD-Hanföl für

    Diese Ansicht sei auch im gerichtlichen Eilverfahren durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18. Dezember 2020 - W 8 S 20.2024 - sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. August 2021 - 20 CS 21.688 - bestätigt worden.

    Dieser habe trotz Kenntnis des Produkts im Januar 2021 weder ein Vertriebsverbot als neuartiges Lebensmittel noch diesbezüglich einen Sofortvollzug angeordnet, sondern erst nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. August 2021 - 20 CS 21.688 - (juris) die bisherige Begründung des Antragsgegners als rechtswidrig qualifiziert habe.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.2021 - 20 CS 21.688 - beziehe sich auf das Produkt "CBD-Hanföl für Kamele".

    Im Übrigen sei die nun vorliegende Beurteilung als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel nicht etwa dem Hinweis im Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. August 2021 - 20 CS 21.688 - (juris) geschuldet; vielmehr weise laut der entsprechenden Gutachten des LGL das hier streitgegenständliche "CBD-Hanföl für Kamele ohne THC" eine vollkommen andere Zusammensetzung auf als das zuvor beurteilte "CBD-Hanföl für Kamele" (mit THC), sodass trotz des ähnlichen Namens zwei vollkommen verschiedene Produkte vorlägen und eine abweichende Bewertung deshalb vielmehr folgerichtig sei.

    Ein Rückgriff auf den vom Antragsgegner ergänzend herangezogenen § 39 Abs. 2 LFGB, einer Ermächtigungsnorm für Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung, ist aber ausgeschlossen, weil es bereits zu einem Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften gekommen ist (BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 8).

    Das Gericht hat zu dem - wie oben gezeigt mit dem streitgegenständlichen Produkt nicht identischen - Produkt "CBD-Hanföl für Kamele" der Antragstellerin in seinem Beschluss vom 10. Februar 2021 - W 8 S 21.117 - (juris Rn. 28 ff.) ausführlich dargelegt, dass es sich bei diesem Produkt um ein Lebensmittel nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 für Menschen und nicht um ein Futtermittel nach Art. 2 Abs. 3 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 handelt, was auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 12. August 2021 - 20 CS 21.688 - (juris Rn. 6) bestätigt wurde.

  • VG Würzburg, 14.02.2022 - W 8 K 20.1839

    Lebensmittelrechtliche Anordnung, "Zeolith für Tyrannosaurus",

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschwerdeverfahren die Ausführungen des VG Würzburg zur Einstufung des streitgegenständlichen Produkts als Lebensmittel ausdrücklich als zutreffend bezeichnet (BayVGH, B.v. 25.10.2021 - 20 CS 20.3147 - BA S. 4/5 Rn. 5; vgl. auch B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 6 sowie B.v. 3.2.2022 - 20 CE 21.2082 - unveröffentlicht Rn. 3 jeweils zu "Hanföl für Kamele").

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem anderen Verfahren (BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 9 ff. "Hanföl für Kamele") kurz zuvor die dortigen Feststellungen des Beklagten zur Gesundheitsschädlichkeit bemängelt hat, treffen diese Einwände auch und gerade aus Sicht des Bayerisches Verwaltungsgerichtshofs vorliegend nicht zu.

    Bei Vorliegen einer potentiell schweren Wirkung ist auch bei geringer Wahrscheinlichkeit Handeln geboten, während bei geringfügigen Wirkungen unter Umständen eine höhere Wahrscheinlichkeit hingenommen werden muss (BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 10).

    Zu diesen Aspekten haben sich weder die Klägerin - der die betreffenden Gutachten des LGL übersandt worden waren (vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 1.12.2020 im Sofortverfahren W 8 S 20.1841 sowie vom 14.12.2021 im vorliegenden Klageverfahren) - noch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weiter geäußert (vgl. aber BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 7 zu "Hanföl für Kamele", wo der BayVGH ein Verkehrsverbot nach der Novel-Food-Verordnung als naheliegend bezeichnet, das die Behörde jedoch nicht erlassen habe).

  • OVG Hamburg, 08.06.2022 - 3 Bs 263/21

    Lebensmittelrechtliche Verfügung: Anordnung zur Rücknahme von mit 2-Chorethanol

    Um den Anforderungen des Art. 14 BasisVO zu genügen, sei - wie sich aus der Rechtsprechung des VGH München (Beschl. v. 12.8.2021, 20 CS 21.688) und des VGH Mannheim (Beschl. v. 17.9.2020, 9 S 342/20 [korrekt: 9 S 2343/20]) ergebe - eine auf den Einzelfall bezogene Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit erforderlich.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insoweit auch entscheidend von den Konstellationen, die den Entscheidungen des VGH München (Beschl. v. 12.8.2021, 20 CS 21.688, LMuR 2022, 149, juris) und des VGH Mannheim (Beschl. v. 17.9.2020, 9 S 2343/20, ZLR 2021, 387, juris) zugrunde lagen.

    Von der Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels ist dann auszugehen, wenn sich diese aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer gesundheitsschädigenden Wirkung oder wegen der Schwere der zu befürchtenden Gesundheitsschäden oder einer Kombination hieraus ergibt (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.8.2021, 20 CS 21.688, LMuR 2022, 149, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Umgekehrt kann aus der Überschreitung des ADI bzw. ARfD nicht ohne weiteres eine Gesundheitsschädlichkeit gefolgert werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.8.2021, 20 CS 21.688, LMuR 2022, 149, juris und VGH Mannheim, Beschl. v. 17.9.2020, 9 S 2343/20, ZLR 2021, 387, juris), während - wie bereits ausgeführt - bei Überschreitung der "Aufnahmemenge geringer Besorgnis" von einem erhöhten, letztlich unkalkulierbaren Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung auszugehen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 9 S 3426/21

    Einstufung eines Produkts aus Bio-Hanfsamenöl und Hanfextrakt als Lebensmittel;

    OVG, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - HessVGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 B 2915/19 - zur Umgehungsproblematik betreffend das Produkt "CBD-Hanföl für Kamele" vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 10.02.2021 - W 8 S 21.117 -, juris Rn. 28 ff., und nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 12.08.2021 - 20 CS 21.688 -, juris Rn. 6).

    Deshalb kommt dem Umstand, dass die EFSA als unabhängige Quelle hoher wissenschaftlicher Qualität eine Bewertung der gesundheitlichen Risiken hanfhaltiger Produkte vorgenommen und wegen der bereits bei einer Aufnahmemenge von 2, 5 Milligramm THC pro Person beobachteten Effekte wie z.B. Stimmungsschwankungen und Müdigkeit diese Dosis als "niedrigste Dosis mit beobachteter schädlicher Wirkung" (LOAEL, Lowest observed adverse effect level) angesehen hat, für die Risikoeinschätzung besondere Aussagekraft zu (vgl. auch die Ausführungen des BayVGH, Beschluss vom 12.08.2021 - 20 CS 21.688 -, juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 CS 22.307

    Unbegründete Beschwerde gegen das Verbot des Inverkehrbringens eines

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Lebensmitteln, denen CBD, das durch Extraktion aus der Hanfpflanze oder auch synthetisch gewonnen worden ist, zugegeben wurde, um neuartige Lebensmittel nach § 3 Abs. 2 Buchst. a VO (EU) 2015/2283 (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris; OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1574/20 - juris; B.v. 23.1.2020 - 13 B 1423/19 - juris; HessVGH, B.v. 11.5.2020 - 8 B 2915/19 - juris; NdsOVG, B.v. 12.12.2019 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.5.2021 - 5 Bs 29/21 - juris; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 20 CE 21.2982, dem Antragstellervertreter bekannt, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 20 CE 21.2982

    Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Das ist nach der Vertriebsform, optischen Aufmachung und Beschreibung des Produkts hier der Fall, ohne dass es noch auf dessen Bewerbung auf einer Online-Plattform ankommt; auf die Begründung des angegriffenen Beschlusses (a.a.O. Rn. 26 ff.) und auf den Senatsbeschluss vom 12. August 2021 (20 CS 21.688 - juris Rn. 6) wird ergänzend verwiesen.

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Lebensmitteln, denen CBD, das durch Extraktion aus der Hanfpflanze oder auch synthetisch gewonnen worden ist, zugegeben wurde, um neuartige Lebensmittel i.S.v. Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) VO (EU) 2015/2283 (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris; OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1574/20 - juris; B.v. 23.1.2020 - 13 B 1423/19 - juris; HessVGH, B.v. 11.5.2020 - 8 B 2915/19 - juris; NdsOVG, B.v. 12.12.2019 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.5.2021 - 5 Bs 29/21 - juris; jeweils m.w.N.).

  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Nach summarische Prüfung handelt es sich somit bei Lebensmitteln, denen CBD, das durch Extraktion aus der Hanfpflanze oder auch synthetisch gewonnen worden ist, zugegeben wurde, um neuartige Lebensmittel im Sinne der NFV (so auch BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris; OVG NRW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1574/20 - juris; HessVGH, B.v. 11.5.2020 - 8 B 2915/19 - juris; OVG NRW, B.v. 23.1.2020 - 13 B 1423/19 - juris; NdsOVG, B.v. 12.12.2019 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.5.2021 - 5 Bs 29/21 - juris; VG Würzburg, B.v. 16.11.2021 - W 8 E 21.1399 - juris; VG München, B.v. 6.10.2021 - M 26a S 21.4118 - juris; VG Sigmaringen, B.v. 29.6.2021 - 3 K 1081/21- juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 28.9.2020 - 20 L 1029/20 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 22.7.2020 - 16 K 6311/19 - juris; VG Würzburg, U.v. 13.7.2020 - W 8 K 20.161 - juris; VG Cottbus, B.v. 8.1.2020 - 3 L 230/19 - juris; VG Hannover, B.v. 18.11.2019 - 15 B 3035 - juris).
  • VG Würzburg, 19.12.2022 - W 8 S 22.1676

    Abgrenzung von Lebensmitteln zu kosmetischen Mitteln - hier Öle mit CBD-Gehalt

    Bei Vorliegen einer potentiell schweren Wirkung ist auch bei geringer Wahrscheinlichkeit Handeln geboten, während bei geringfügigen Wirkungen unter Umständen eine höhere Wahrscheinlichkeit hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 19.12.2022 - W 8 S 22.1678

    Zur Einordnung eines Öls mit 30% CBD-Gehalt als Lebensmittel und Bewertung als

    Bei Vorliegen einer potentiell schweren Wirkung ist auch bei geringer Wahrscheinlichkeit Handeln geboten, während bei geringfügigen Wirkungen unter Umständen eine höhere Wahrscheinlichkeit hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 20 CS 21.688 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 16.11.2021 - W 8 E 21.1399

    Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung für "CBD Hanföl für

    ... Das Gericht hat zu dem - wie oben gezeigt mit dem streitgegenständlichen Produkt nicht identischen - Produkt "CBD-Hanföl für Kamele" der Antragstellerin in seinem Beschluss vom 10. Februar 2021 - W 8 S 21.117 - (juris Rn. 28 ff.) ausführlich dargelegt, dass es sich bei diesem Produkt um ein Lebensmittel nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 für Menschen und nicht um ein Futtermittel nach Art. 2 Abs. 3 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 handelt, was auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 12. August 2021 - 20 CS 21.688 - (juris Rn. 6) bestätigt wurde.
  • VG Aachen, 28.09.2022 - 7 K 612/22
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