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   VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04   

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VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04 (https://dejure.org/2005,25810)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 A 272/04 (https://dejure.org/2005,25810)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 31. August 2005 - 1 A 272/04 (https://dejure.org/2005,25810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen eines Unfalls mit einem privaten, aber dienstlich genutzten Kraftfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs 1 S 1 BG ND; § 96 Abs 1 S 2 Nr 2 BG ND; § 96 Abs 2 BG ND; § 8 Abs 2 StVO; § 1 StVO
    Beamter; Dienstreise; Dienststelle; Ermessensausübung; Ermessensdefizit; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit; Heimfahrt; Kraftfahrzeug; Rektor; Sachschaden; Sachschadensersatz; Schadensersatz; Selbstbehalt; Sorgfaltspflicht; Straßenverkehrsrecht; Unaufmerksamkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Grob fahrlässig in diesem Sinne handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss oder wer die einfachsten, ganz naheliegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1972 - BVerwG VI C 22.68 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18, S. 43 ; Urt. v. 17.9.1964 - BVerwG II C 147.61 - BVerwGE 19, 243).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Verstößt ein Verkehrsteilnehmer unter Außerachtlassung der gebotenen besonderen Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich gegen die Wartepflicht, obwohl er sich ohne weiteres verkehrsgerecht hätte verhalten können, ist dies eine grobe Nachlässigkeit (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 17.7.1963 - BVerwG VI C 173.61 - Buchholz 237.7 § 84 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1, S. 1 sowie zur groben Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß BVerwG, Urt. v. 29.4.2004 - BVerwG 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87

    Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Rechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Beschränkung in diesem Fall aus Gründen der Fürsorgepflicht, zu deren Konkretisierung § 96 NBG erlassen worden ist, bestehen nicht, da sich die Begrenzung an dem bei Vollkaskoversicherungen üblichen Wert des Selbstbehalts orientiert und die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch den Kläger zu Erledigung der Dienstgeschäfte nicht - wie es auch Ziffer 7.2 i. V. m. Ziffer 6.1 der VV zu § 96 NBG fordern - vor Antritt der Dienstgeschäfte, die eine Benutzung des Fahrzeugs erforderlich gemacht haben, vom Dienstherr anerkannt worden ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - BVerwG 2 C 2.87, DÖD 1989, 240).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Die Beurteilung des Verhaltens des Beamten als grob fahrlässig erfordert in objektiver und subjektiver Hinsicht eine vollständige Feststellung und Würdigung aller als erheblich in Betracht kommenden Umstände des Falles unter Heranziehung etwa einschlägiger Rechts- oder Sicherheitsvorschriften (vgl. auch zu § 78 BBG: BVerwG, Urt. v. 19.3.1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2005 - 2 LA 827/04

    Schadensersatzforderung für ein im Dienst entwendetes Handy einer Lehrerin; Handy

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Bei der Ermessensausübung ist jedoch nicht die Höhe des Schadens eingestellt und geprüft worden, ob es angesichts einer Schadenshöhe von 5.214,03 EUR dem Kläger nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann, den Schaden in voller Höhe selbst zu tragen, oder es mit Blick auf die schweren dienstlichen Gründe gerechtfertigt ist, dem Kläger jedenfalls den maximalen Erstattungsbetrag oder einen Teil hiervon als Schadensersatz zu leisten (vgl. zur Ausübung des Ermessens auch Nds. OVG, B. v. 14.2.2005 - 2 LA 827/04 -).
  • BVerwG, 03.02.1972 - VI C 22.68

    Dienstherr - Schadensersatzanspruch - Eigenschaden - Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Grob fahrlässig in diesem Sinne handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss oder wer die einfachsten, ganz naheliegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1972 - BVerwG VI C 22.68 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18, S. 43 ; Urt. v. 17.9.1964 - BVerwG II C 147.61 - BVerwGE 19, 243).
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 173.61

    Begehren auf Ersatz grob fahrlässig verursachten Schadens - Haftungsminderung bei

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04
    Verstößt ein Verkehrsteilnehmer unter Außerachtlassung der gebotenen besonderen Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich gegen die Wartepflicht, obwohl er sich ohne weiteres verkehrsgerecht hätte verhalten können, ist dies eine grobe Nachlässigkeit (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 17.7.1963 - BVerwG VI C 173.61 - Buchholz 237.7 § 84 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1, S. 1 sowie zur groben Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß BVerwG, Urt. v. 29.4.2004 - BVerwG 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370).
  • VG Lüneburg, 04.02.2008 - 1 A 145/07

    Schadensersatz; Sachschaden; Fürsorgegebot; Dienstunfall; Kraftfahrzeug; Gründe,

    Derartige Gründe können bereits für sich gesehen die Notwendigkeit der Nutzung eines PKW belegen (vgl. Urteil der Kammer v. 31.8.2005 - 1 A 272/04 -).

    Vgl. dazu Urteil d. Kammer v. 31.8.2005 - 1 A 272/04 - :.

  • VG Oldenburg, 19.12.2006 - 6 A 3284/05

    Begrenzung der Haftung des Dienstherrn bei Wegeunfällen

    Die Verteilung des Haftungsrisikos in Anknüpfung an den bei Vollkaskoversicherungen weit verbreiteten Wert des Selbstbehalts von 650,-- DM (332,34 Euro) ist sachgemäß und nicht zu beanstanden (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 31. August 2005 - 1 A 272/04 - juris).

    Der in der Entscheidung des VG Lüneburg vom 31. August 2005 (1 A 272/04) betonte Umstand, ob es ihr möglich und zumutbar war, vor Antritt der Dienstfahrt am 14. Februar 2005 die Anerkennung der Benutzung des Privat-Kfz durch den Dienstherrn zu erlangen, spielt hier keine Rolle, zumal die Beklagte im Änderungsbescheid vom 12. August 2005 die Benutzung des eigenen Kfz am Unfalltag als erforderlich anerkannt hat.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 2 LC 906/04

    Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Übernahme von Schäden am eigenen PKW

    Hätte etwa der Kläger einen Oldtimer mit konstruktionsbedingten langem Bremsweg benutzt und wäre es aus diesem Grund zu einem Unfall gekommen (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2005 - 1 A 272/04 -), so hätte ein Ersatz (auch in Gestalt der Übernahme des Selbstbehalts) abgelehnt werden müssen.
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