Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9473
OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08 (https://dejure.org/2009,9473)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2009 - 1 A 760/08 (https://dejure.org/2009,9473)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2009 - 1 A 760/08 (https://dejure.org/2009,9473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 58
    Baugenehmigung; Verwirkung; Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Begründetheit einer Berufung gem. § 124 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zulassung einer Berufung bei Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung durch Verletzung von Treu und Glauben in formeller und ...

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Begründetheit einer Berufung gem. § 124 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Zulassung einer Berufung bei Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung durch Verletzung von Treu und Glauben in formeller und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Hiernach ist für das Beschwerdeverfahren mangels substanzieller Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N.) darstellenden Betrag von 7.500,- EUR abzustellen.
  • BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02

    Berschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N. st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.05.1990 - 8 B 156.89
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 4/95

    Verlust des Widerspruchsrechts; Nachbarrechtsbehelf; Verwirkung; Abwehrrechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 2 ZB 05.3157
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 30.07.2001 - 1 BS 125/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG München, 16.10.2019 - M 9 K 19.1245

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte (BVerwG, B.v. 22.5.1990 - 8 B 156.89 - BeckRS 1990, 31261595; OVG LSA, B.v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BeckRS 2009, 42450).
  • OVG Sachsen, 05.01.2022 - 6 A 826/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rücknahme eines Zuwendungsbescheids;

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 -, juris Rn. 18 = BVerwGE 44, 339, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 4 B 421/13 -, juris Rn. 2; v. 6. November 2009 - 1 A 760/08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 305/09

    Abwasserbeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Verwirkung

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - und Beschl. v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, - 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland, Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.05.2010 - 1 A 396/09

    Widerruf, Fördermittel, Verwirkung, Treu und Glauben

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - und Beschl. v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, - 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland, Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13

    Nachbarliches Abwehrrecht, Verwirkung, Verstoß gegen Treu und Glauben, Rücknahme

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339, juris Rn. 18; so auch SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2009 - 1 A 760/08 -, m. w. N., juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht