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   BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20   

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BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20 (https://dejure.org/2021,2801)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2021 - 1 ABR 12/20 (https://dejure.org/2021,2801)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 (https://dejure.org/2021,2801)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Neue Anträge in zweiter Instanz nach vollem Obsiegen in erster Instanz nur im Wege der Anschlussbeschwerde; Anforderungen an eine prozessrechtliche Erwiderungsfrist; Prüfung der Sachdienlichkeit einer Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Durchführungsanspruch des ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen - Durchführungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen - Durchführungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsvereinbarung über Bonusgewährung; Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Durchführungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Neue Anträge in zweiter Instanz nach vollem Obsiegen in erster Instanz nur im Wege der Anschlussbeschwerde; Anforderungen an eine prozessrechtliche Erwiderungsfrist; Prüfung der Sachdienlichkeit einer Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Durchführungsanspruch des ...

  • datenbank.nwb.de

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Durchführungsanspruch des Betriebsrats auf Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und die Bestimmtheit der Anträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung zu Bonuszahlungen - und das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1772
  • ZIP 2021, 1884
  • NZA 2021, 881
  • DB 2021, 1411
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Die Vorschrift findet nicht nur auf vertragliche Vereinbarungen Anwendung, sondern greift auch, wenn einer Vertragspartei durch normativ geltende Regelungen ein Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 36; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12, BAGE 148, 381; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322) .

    Hierzu gehören auch Bestimmungen, bei denen einer Vertragspartei das Recht zusteht, einen sich auf die Höhe der Leistung auswirkenden Faktor festzusetzen (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - aaO mwN) .

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Damit gewährt die Norm dem der Leistungsbestimmung Unterworfenen das Recht, die vorgenommene Bestimmung gerichtlich auf ihre Billigkeit überprüfen und durch Urteil neu treffen zu lassen (vgl. BGH 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 18, BGHZ 172, 315) .

    Durch die gesetzlichen Vorgaben soll der Vertragspartner, der sich der Bestimmung des anderen unterworfen hat, gegen eine willkürliche Vertragsgestaltung geschützt werden (BGH 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 16, BGHZ 172, 315; in diesem Sinne auch BGH 29. Oktober 1962 - II ZR 31/61 - zu II der Gründe, BGHZ 38, 183) .

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass bei einer Leistungsbestimmung durch Dritte die Gefahr einer einseitigen Interessenwahrnehmung geringer ist (vgl. auch BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 61, BAGE 129, 1) .

    Fehlt es hieran, weil eine der Vertragsparteien maßgebenden Einfluss auf den die Leistungsbestimmung vornehmenden Dritten hat (vgl. dazu auch BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 61 ff., aaO) oder dieser mit dem Arbeitgeber eng verbunden ist, greifen die Vorgaben des § 315 BGB (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B II 3 b cc (4) der Gründe, BAGE 92, 358; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 -; 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Fehlt es hieran, weil eine der Vertragsparteien maßgebenden Einfluss auf den die Leistungsbestimmung vornehmenden Dritten hat (vgl. dazu auch BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 61 ff., aaO) oder dieser mit dem Arbeitgeber eng verbunden ist, greifen die Vorgaben des § 315 BGB (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B II 3 b cc (4) der Gründe, BAGE 92, 358; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 -; 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 a der Gründe) .

    Weder die T Ltd. noch die im Konzern gebildeten Geschäftsbereiche (vgl. Nr. V Ziff. 1 Satz 1 BV Bonus) verfügen - bezogen auf die Arbeitgeberinnen - über die von der Norm vorausgesetzte Unparteilichkeit (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Rn. 81, BAGE 92, 358) .

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Ob dies der Fall ist, hat nunmehr der Senat zu entscheiden, denn das Landesarbeitsgericht hat sich mit dieser Frage nicht befasst (vgl. für das Revisionsverfahren BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 39) .

    Im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit ist die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit zu bejahen, wenn damit der Streit zwischen den Beteiligten endgültig erledigt und einem weiteren Verfahren vorgebeugt wird (vgl. für das Revisionsverfahren BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Da der durch die erstinstanzliche Entscheidung nicht beschwerte Betriebsrat eine Änderung der Verfahrensgegenstände nur im Wege einer Anschlussbeschwerde vornehmen konnte, ist sein im Schriftsatz vom 7. November 2019 neu angebrachtes Leistungsbegehren entsprechend auszulegen (vgl. nur BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 15 mwN, BAGE 151, 27) .

    Durch eine bloße "Bitte", bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Stellung zur Beschwerdebegründung zu nehmen, wird keine Erwiderungsfrist gesetzt, sondern lediglich Gelegenheit zur Äußerung iSv. § 90 Abs. 1 Satz 1 ArbGG gewährt (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 18, BAGE 151, 27) .

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Es handelt sich um eine zivilrechtliche Generalklausel, die als Übermaßverbot das "freie Spiel der Kräfte" in der vertragsrechtlichen Praxis begrenzt (vgl. BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 81, 242) und deshalb primär eine Schutzwirkung zugunsten der schwächeren Vertragspartei entfaltet (MüKoBGB/Würdiger 8. Aufl. § 315 Rn. 6) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Mit der rechtskräftigen gerichtlichen Leistungsbestimmung wird der bis dahin "schwebende" Anspruch auf die unbestimmte Leistung erstmals rechtsgestaltend konkretisiert (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 110, BAGE 164, 82; vgl. auch BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - Rn. 41).
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Dies erfordert, dass für die Bestimmung der Leistung ein Ermessensspielraum verbleibt (vgl. BGH 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
    Fehlt es hieran, weil eine der Vertragsparteien maßgebenden Einfluss auf den die Leistungsbestimmung vornehmenden Dritten hat (vgl. dazu auch BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 61 ff., aaO) oder dieser mit dem Arbeitgeber eng verbunden ist, greifen die Vorgaben des § 315 BGB (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B II 3 b cc (4) der Gründe, BAGE 92, 358; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 -; 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61

    Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18

    Durchführungsanspruch - Sozialplan

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 3 TaBV 1/19

    Betriebsvereinbarung - Jahresbonus - Auslegung

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Weder die Konzernmutter noch die im Konzern gebildeten Geschäftsbereiche (vgl. Nr. V Ziff. 1 BV Bonus) verfügen - bezogen auf die Arbeitgeberinnen - über die von der Norm vorausgesetzte Unparteilichkeit (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 41 f.) .

    b) Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist die Leistungsbestimmung nach Nr. V Ziff. 1 BV Bonus entsprechend der Auslegungsregel in § 315 Abs. 1 BGB ("im Zweifel") am Maßstab der Billigkeit auszurichten (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 43) .

    Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens iSv. § 315 BGB können sich aus vertraglichen oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 38; vgl. auch BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 38) .

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Er verfolgt nicht individuelle Ansprüche der genannten Arbeitnehmer aus der Betriebsvereinbarung M, sondern macht mit seinem Antrag, diese Betriebsvereinbarung auch auf die genannten Arbeitnehmer anzuwenden, seinen eigenen Anspruch auf Durchführung der Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 35; 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Auch wenn nach der BV PSP damit keine individuellen Ziele zu vereinbaren sind, sondern die Arbeitgeberin nach Abschn. III Satz 4 BV PSP die Zielerreichung in Prozent nach dem Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres kommuniziert und damit - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - nach § 315 BGB unter Wahrung billigen Ermessens festzulegen hat (vgl. BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 62; 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 43, BAGE 174, 103) , ist vom Vergütungscharakter auszugehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 27; vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 41/16 - Rn. 19 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 14/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Umgruppierung

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 27 mwN).".
  • BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22

    Entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

    Sachdienlichkeit im Sinne des § 81 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist zu bejahen, wenn damit der Streit zwischen den Beteiligten endgültig erledigt und einem weiteren Verfahren vorgebeugt wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - BAGE 174, 103 = juris Rn. 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.2022 - 4 Sa 53/21

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung

    Die Geschäftsleitungen der am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen haben mit dem Betriebsrat eine Aussetzung der Ausschlussfristenregelungen in Bezug auf den Bonus 2017 vereinbart bis zum Abschluss des vom Betriebsrat betriebenen Beschlussverfahrens, welches mit Beschluss des BAG vom 23. Februar 2021 (1 ABR 12/20) sein Ende fand.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20

    Sachdienlichkeit eines abstrakten Feststellungsantrags im

    Eine Antragsänderung ist gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 ArbGG auch in der Beschwerdeinstanz möglich (BAG, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - juris Rn. 22; Gronimus, a.a.O., § 87 ArbGG Rn. 58).
  • LAG Sachsen, 21.02.2023 - 3 TaBV 26/21

    Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Betriebsratsvorsitzender -

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG, Beschluss vom 23.02.2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 27, m.w.N., NZA 2021, 881, 883 f.).
  • LAG Köln, 26.10.2022 - 11 TaBV 47/21

    Durchführungsanspruch

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