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   BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06   

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https://dejure.org/2006,1665
BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06 (https://dejure.org/2006,1665)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2006 - 1 ABR 2/06 (https://dejure.org/2006,1665)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 (https://dejure.org/2006,1665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Negative Koalitionsfreiheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers durch die privatrechtliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband; Bestimmung der Intensität der Mitgliedsschaftsverpflichtung im Hinblick auf einen grundrechtsrelevanten Eingriff; ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 9 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 GG
    Negative Koalitionsfreiheit; Einschränkung der Koalitionsfreiheit; Nichtigkeit privatrechtlicher Abreden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Negative Koalitionsfreiheit: Nichtigkeit von Vereinbarungen, die dauerhaft die Möglichkeit ausschließen, aus einem Arbeitgeberverband auszutreten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 275
  • NJW 2007, 622
  • ZIP 2007, 200
  • MDR 2007, 412
  • NZA 2007, 277
  • BB 2007, 163
  • DB 2007, 120
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
    a) Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213, zu B I der Gründe; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe mwN).

    Zwar stellt nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO mwN).

    Der dauerhafte Ausschluss der Möglichkeit, aus einer Koalition auszutreten, ist jedenfalls mit der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten negativen Betätigungsfreiheit nicht vereinbar (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO).

    Es findet nicht nur Anwendung auf Tarifverträge (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe), sondern gleichermaßen auch auf schuldrechtliche Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
    a) Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213, zu B I der Gründe; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 55/04

    Verbandsaustritt - Kündigungsfrist für den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
    Ob diese Rechtsprechung auf Arbeitgeberverbände uneingeschränkt übertragbar ist, bedarf keiner Entscheidung (offengelassen auch in BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 55/04 -BAGE 113, 45, zu 1 b der Gründe; vgl. ferner ErfK/Dieterich 6. Aufl. Art. 9 GG Rn. 37 mwN; Däubler/Lorenz TVG 2. Aufl. § 3 Rn. 47; Oetker Anm. AP TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 3 TaBV 20/05

    Negative Koalitionsfreiheit, Vereinbarung, Betriebsrat, Arbeitgeberverband,

    Auszug aus BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Dezember 2005 - 3 TaBV 20/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 34/80

    Bemessung der Kündigungsfrist für den Austritt eines Mitglieds aus einer

    Auszug aus BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
    Dementsprechend hat er die nach § 39 Abs. 2 Halbs. 2 BGB für Vereine zulässige Kündigungsfrist von zwei Jahren für den Austritt aus einer Gewerkschaft auf einen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten begrenzt (vgl. 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 -AP GG Art. 9 Nr. 25; 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
  • BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76

    Gewerkschaftsmitglieder, die für eine von ihnen neu zu gründende konkurrierende

    Auszug aus BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
    Dementsprechend hat er die nach § 39 Abs. 2 Halbs. 2 BGB für Vereine zulässige Kündigungsfrist von zwei Jahren für den Austritt aus einer Gewerkschaft auf einen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten begrenzt (vgl. 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 -AP GG Art. 9 Nr. 25; 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Eine Vereinbarung, die ein dauerhaftes Verbleiben in der Koalition verspricht, ist nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG nichtig (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - mwN, BAGE 119, 275, 277 ff.).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    cc) Ob der bei dem Austritt aus einer Arbeitnehmervereinigung vom Senat gesteckte Fristenrahmen auch auf die Beendigung der Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband Anwendung finden kann, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang nicht geklärt (vgl. BAGE 113, 45, 48; 119, 275, 278).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Die individuelle Koalitionsfreiheit schließt auch das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 13, BAGE 119, 275) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    aa) Die individuelle negative Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG schützt den nicht verbandsangehörigen Arbeitgeber in erster Linie davor, dass auf ihn ein unziemlicher Druck zum Beitritt in den oder zum Verbleib im Verband ausgeübt wird (vgl. aus der Rspr. zuletzt BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202; BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 22 = EzA GG Art. 9 Nr. 88; aus der Lit. Schaub § 188 Rn. 5 ff.).
  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

    (1) Die individuelle Koalitionsfreiheit schließt auch das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 13, BAGE 119, 275) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Die individuelle Koalitionsfreiheit schließt auch das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 13, BAGE 119, 275) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

    Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213; BAG 19. September.2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155) .

    Im Übrigen stellt der bloße tatsächliche Druck ggfs. einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergang geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1530/12

    Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" -

    Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - zitiert nach juris; BAG, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - jeweils zitiert nach juris).

    Der bloße tatsächliche Druck gegebenenfalls einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergangs geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, stellt nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG 19.September 2006 - 1 ABR 2/06 - ; Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

    Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213; BAG 19. September.2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155).

    Im Übrigen stellt der bloße tatsächliche Druck ggfs. einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergang geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - AP Nr. 22 zu § 3 TVG; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155).

  • LAG Sachsen, 27.02.2008 - 2 Sa 382/07

    Arbeitsentgelt

    Die sog. negative Koalitionsfreiheit der Beklagten ist auch nicht dadurch eingeschränkt, weil sie wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.09.2006 (1 ABR 2/06, EzA Art. 9 GG Nr. 88) verpflichtet wäre, auf Dauer Mitglied eines Arbeitgeberverbandes zu bleiben.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06

    Ausgestaltung einer den sofortigen Wechsel zur OT-Mitgliedschaft gestattenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12

    Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" -

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 665/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 661/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 662/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 663/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 660/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 664/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • LAG Hessen, 01.06.2007 - 3 Sa 1397/06

    Gleichstellungsabrede - Personalüberleitungsvertrag - Koalitionszwang -

  • LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12

    Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 712/06

    Betriebsübergang; Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • LAG München, 29.03.2012 - 4 Sa 997/11

    Personalüberleitungsvertrag, Bezugnahmeklausel

  • LAG München, 26.04.2012 - 2 Sa 1013/11

    Personalüberleitungsvertrag, Vertrag zugunsten Dritter

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