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BAG, 12.02.1959 - 1 AZR 43/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urlaubsabgeltungsanspruch - Zulässigkeit einer Aufrechnung
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 07.11.1955 - 4 Sa 479/55
- BAG, 12.02.1959 - 1 AZR 43/56
Papierfundstellen
- BB 1959, 340
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99
Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung
Nach dem Urteil des Zweiten Senats vom 21. Januar 1988 (- 2 AZR 581/86 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 19 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 33; ebenso 12. Februar 1959 - 1 AZR 43/56 - AP BGB § 611 Urlaubsrecht Nr. 42) ist die Forderung auf Urlaubsabgeltung nach § 851 ZPO unpfändbar, weil sie nicht abtrennbar im Sinne von § 399 BGB sei. - LAG Niedersachsen, 02.02.2001 - 10 Sa 2056/00
Rückzahlung von Gratifikationen; Pfändbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs
Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 12.02.1959, 1 AZR 43/56 , AP Nr. 42 zu § 611 BGB - Urlaubsrecht; BAG, 21.01.1988, 2 AZR 581/86 , AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969 ) gegen einen Urlaubsabgeltungsanspruch die Aufrechnung nicht zulässig. - LG Leipzig, 25.11.2002 - 12 T 3864/02
Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen im Hinblick auf rückständige …
Soweit sich die andere Auffassung (…Stöber a.a.O.) auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BB 1959, 340) beruft, dürfte diese Auffassung nunmehr überholt sein, da das BAG in seiner Entscheidung vom 28.08.2001 (vgl. InVo 2002, 155) entschieden hat, dass das Urlaubsentgelt Arbeitsentgelt ist und demnach wie anderes Arbeitsentgelt auch der Pfändung unterliegt.