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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.1976 - 1 B 2/76   

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https://dejure.org/1976,1218
OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.1976 - 1 B 2/76 (https://dejure.org/1976,1218)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.05.1976 - 1 B 2/76 (https://dejure.org/1976,1218)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Mai 1976 - 1 B 2/76 (https://dejure.org/1976,1218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende; Wirkung; Rechtsbehelf; Verwaltungsakt; Genehmigung; Aufhebung; Vollziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 29

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich nunmehr auch Oberverwaltungsgerichte, die bisher § 123 VwGO zugrunde legten, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen und wenden jetzt § 80 VwGO an (vgl. OVG Koblenz, NJW 1977, S. 595 [596 f.]; OVG Berlin, OVGE Bln 10, 103 [104]).
  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577) begründet die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gem. § 80 Abs. 1 VwGO ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, das nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts betrifft (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1960 - V C 4.60 -, NJW 1961, 90, 91), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes jede Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Mai 1976 - 1 B 2/76 - NJW 1977, 595, 596).
  • OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99

    Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines

    Das aus dem Fehlen der Vollziehbarkeit ableitbare Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot betrifft nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts (BVerwG, NJW 1961, 90 [91]), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes die Verwirklichung jeder Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Koblenz, NJW 1977, 595 [596]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92

    Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes;

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung die Auffassung vertreten, im Fall der Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung entweder durch die Behörde oder den Begünstigten könne der Betroffene in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO bei Gericht einen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung stellen (Beschluß vom 31. Mai 1976, AS 14, 266, 269 ff. = NJW 1977, 595, 596).
  • VG Koblenz, 20.07.1978 - 7 L 43/78

    Klage gegen die Genehmigung der Errichtung eines Kernkraftwerks; Zulässigkeit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 2.76   

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BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 2.76 (https://dejure.org/1976,9415)
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BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1976 - 1 B 2.76 (https://dejure.org/1976,9415)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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