Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.09.2002

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02   

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https://dejure.org/2002,5015
OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02 (https://dejure.org/2002,5015)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.10.2002 - 1 B 315/02 (https://dejure.org/2002,5015)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 1 B 315/02 (https://dejure.org/2002,5015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 34 Abs 1; BremLBO 1995 § 49 Abs 1
    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des Neubauvorhabens - Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Verkehrszunahme; Stellplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot; An eine Hochschule angrenzende Wohngebäude ; Fehlen ausreichender Stellplätze für die Erweiterung durch einen Hörsaal und ein Mensagebäude; Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung wegen Lärmbelästigung; Abwägung der ...

  • Judicialis

    BremLBO § 49 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremLBO § 49 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1
    Rücksichtnahmegebot; Stellplätze; Vorbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 549
  • BauR 2003, 509
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht bereits für den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO entschieden (Urt.v.13.10.1995 - 1 BA 10/94 - , ZfBR 1997, 166 ; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl.v.14.03.1997 - 1 M 6589/96 ), und dies gilt auch für den Fall, dass sich das Gebot der Rücksichtnahme - wie hier - aus § 34 Abs. 1 BauGB ergibt (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 1999, 365 ).

    Dass dieser rechtliche Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 1999, 365 ) zutreffend ist, stellt auch die Beschwerde nicht in Abrede.

  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 1 M 6589/96

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht bereits für den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO entschieden (Urt.v.13.10.1995 - 1 BA 10/94 - , ZfBR 1997, 166 ; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl.v.14.03.1997 - 1 M 6589/96 ), und dies gilt auch für den Fall, dass sich das Gebot der Rücksichtnahme - wie hier - aus § 34 Abs. 1 BauGB ergibt (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 1999, 365 ).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02
    Eine solche Beeinträchtigung liegt - jedenfalls solange der freie Zugang zum Grundstück des Antragstellers möglich ist - nicht schon darin, dass die angrenzenden Straßen durch Fahrzeuge von Nutzern der Hochschule frequentiert, insbesondere zum Parken in Anspruch genommen werden und ihm selbst nur noch mit den daraus folgenden Einschränkungen zur Verfügung stehen (BVerwG GewArch 1998, 254 ).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02
    Voraussetzung für eine solche Abwägung ist aber, dass der Nachbar überhaupt eine abwägungserhebliche Position gegenüber dem Vorhaben besitzt, denn Rücksicht nehmen muss der Bauherr nur auf solche Positionen des Nachbarn, die wehrfähig sind, weil sie nach der gesetzgeberischen Wertung, die im materiellen Recht ihren Niederschlag gefunden hat, schützenswert sind (BVerwG NVwZ 1994, 686 ).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem betroffenen Nachbarn im Einzelfall zuzumuten ist (BVerwGE 52, 122 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.1982 - 1 B 37/82
    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02
    Das hat das Oberverwaltungsgericht bereits zur früheren Fassung der Bremischen Landesbauordnung entschieden (Beschl.v.08.09.1982 - 1 B 37/82), und daran ist auch für die jetzige Fassung der Landesbauordnung vom 27.03.1995 festzuhalten.
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Weitere bauordnungsrechtliche Rügen des Klägers etwa des nicht behindertengerechten Ausbaus des Vorhabens (§ 53 Abs. 4 SächsBO a.F. bzw. § 50 Abs. 3 SächsBO n.F.), des Fehlens notwendiger Treppenräume (§ 32 Abs. 1 SächsBO a.F. bzw. § 34 Abs. 1 SächsBO n.F.) und einer unzureichenden Anzahl von Stellplätzen (§ 49 Abs. 1 SächsBO) betreffen keine den Kläger als Nachbarn schützende Vorschriften (zu Stellplatzvorgaben vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549).

    Rücksichtslos ist dabei erst eine Steigerung der vorhandenen Beeinträchtigungen, die entweder erstmals die Schwelle der Unzumutbarkeit übersteigt oder eine zuvor schon unzumutbare Belastung spürbar verschärft (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549).

    Der Kläger hat auch kein Recht auf eine bevorzugte Nutzung des öffentlichen Straßenraums etwa zum Zweck des Parkens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.3.1998 - 1 B 3/98 -, GewArch 1998, 254; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, NVwZ-RR 2003, 549).

  • VG Hamburg, 12.12.2013 - 9 K 2327/13

    Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der Sterbebegleitung (Hospiz) in einem

    Bei dieser Abwägung ist auch die Situationsvorbelastung des Grundstücks des Nachbarn zu berücksichtigen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, 1 B 315/02, juris, Rn. 9).

    Ein Erweiterungsbau ist nur dann rücksichtslos, wenn er zu einer Steigerung der vorhandenen Beeinträchtigungen führt, die entweder erstmals die Schwelle der Unzumutbarkeit übersteigt oder aber eine zuvor schon unzumutbare Belastung spürbar verschärft (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O., Rn. 14; OVG Münster, Urt. v. 10.7.1998, 11 A 7238/95, juris, Rn. 36).

    Zwar kann die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze im Einzelfall gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, 1 B 315/02, juris, Rn. 9 ff.).

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Verletzung der Pflicht, ausreichenden Parkraum für die Nutzer des Vorhabens zu schaffen, geeignet ist, die bestimmungsgemäße Nutzung des Grundstücks des Betroffenen zu beeinträchtigen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O., Rn. 12).

    Das durch das Eigentum und die Baugenehmigung vermittelte Recht des Betroffenen zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O., Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Ein Verstoß liegt vor, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die dem Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung seines Grundstücks - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 12.05.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschluss vom 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, BauR 2003, 509 ff.; OVG NW, Urteil vom 10.07.1998 - 11 A 7238/95 -, BauR 1999, 237 ff.; Nieders.

    Dies setzt i.d.R. entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18.10.2002, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Zwar kann im Einzelfall die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen; dies kommt allerdings nur dann näher in Betracht, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die den Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung ihrer Grundstücke - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 8.12.2014, 8 B 37/14, juris, Leitsatz 4, Rn. 23; vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12.5.2003, 9 TG 2037/02, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 18.10.2002, 1 B 315/02, BauR 2003, 509; OVG Münster, Urteil vom 10.07.1998, 11 A 7238/95, NVwZ-RR 1999, 365).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, BRS 65 Nr. 144, RdNr.12 in juris).

    Als rücksichtslos kann der Verzicht auf die notwendigen Stellplätze dann gerügt werden, wenn der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt; dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. VGH BW, Beschl. v. 10.01.2008, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem Nachbarn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, ist auch die Situationsvorbelastung des Grundstücks des Nachbarn zu berücksichtigen (OVG Bremen, Beschl.v. 18.10.2002, a.a.O.).

  • VG Bremen, 11.10.2022 - 1 V 1128/22

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung - Aussetzung der Verpflichtung zur

    Selbst bei Übertragung der Maßstäbe der angeführten Entscheidung des OVG Bremen (1 B 315/02), nach der eine Rücksichtslosigkeit vorliege, wenn das Vorhaben zu einer Steigerung der vorhandenen Beeinträchtigung führt, die entweder erstmals die Schwelle der Unzumutbarkeit übersteige oder aber eine zuvor schon unzumutbare Belastung spürbar verschärfe, sei eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nicht zu erkennen.

    Verstöße gegen § 49 Abs. 1 BremLBO führen dabei grundsätzlich nicht zu einer Verletzung der Rechte des Nachbarn, denn die bauordnungsrechtlichen Stellplatzvorschriften sind nicht nachbarschützend Die Vorschrift bezweckt erkennbar nicht den Schutz des Nachbarn, sondern dient ausschließlich öffentlichen Interessen (vgl. OVG Bremen, B.v. 18.10.2002 - 1 B 315/02, juris Rn. 8 m.w.N.).

    erforderlichen Stellplätze kann im Einzelfall gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (vgl. OVG Bremen, B.v. 18.10.2002, a.a.O., juris Rn. 9 m.w.N.).

    Auf die Pflicht eines Vorhabenträgers, ausreichenden Parkraum zu schaffen, kann sich der Nachbar nur insoweit berufen, als deren Verletzung geeignet ist, die bestimmungsgemäße Nutzung seines eigenen Grundstücks zu beeinträchtigen (OVG Bremen, B.v. 18.10.2002, a.a.O., juris Rn. 11 - 13; VGH Mannheim, B.v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 21.12.2010 - 1 LA 274/09, juris Rn. 33; OVG Münster, U.v. 10.07.1998 - 11 A 7238/95, juris Rn. 33 ff.; VG Karlsruhe, B.v. 18.07.2022 - 2 K 399/22, juris Rn. 49; VG Bremen, B.v. 18.03.2021 - 1 V 1964/20, juris Rn. 43).

    Das genehmigte Vorhaben ist nur dann rücksichtslos, wenn es zu einer Steigerung der vorhandenen Beeinträchtigungen führt, die entweder erstmals die Schwelle der Unzumutbarkeit übersteigt oder aber eine zuvor schon unzumutbare Belastung spürbar verschärft (vgl. OVG Bremen, B.v. 18.10.2002, a.a.O., juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der durch den Stellplatzmangel bewirkte Park- oder Parksuchverkehr den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt oder wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist (vgl. NdsOVG vom 14.3.1997 BauR 1997, 983 f.; OVG NRW vom 10.7.1998 BauR 1999, 237 ff.; OVG Bremen vom 18.10.2002 BauR 2003, 509 ff.; HessVGH vom 12.5.2003 BRS 66 Nr. 190; VGH BW vom 10.1.2008 BauR 2009, 470).
  • VG Köln, 14.12.2023 - 8 K 80/21
    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 1 B 315/02 -, juris, Rn. 12.
  • VG Karlsruhe, 04.04.2008 - 11 K 2721/07

    Baurecht: Nachbarschutz gegen Bauvorhaben ohne erforderliche Anzahl von

    Als rücksichtslos kann der Verzicht auf die notwendigen Stellplätze allerdings auch dann gerügt werden, wenn der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar durch entsprechende Lärm- und Abgaseinwirkungen beeinträchtigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -).
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 17.5742

    Gebietsverträglichkeit eines Büro- und Geschäftshauses im Kerngebiet

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums und keinen Anspruch darauf, dass eine bisher gegebene Verkehrslage aufrechterhalten bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 29; OVG Bremen, B.v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 12; OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48; U.v. 10.10.2012 - 2 K 99/12 - juris Rn. 144).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem Nachbarn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, ist allerdings auch die Situationsvorbelastung des Grundstücks des Nachbarn zu berücksichtigen (vgl. OVG Bremen, B.v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 12; OVG LSA, B.v. 5.3.2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 48).

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.1293

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine zu unbestimmte Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

  • VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12

    Zulässigkeit eines Bibelhauses mit Übernachtungsmöglichkeit im allgemeinen

  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen

  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

  • VG Ansbach, 04.06.2009 - AN 9 K 08.01779

    Heilpraktikerpraxis im Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Eingangspodest als

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2009 - 1 ME 14/09

    Beleg "veränderter Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das

  • VG München, 20.04.2015 - M 8 SN 15.181

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz

  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 9 K 08.00078

    Rücksichtnahmegebot und Maß der baulichen Nutzung; Abstandsflächen, keine

  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 9 K 08.00066

    Rücksichtnahmegebot und Maß der baulichen Nutzung

  • OVG Hamburg, 30.03.2021 - 2 Bs 23/21

    Baugenehmigung für die Umnutzung eines Einfamilienhauses als Kindertagesstätte

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17

    Nachbarklage gegen den Umbau einer denkmalgeschützten Villa mit ehedem drei

  • OVG Bremen, 27.03.2017 - 1 B 4/17

    Übergangswohnanlage für Flüchtlinge - Übergangswohnungen; Flüchtlinge;

  • OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch

  • VG Trier, 22.01.2021 - 5 L 3879/20

    Kirche Maria Königin: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolgreich

  • OVG Bremen, 04.06.2019 - 1 D 30/18
  • VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 760/21

    Kirche Maria Königin: Klage gegen Baugenehmigung erfolglos

  • VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 9 K 08.02274

    Erdrückende Wirkung eines Hochregallagers im Gewerbegebiet (verneint); Gebot der

  • VG Köln, 29.04.2021 - 8 K 6561/17
  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen

  • OVG Bremen, 11.04.2023 - 1 B 295/22

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehemigung an

  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
  • VG Saarlouis, 29.10.2009 - 5 L 1441/09

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn und einer

  • VG Koblenz, 09.02.2023 - 4 K 702/22

    Erfolglose Nachbarklage gegen Kleinspielfeld in Kastellaun

  • OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage - Abstandsflächen;

  • VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22

    Hochgarage in Trierer Innenstadt

  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 2 B 40/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für den Nachbarn

  • VG München, 18.12.2020 - M 9 SN 20.1913

    Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch fehlende Stellplätze

  • VG Würzburg, 30.03.2010 - W 4 K 09.566

    Verwaltungs- und Produktionsgebäude (Herstellung von "Akkupacks"); Gewerbegebiet;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2002 - 1 B 315.02, 1 PKH 63.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16695
BVerwG, 26.09.2002 - 1 B 315.02, 1 PKH 63.02 (https://dejure.org/2002,16695)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 1 B 315.02, 1 PKH 63.02 (https://dejure.org/2002,16695)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 1 B 315.02, 1 PKH 63.02 (https://dejure.org/2002,16695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - Unzulässigkeit der Beschwerde bei unzureichender Begründung des Zulassungsgrundes - Erforderlichkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - Unzulässigkeit der Beschwerde bei unzureichender Begründung des Zulassungsgrundes - Erforderlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 1 B 315.02
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schließlich ist allenfalls dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 m.w.N. - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = DÖV 1998, 117).
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