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   OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09   

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https://dejure.org/2010,10244
OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09 (https://dejure.org/2010,10244)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 B 585/09 (https://dejure.org/2010,10244)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 (https://dejure.org/2010,10244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 80 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsuntersagung eines infolge einer Rücknahme der Baugenehmigung rechtswidrig errichteten Hauses bei fehlendem Nachweis einer durchgängigen Wohnnutzung; Bestandsschutz durch eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; VwGO § 80 Abs. 5; SächsBO § 80 S. 2
    Nutzungsuntersagung eines infolge einer Rücknahme der Baugenehmigung rechtswidrig errichteten Hauses bei fehlendem Nachweis einer durchgängigen Wohnnutzung; Bestandsschutz durch eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01

    Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 S. 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.3.1996, SächsVBl. 1997, 57 und Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -).

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2001, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 1 L 118/93

    Bauaufsichtsbehörde; Baurechtswidrige Nutzung; Gleichheitssatz; Willkürverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
    Zum einen führt auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen (vgl. VGHBW, Urt. v. 28.01.1994 - 1 L 118/93 - und Beschl. v. 6.12.1994 - 1 M 70/94 -, jeweils zitiert nach juris, HessVGH Urt. v. 12.07.1985 BRS 44 Nr. 198).
  • OVG Sachsen, 01.03.2005 - 1 BS 24/05

    Abstandsfläche, Nachbar, Nutzungsuntersagung, Sofortvollzug; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
    Denn das Gebrauchmachen von der Baugenehmigung erfolgt im Fall eines Drittwiderspruches auf eigenes Risiko (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94

    Baurechtswidriger Zustand; Anordnung des Sofortvollzugs; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
    Zum einen führt auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen (vgl. VGHBW, Urt. v. 28.01.1994 - 1 L 118/93 - und Beschl. v. 6.12.1994 - 1 M 70/94 -, jeweils zitiert nach juris, HessVGH Urt. v. 12.07.1985 BRS 44 Nr. 198).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
    Die Baugenehmigung war ohne das erteilte oder entsprechend ersetzte gemeindliche Einvernehmen erteilt worden, und damit von Anfang an rechtswidrig (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.6.2009, NVwZ-RR 2009, 866).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 3 K 1601/97

    Zahlungen des Arbeitgebers aus Anlass des Ausscheidens aus dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
    Da die Klage gegen den Widerspruchsbescheid sowie der Antrag des Vaters der Antragstellerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20.9.2000 - 3 K 1601/97 - abgelehnt wurden, ist die Baugenehmigung rückwirkend entfallen.
  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10

    Nutzungsuntersagung, Duldung, formelle Illegalität

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris).

    Da die Klage hiergegen erfolglos blieb und der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt wurde, ist die Baugenehmigung rückwirkend entfallen (zur formellen Illegalität des streitgegenständlichen Gebäudes bereits SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris); die Baugenehmigung war ohne das erteilte oder entsprechend ersetzte gemeindliche Einvernehmen erteilt worden und damit von Anfang an rechtswidrig (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.6.2009, NVwZ-RR 2009, 866).

    Eine solche Fallkonstellation liegt hier vor, denn die Baugenehmigung ist infolge ihrer Aufhebung mit Widerspruchsbescheid vom 8.7.1997 rückwirkend entfallen und damit auch das Recht, das Gebäude zu nutzen (vgl. zu diesem Bescheid bereits SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris).3.

  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris).
  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des

    Das Gebrauchmachen von einer Genehmigung erfolgt im Falle der Anfechtung durch einen Dritten auf eigenes Risiko (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 23.10.2010 - 1 B 585/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 4 B 128/12

    Beseitigungsanordnung, Verwirkung, Sofortvolllzuganordnung, Anhörungspflicht,

    Er führt nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen (SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 - VGH BW, Urt. v. 28. Januar 1994 - 1 L 118/93 - und Beschl. v. 6. Dezember 1994 - 1 M 70/94 -, jeweils zitiert nach juris, HessVGH Urt. v. 12. Juli 1985, BRS 44 Nr. 198).
  • OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12

    Nutzungsuntersagung, Sonderbau, Terrasse, bauliche Anlage

    Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -), es sei denn das Vorhaben ist offensichtlich genehmigungsfähig.
  • OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 B 464/09

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung, Ortsteil, Splittersiedlung

    Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.10.2012 - 1 B 339/12

    Nutzungsuntersagung, Wettbüro, Sportwetten

    Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -), es sei denn das Vorhaben ist offensichtlich genehmigungsfähig.
  • VG Würzburg, 07.08.2015 - W 4 S 15.656

    Nutzung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann keinen Bestandsschutz begründen (SächsOVG, B.v. 23.2.2010 - 1 B 585/09 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 25.02.2014 - 1 A 2/13

    Nutzungsuntersagung, Sonderbau

    Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -).
  • VG Trier, 21.03.2022 - 9 K 3552/21

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden an einer baulichen Anlage auf Grundlage des

    Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, BeckRS 2010, 46951).
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