Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9336
OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05 P (https://dejure.org/2006,9336)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2006 - 1 Bf 171/05 P (https://dejure.org/2006,9336)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2006 - 1 Bf 171/05 P (https://dejure.org/2006,9336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage mittelständischer Unternehmen in Österreich gegen Rücknahmepflichten und Pfandpflichten für Einweggetränkeverpackungen in der Bundesrepublik Deutschland; Feststellungsklage gegen den Bund betreffend eine Self executing-Norm hinsichtlich des Dosenpfandes; ...

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; VerpackV § 6; ; VerpackV § 8; ; VerpackV § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 97
  • NVwZ-RR 2008, 744 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Dieses hat mit Urteil vom 16.1.2003, BVerwGE 117, 322 f ausgeführt, dass bis zu dem Inkrafttreten der 3. ÄnderungsVOVerpackV eine solche vorrangige Anfechtungsmöglichkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bestand und dass diese Möglichkeit gegenüber einer Feststellungsklage gegen die einzelnen Bundesländer vorrangig ist.

    Daran ändert das Vorbringen der Klägerinnen nichts, sie hätten vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.1.2003 a.a.O. nicht erkennen können, dass Rechtsschutz im Wege der Anfechtungsklage gegen die Bekanntmachung der Unterschreitung der maßgeblichen Mehrwegquoten durch die Bundesrepublik zu suchen sei.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht, Urt. vom 16.1.2003 a.a.O. die Bekanntgabe der Unterschreitung der Mehrwegquoten "unbeschadet ihrer formellen Einordnung als feststellenden Verwaltungsakt ... der Sache nach als ein im Vorfeld des Normvollzugs erfolgenden Rechtsakt" angesehen, der materiell der Bundesrepublik zu geordnet ist.

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    In einem solchen Falle würde der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Beteiligten, sondern dazu dienen, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2000, BVerwGE 111, 276/278; Urt. vom 9.12.1982, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 7).

    Dass Gründe des effektiven Rechtsschutzes es gebieten können, eine Feststellungsklage gegen den Bund als Normgeber zuzulassen, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17.1.2006, NVwZ 2006, 922 f; BVerwG, Urt. vom 28.6.2000, BVerwGE 111, 276 f; BSG, Urt. vom 13.1.1993, BSGE 72, 15 f).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Dass Gründe des effektiven Rechtsschutzes es gebieten können, eine Feststellungsklage gegen den Bund als Normgeber zuzulassen, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17.1.2006, NVwZ 2006, 922 f; BVerwG, Urt. vom 28.6.2000, BVerwGE 111, 276 f; BSG, Urt. vom 13.1.1993, BSGE 72, 15 f).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Grundsätzlich kann der Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines durch eine Norm ausgelösten konkreten Rechtsverhältnisses nur gegenüber dem öffentlichrechtlichen Träger ausgetragen werden, der für den Vollzug der Norm zuständig ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.6.2005, BVerwGE 124, 47/54 ).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Im übrigen muss nach der Auffassung des Senats insoweit für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage entsprechend den Anforderungen an die Klagbefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO regelmäßig genügen, dass nicht offenkundig ausgeschlossen ist, dass von dem streitigen Rechtsverhältnis subjektive Rechte der Klägerinnen betroffen sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 30.7.1990, NVwZ 1991, 470 f; OVG Hamburg, Urt. vom 2.11.2001 - 1 Bf 413/00 - , NordÖR 2002, 83).
  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Dass Gründe des effektiven Rechtsschutzes es gebieten können, eine Feststellungsklage gegen den Bund als Normgeber zuzulassen, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17.1.2006, NVwZ 2006, 922 f; BVerwG, Urt. vom 28.6.2000, BVerwGE 111, 276 f; BSG, Urt. vom 13.1.1993, BSGE 72, 15 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Für die Zulässigkeit einer gegen den Bund als Normgeber zu richtenden Feststellungsklage haben sich in vergleichbaren Konstellationen auch das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg mit Urteil vom 20.10.2005 - OVG 12 B 3.05 - und der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9.3.2006 entschieden.
  • OVG Hamburg, 02.11.2001 - 1 Bf 413/00

    Ergreifung ausschließlich pädagogischer Maßnahmen für die Lösung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Im übrigen muss nach der Auffassung des Senats insoweit für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage entsprechend den Anforderungen an die Klagbefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO regelmäßig genügen, dass nicht offenkundig ausgeschlossen ist, dass von dem streitigen Rechtsverhältnis subjektive Rechte der Klägerinnen betroffen sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 30.7.1990, NVwZ 1991, 470 f; OVG Hamburg, Urt. vom 2.11.2001 - 1 Bf 413/00 - , NordÖR 2002, 83).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 103.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Befreiung - Religiöse Verhaltensvorschriften

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Die Frage, ob es hierauf deshalb nicht ankommt, weil grundsätzlich auch Rechtsverhältnisse zwischen Dritten feststellungsfähig sind, wenn das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.6.1997, NJW 1977, 3257; Beschl. vom 9.10.1984, NVwZ 1985, 113; BGH MDR 1971, 1001; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. § 43 Rdnr. 16) bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05
    Soweit die Klägerinnen vortragen, der Europäische Gerichtshof habe mit seinen Urteilen vom 14.12.2004 - Rs C 309 - , NVwZ 2005, 190 und Rs C-463/01 -, NVwZ 2005, 194 die Bekanntgabe der Beigeladenen aufgehoben, trifft dies nicht zu.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND

  • VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1538/05

    Unzulässige Feststellungsklage gegen das Land zur Feststellung der Ungültigkeit

    b) Ein wirtschaftliches Interesse an der begehrten Feststellung besteht aus den vom OVG Hamburg in seinem Urteil vom 01.09.2006 genannten Gründen nicht (OVG Hamburg, Urt. v. 01.09.2006 - 1 Bf 171/05 - UA S. 17 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1557/05

    Getränkeeinwegverpackung - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    b) Ein wirtschaftliches Interesse an der begehrten Feststellung besteht aus den vom OVG Hamburg in seinem Urteil vom 01.09.2006 genannten Gründen nicht (OVG Hamburg, Urt. v. 01.09.2006 - 1 Bf 171/05 - UA S. 17 ff.).
  • StGH Hessen, 11.02.2009 - P.St. 2184

    1.Die gegen eine Rechtsnorm gerichtete Grundrechtsklage eines selbst, gegenwärtig

    März 2008, § 43 Rdnr. 25; Happ in: Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl. 2006, § 43 Rdnr. 9; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung s. VGH Kassel, NVwZ 2006, 1195 [1198 f.]; VGH Baden-Württemberg, DÖV 2007, 477 [478]; OVG Hamburg, NVwZ-RR 2007, 97 [100 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 7 ME 29/15

    Gorleben; Gorleben-Veränderungssperre; Sperrverordnung; Veränderungssperre;

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen den Erlass von Normen ist danach nur zu gewähren, wenn es dem Betroffenen mit Rücksicht auf grundrechtlich geschützte Rechtspositionen schlechthin unzumutbar ist, das Inkrafttreten der Norm abzuwarten und nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, was namentlich bei sog. "self-executing-Normen" in Betracht kommen kann (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 09.03.2006 - 6 UE 3281/02 -, juris Rn. 34; OVG Hamburg, Urt. v. 01.09.2006 - 1 Bf 171/05.P -, juris Rn. 36).
  • VG Hamburg, 19.03.2021 - 21 K 5014/20

    Erfolglose Klage gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot des

    In einem solchen Falle würde der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Beteiligten, sondern dazu dienen, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (vgl. OVG Hamburg v. 1.9.2006, 1 Bf 171/05.P, juris, Rn. 49; BVerwG, Urt. v. 28.6.2000, BVerwGE 111, 276, 278; vgl. zu §§ 1 und 14 der Berliner SARS-CoV EindmaßnV BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, BVerfG 1 BvR 712/20, juris, Rn. 15, wonach fachgerichtlicher Rechtsschutz auch ohne vorherigen Verstoß gegen §§ 1 oder 14 SARS-CoV EindmaßnV und einen daran anknüpfenden Vollzugsakt erlangen erlangt werden könne; was unabhängig von der - im Land Berlin fehlenden - Möglichkeit einer prinzipalen Normenkontrolle untergesetzlichen Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht gelte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht