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   BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20   

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https://dejure.org/2020,10493
BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 (https://dejure.org/2020,10493)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 (https://dejure.org/2020,10493)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 (https://dejure.org/2020,10493)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, § 18 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 19 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen - Zur Zulässigkeit der Einschränkung grundrechtlich geschützter Freiheiten weniger gefährdeter Menschen zum ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen; Zulässigkeit der Einschränkung grundrechtlich geschützter Freiheiten weniger gefährdeter Menschen zum Zwecke des Infektionsschutzes im Interesse stärker gefährdeter Personengruppen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen - Zur Zulässigkeit der Einschränkung grundrechtlich geschützter Freiheiten weniger gefährdeter Menschen zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen; Zulässigkeit der Einschränkung grundrechtlich geschützter Freiheiten weniger gefährdeter Menschen zum Zwecke des Infektionsschutzes im Interesse stärker gefährdeter Personengruppen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen - Zur Zulässigkeit der Einschränkung grundrechtlich geschützter Freiheiten weniger gefährdeter Menschen zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 Pandemie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Maßnahmen: Staat muss einen Kompromiss finden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 ... - Corona-Virus

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19 Pandemie

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 876
 
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Wird zitiert von ... (318)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.04.2020 - 1 BvR 900/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
    Die angegriffenen Regelungen der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie auch die Vorgängerregelungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat der Beschwerdeführer - nach entsprechendem Hinweis der Kammer im Beschluss vom 24. April 2020 (1 BvR 900/20) - mit einem Normenkontrollantrag sowie einem damit verbundenen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur fachgerichtlichen Prüfung gestellt.

    Der Beschwerdeführer hat mit Erhebung der Verfassungsbeschwerde die Mitglieder der 1. Kammer des Ersten Senats als befangen abgelehnt, da diese Kammer ihn mit Beschluss vom 24. April 2020 (1 BvR 900/20) unter fehlerhafter Anwendung von § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG auf den fachgerichtlichen Rechtsweg verwiesen habe und er daher weitere zwei Wochen extreme Einschränkungen seiner Grundrechte habe ertragen müssen.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
    Das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers ist offensichtlich unzulässig und kann daher durch die Kammer und ohne Einholung von Stellungnahmen der abgelehnten Richter entschieden werden (vgl. BVerfGE 131, 239 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
    Dass die Mitglieder der 1. Kammer des Ersten Senats im Beschluss vom 24. April 2020 eine Rechtsauffassung vertreten haben, die der Beschwerdeführer nicht teilt, ist danach gänzlich ungeeignet die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. zu alledem auch BVerfGE 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 - Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 -, Rn. 2m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
    Dass die Mitglieder der 1. Kammer des Ersten Senats im Beschluss vom 24. April 2020 eine Rechtsauffassung vertreten haben, die der Beschwerdeführer nicht teilt, ist danach gänzlich ungeeignet die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. zu alledem auch BVerfGE 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 - Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 -, Rn. 2m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16

    Ablehnungsantrag und Verfassungsbeschwerde erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
    Dass die Mitglieder der 1. Kammer des Ersten Senats im Beschluss vom 24. April 2020 eine Rechtsauffassung vertreten haben, die der Beschwerdeführer nicht teilt, ist danach gänzlich ungeeignet die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. zu alledem auch BVerfGE 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 - Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2017 - 1 BvR 2428/16 -, Rn. 2m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auch wenn man annehmen sollte, dass dem Verordnungsgeber beim Erlass der Verordnungen eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. VG Köln, Beschluss vom 8. November 2021 - 7 L 1768/21 -, juris; VG Gera, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 3 E 1200/21 Ge - juris Rn. 30 mit Hinweis auf ThürOVG, Beschluss vom 12. November 2020 - 3 EN 747/20 - juris Rn. 75, BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 - juris und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 60 und - 20 CS 20.611 - juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 10), ist diese Änderung der Verordnung rechtswidrig.
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Aus diesem Grund kommt dem Gesetzgeber oder der von ihm zum Verordnungserlass ermächtigten Exekutive im Falle von Ungewissheiten im fachwissenschaftlichen Diskurs und damit einhergehender unsicherer Entscheidungsgrundlage auch in tatsächlicher Hinsicht Einschätzungsspielräume zu (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10; Thüringer Verfassungsgerichtshof, U.v. 1.3.2021 - 18/20 - juris).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Eine Befristung des Gesetzes gewährleistet jedoch regelmäßig deutlich besser als die bloße Beobachtung, dass eine belastende Maßnahme entfällt, wenn die Grundlage für ihre Rechtfertigung nicht mehr gegeben ist (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 14 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, Rn. 10).
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