Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.06.2009

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   BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09   

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BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 (https://dejure.org/2010,29600)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 (https://dejure.org/2010,29600)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 BvR 1179/09 (https://dejure.org/2010,29600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Nr 2 BeratHiG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 4 BeratHiG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Ausgangsbehörde zwecks Erläuterung eines nicht ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Ausgangsbehörde zwecks Erläuterung eines nicht ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Ausgangsbehörde zwecks Erläuterung eines nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Ausgangsbehörde zwecks Erläuterung eines nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordert eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, S. 3417).

    Pauschale Verweise auf die Beratungspflicht der Behörde sind insbesondere dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn die behördliche Beratung wegen Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde unzumutbar ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordert eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, S. 3417).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Vielmehr hätte sich der Kläger durch eine Rückfrage bei der Beklagten insoweit selbst helfen können (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 -, juris Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 -, juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 34/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Beratungshilferecht sowie zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung aus den Mitteln der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe nicht geboten, - wenn und solange das Betreiben eines Verfahrens im Hinblick darauf, dass dieselbe Rechtsfrage bereits Gegenstand eines (unechten) Musterverfahrens ist, zurückgestellt werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 -, juris Rn. 10 f.), - wenn bei offensichtlich parallelen Fallgestaltungen die in dem einen Fall durch eigene Prozessführung erworbenen oder deutlich gemachten Rechtskenntnisse oder die in dem einen Fall erhaltene anwaltliche Beratung ohne wesentliche Hindernisse und wesentliche Änderungen auf die weiteren Fälle übertragen werden können (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris Rn. 15 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 u.a. -, juris Rn. 13), - wenn sich der Betroffen durch Bitte der Behörde um Erläuterung der Rechtslage oder Aufklärung des Sachverhalts selbst helfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 -, juris Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 -, juris Rn. 17) oder.
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   BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1179/09   

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BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 BvR 1179/09 (https://dejure.org/2009,24780)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 1179/09 (https://dejure.org/2009,24780)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Moers, 08.04.2009 - 201 II 1027/08

    Gewährung von Beratungshilfe hinsichtlich Eigeninitiative des Hilfebedürftigen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1179/09
    gegen den Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 8. April 2009 - 201 II 1027/08 BerH -.
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