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   BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19   

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https://dejure.org/2019,47510
BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19 (https://dejure.org/2019,47510)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19 (https://dejure.org/2019,47510)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 (https://dejure.org/2019,47510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung sowie mangels hinreichender Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung sowie mangels hinreichender Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde bei Erforderlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung sowie mangels hinreichender Erfolgsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19
    Das ist der Fall, wenn Betroffene gehindert sind, ihre Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, sie die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 4/20

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit;

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. für Bundesrecht: BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, juris).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - m.w.N., juris).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 67/20

    Prozesskostenhilfeverfahren; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Volljurist

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur dann zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 4/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, Juris, Rn. 1, m. w. N.).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2020 ​- VfGBbg 4/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, Juris, Rn. 1, m. w. N.).

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Sie muss unbedingt erforderlich erscheinen (vgl. auch Kammerbeschluss vom 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19 -, Juris Rn. 1).
  • VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 8/23

    Prozesskostenhilfeverfahren; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Volljurist

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur dann zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2020 - VfGBbg 4/20 (PKH) -, und vom 23. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 67/20 (PKH) -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 -, Rn. 1, juris).
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