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   BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15   

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https://dejure.org/2015,15541
BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15 (https://dejure.org/2015,15541)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 1 BvR 20/15 (https://dejure.org/2015,15541)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 20/15 (https://dejure.org/2015,15541)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 24 Abs 2 MiLoG
    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen die Übergangsregelung für Zeitungszusteller (§ 24 Abs 2 MiLoG) gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer schrittweisen Anhörung des Mindestlohns auf 8,50 Euro

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen die Übergangsregelung für Zeitungszusteller (§ 24 Abs 2 MiLoG) gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiLoG § 24 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit einer schrittweisen Anhörung des Mindestlohns auf 8,50 Euro

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Verfassungsbeschwerden unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BVerfG weist drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz als unzulässig ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Zwischenbilanz und erste Änderungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Drei Verfassungsbeschwerden unzulässig

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen MiLoG unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohn als unzulässig abgewiesen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz sind unzulässig!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vorerst keine Entscheidung zum Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohngesetz erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so müssen Beschwerdeführende ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Die Voraussetzung der eigenen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn Beschwerdeführende darlegen, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Die Voraussetzung der eigenen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn Beschwerdeführende darlegen, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so müssen Beschwerdeführende ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so müssen Beschwerdeführende ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so müssen Beschwerdeführende ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so müssen Beschwerdeführende ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    § 24 Abs. 2 MiLoG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (so auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum, vgl. etwa Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 24 Rn. 52 ff.; HWK/Sittard 8. Aufl. § 24 MiLoG Rn. 8; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 20; MHdB ArbR/Krause 4. Aufl. § 61 Rn. 9; aA etwa HK-MiLoG/Jerchel/Trümmer 2. Aufl. § 24 Rn. 83; Barczak/Pieroth Mindestlohnausnahme für Zeitungszusteller? 2014 S. 115 ff.; eine Verfassungsbeschwerde gegen die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG hat das Bundesverfassungsgericht wegen unzureichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG 25. Juni 2015 - 1 BvR 20/15 -) .
  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des

    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.6.2015 (Az. 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15 und 1 BvR 555/15).

    Unter welchen Voraussetzungen angestellte Berufskraftfahrer ausländischer Arbeitgeber im Sinne von § 20 MiLoG im Inland beschäftigt sind, ist noch nicht abschließend geklärt (so auch BVerfG-Beschluss vom 25.6.2015 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15, 1 BvR 555/15, juris).

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