Rechtsprechung
BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen
- lto.de (Kurzinformation)
Eigenbluttherapien: Heilpraktiker dürfen weiterhin kein Blut abnehmen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen
Verfahrensgang
- VG Münster, 17.09.2018 - 5 K 579/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 9 A 4073/18
- BVerwG, 09.02.2022 - 3 B 16.21
- BVerwG, 15.06.2023 - 3 C 3.22
- BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (…BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2). - VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19
Arzneimittel; Arztvorbehalt; Eigenblutbehandlung; Heilpraktiker
Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Da es diverse Eigenblutbehandlungen gibt (vgl. nur die beschriebenen Behandlungsmethoden im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Juni 2022 - M 26a K 21.397 -, juris, Rn. 4 ff. und im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris, Rn. 3 ff.) und die Behandlungen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz) unterliegen, kann nur in Kenntnis der konkret streitgegenständlichen Behandlungsmethode das angegriffene Verbot für Heilpraktiker verfassungsrechtlich beurteilt werden. - VG München, 30.06.2022 - M 26a K 21.397
Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker
Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Da es diverse Eigenblutbehandlungen gibt (vgl. nur die beschriebenen Behandlungsmethoden im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Juni 2022 - M 26a K 21.397 -, juris, Rn. 4 ff. und im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris, Rn. 3 ff.) und die Behandlungen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz) unterliegen, kann nur in Kenntnis der konkret streitgegenständlichen Behandlungsmethode das angegriffene Verbot für Heilpraktiker verfassungsrechtlich beurteilt werden. - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde