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   BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07   

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https://dejure.org/2008,3352
BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07 (https://dejure.org/2008,3352)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07 (https://dejure.org/2008,3352)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 BvR 2392/07 (https://dejure.org/2008,3352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe; Abfolge des Beratungshilfegeschehens; Willkürlichkeit von Gerichtsentscheidungen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe nach erfolgter Beratung durch einen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § VV RVG, 4 BerHG
    Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beratungshilfeantrags

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachträgliche Beratungshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 201
  • NJW 2008, 1581
  • MDR 2008, 639
  • FamRZ 2008, 855
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Oldenburg, 13.10.2000 - 8 T 668/00
    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    So leiten Teile der Rechtsprechung und Literatur aus dem Wortlaut des "Sich-an-den-Rechtsanwalt-Wendens wegen Beratungshilfe" in § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG die Forderung ab, dass bereits bei Beginn der anwaltlichen Tätigkeit klargestellt werden müsse, ob diese aufgrund eines normalen Anwaltsvertrages zu den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen solle oder auf der Grundlage des Beratungshilfegesetzes (vgl. AG St. Wendel, Beschluss vom 23. August 2001 - II 484/00 -, Rpfleger 2001, S. 602 ; Eckert, in: FamRZ 2001, S. 536 ; Hellstab, in: Rpfleger 2004, S. 337 ; dagegen LG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 8 T 668/00 -, FamRZ 2001, S. 558 ).

    Auch diese in der Rechtsprechung und Literatur verbreitete Rechtsauffassung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 T 1223/99 -, FamRZ 2000, S. 1230 ; AG Bad Kissingen, Beschluss vom 27. März 2000 - 2 UR II 19/00 -, FamRZ 2001, S. 558; Kreppel, in: Rpfleger 1986, S. 86 ) ist vertretbar und gibt ungeachtet insofern bestehender Zweifel in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 8 T 668/00 -, FamRZ 2001, S. 558 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, in: dies., Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005, Rn. 984; Schoreit, in: ders./Dehn, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, 8. Auflage 2004, § 4 Rn. 12) keinen Anlass für die Annahme sachfremder Motive des Amtsgerichts.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1984/06

    Verletzung des Willkürverbots durch schlechthin unhaltbare amtsgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    Mit seiner Auffassung begründet das Amtsgericht auch nicht eine im Gesetz nicht vorgesehene Frist für die Einreichung des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe bei Gericht (zur Verfassungswidrigkeit einer solchen Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 1984/06 u.a. -).
  • AG Bad Kissingen, 27.03.2000 - 2 UR II 19/00

    Gewährung von Beratungshilfe; Nachträglichkeit im Sinn des § 4 Abs. 2

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    Auch diese in der Rechtsprechung und Literatur verbreitete Rechtsauffassung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 T 1223/99 -, FamRZ 2000, S. 1230 ; AG Bad Kissingen, Beschluss vom 27. März 2000 - 2 UR II 19/00 -, FamRZ 2001, S. 558; Kreppel, in: Rpfleger 1986, S. 86 ) ist vertretbar und gibt ungeachtet insofern bestehender Zweifel in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 8 T 668/00 -, FamRZ 2001, S. 558 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, in: dies., Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005, Rn. 984; Schoreit, in: ders./Dehn, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, 8. Auflage 2004, § 4 Rn. 12) keinen Anlass für die Annahme sachfremder Motive des Amtsgerichts.
  • LG Hannover, 09.07.1999 - 2 T 1223/99
    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    Auch diese in der Rechtsprechung und Literatur verbreitete Rechtsauffassung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 2 T 1223/99 -, FamRZ 2000, S. 1230 ; AG Bad Kissingen, Beschluss vom 27. März 2000 - 2 UR II 19/00 -, FamRZ 2001, S. 558; Kreppel, in: Rpfleger 1986, S. 86 ) ist vertretbar und gibt ungeachtet insofern bestehender Zweifel in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 8 T 668/00 -, FamRZ 2001, S. 558 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, in: dies., Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage 2005, Rn. 984; Schoreit, in: ders./Dehn, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, 8. Auflage 2004, § 4 Rn. 12) keinen Anlass für die Annahme sachfremder Motive des Amtsgerichts.
  • AG St. Wendel, 23.08.2001 - II 484/00
    Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
    So leiten Teile der Rechtsprechung und Literatur aus dem Wortlaut des "Sich-an-den-Rechtsanwalt-Wendens wegen Beratungshilfe" in § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG die Forderung ab, dass bereits bei Beginn der anwaltlichen Tätigkeit klargestellt werden müsse, ob diese aufgrund eines normalen Anwaltsvertrages zu den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen solle oder auf der Grundlage des Beratungshilfegesetzes (vgl. AG St. Wendel, Beschluss vom 23. August 2001 - II 484/00 -, Rpfleger 2001, S. 602 ; Eckert, in: FamRZ 2001, S. 536 ; Hellstab, in: Rpfleger 2004, S. 337 ; dagegen LG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 8 T 668/00 -, FamRZ 2001, S. 558 ).
  • AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13

    Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Beratungshilfe; Verschweigen einer

    Das Bundesverfassungsgericht hat überzeugend darauf hingewiesen (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2008, Az. 1 BvR 2392/07, zitiert nach juris), dass durch das BerHG nicht den beratend tätigen Rechtsanwälten das mit der Übernahme eines Mandats eingegangene Risiko der Zahlungsunfähigkeit ihres Mandanten abgenommen werden sollte.
  • AG Unna, 30.11.2022 - 16 C 223/22

    Beratungshilfe, Hinweispflicht, Schadensersatz

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt muss vielmehr sein, dass der Sinn und Zweck der Beratungshilfe darin besteht, dass Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen nicht durch ihre finanzielle Lage daran gehindert werden, sich außerhalb gerichtlicher Verfahren, für die das Institut der Prozesskostenhilfe besteht, sachkundigen Rechtsrat zu verschaffen (vgl.: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2008 - 1 BvR 2392/07 -, BVerfGK 13, 201-204, Rn. 7).
  • AG Koblenz, 13.08.2012 - 40 UR II 5/12

    Anspruch auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe bei Beantragung der

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 16.01.2008, Az. 1 BvR 2392/07 eindeutig festgestellt, die in § 7 BerHG vorgesehenen Erklärungen sollten der anwaltlichen Beratung vorangehen, so dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, die vollständige Ausfüllung und Unterzeichnung des gemäß § 7 BerHG vorgeschriebenen Formulars vor der anwaltlichen Beratung zu verlangen.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 14.01.2012 - 70a II 2282/11

    Beratungshilfe bei Beantragung durch einen Analphabeten

    Soweit der Rechtspfleger meint, Beratungshilfe sei hier zu versagen, da der Antrag vor Beginn der ersten anwaltlichen Tätigkeit zu stellen sei, zitiert er zwar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.1.2008 (1 BvR 2392/07), lässt aber unerwähnt, dass der Leitsatz wie folgt lautet: "Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Bewilligung der nach § 4 II 4 BerHG beantragten Beratungshilfe gefordert wird, dass das für einen schriftlichen Beratungshilfeantrag vorgesehene Formular vor Beginn der anwaltlichen Beratung, jedenfalls aber in engem zeitlichen Zusammenhang mit dieser , ausgefüllt und unterzeichnet wird" (Unterstreichungen durch den Amtsrichter).
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