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   BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2430/09, 1 BvR 2440/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4489
BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2430/09, 1 BvR 2440/09 (https://dejure.org/2009,4489)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2009 - 1 BvR 2430/09, 1 BvR 2440/09 (https://dejure.org/2009,4489)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2430/09, 1 BvR 2440/09 (https://dejure.org/2009,4489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 5 Abs 1 S 2 GG durch die zahlenmäßige Beschränkung der im Jugendstrafverfahren ausnahmsweise zur Hauptverhandlung zugelassenen Pressekorrespondenten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung auch ausnahmsweise zugelassener Pressekorrespondenten bei Strafverfahren gegen jugendliche Angeklagte

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; JGG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; JGG § 48 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung auch ausnahmsweise zugelassener Pressekorrespondenten bei Strafverfahren gegen jugendliche Angeklagte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafverfahren gegen Jugendliche und die Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1739
  • afp 2009, 580
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2430/09
    Ungeachtet der Frage, ob beziehungsweise wie weit die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG oder die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt berührt sind, wenn die Fachgerichte eine Ausnahme von einem gesetzlich vorgesehenen Ausschluss der Öffentlichkeit der Verhandlung, der für sich genommen keinen Eingriff in die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfGE 103, 44 ), in begrenztem Umfang zulassen, lassen die angegriffenen Entscheidungen eine Verletzung der gerügten Grundrechte nicht erkennen.
  • EGMR, 13.03.2012 - 44585/10

    Axel Springer AG ./. Deutschland

    An demselben Tag nahm es zwei weitere Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2430/09 und 2440/09), die gegen die vom Kammervorsitzenden verfügte zahlenmäßige Beschränkung der Pressekorrespondenten gerichtet waren, nicht zur Entscheidung an.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18

    Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen

    Aus ähnlichen Erwägungen werden Strafverfahren gegen Jugendliche kraft Gesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt (§ 48 JGG; vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2430/09, NJW 2010, 1739).
  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

    § 48 JGG will zudem zur Wahrheitsfindung eine jugendgerechte Kommunikationsatmosphäre schaffen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2430/09 -, juris; Brunner/Dölling, a.a.O., § 48, Rn. 2).
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