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   BVerfG, 22.02.2005 - 1 BvR 294/05   

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https://dejure.org/2005,6942
BVerfG, 22.02.2005 - 1 BvR 294/05 (https://dejure.org/2005,6942)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1 BvR 294/05 (https://dejure.org/2005,6942)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1 BvR 294/05 (https://dejure.org/2005,6942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich hinreichender Erschöpfung des Rechtswegs; Folgen einer Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung durch das Amtsgericht; Ablehnung einer Unterbringung einer Mutter ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs im einstweiligen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2005 - 12 E 832/05

    Jugendamt als Antragsgegner in einem Verfahren und gleichzeitiger Inhaber der

    Ausweislich Ziffer II. Nr. 2. des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 294/05 vom 22. Februar 2005 ist die Antragstellerin gegenüber der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts seitens des Amtspflegers auch keineswegs rechtsschutzlos, hat aber die aktuelle vormundschaftsrechtliche Situation zu akzeptieren.
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 74-IV-14
    Insbesondere haben die Beschwerdeführer gemäß § 54 Abs. 2 FamFG die Möglichkeit, einen - nicht fristgebundenen - Antrag auf erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2005, FamRZ 2005, 966 zu den vor Inkrafttreten des FamFG geltenden Regelungen in § 621g i.V.m. § 620b Abs. 2 ZPO).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2014 - 61-IV-14
    Insbesondere haben die Beschwerdeführer gemäß § 54 Abs. 2 FamFG die Möglichkeit, einen - nicht fristgebundenen - Antrag auf erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2005, FamRZ 2005, 966 zu den vor Inkrafttreten des FamFG geltenden Regelungen in § 621g i.V.m. § 620b Abs. 2 ZPO).
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