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   BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 492/04   

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https://dejure.org/2004,5755
BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 492/04 (https://dejure.org/2004,5755)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2004 - 1 BvR 492/04 (https://dejure.org/2004,5755)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 (https://dejure.org/2004,5755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier aufgrund der Zugehörigkeit zu dieser Rasse gem § 1 der bayerischen "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit"

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes; Gefährlichkeitsvermutung bei bestimmten Hunderassen; Rüge eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) wegen der Gefährlichkeitsvermutung bei nur einigen Hundesrassen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kampfhundeverordnungen der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 492/04
    Die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 79, 51 ; 82, 159 ; Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -).

    Wie sich im Einzelnen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zum (Bundes-)Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) ergibt, ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn zur Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier an die Zugehörigkeit zu dieser Rasse angeknüpft wird.

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 492/04
    Die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 79, 51 ; 82, 159 ; Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 492/04
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19

    Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier

    Der Normgeber hat die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von der Eingriffsnorm erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004, a.a.O. Rn. 88; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 BV 18.1917

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung einer American Staffordshire

    Dieser habe die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen könne, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von der Eingriffsnorm erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten (BVerfG a.a.O. Rn. 88; vgl. auch BVerfG, B.v. 29.3.2004 - 1 BvR 492/04 - juris Rn. 6 zu § 1 Abs. 1 KampfhundeV).
  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04

    American Staffordshire Terrier; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund;

    Auch die Annahme, dass bei Hunden anderer Rassen wie dem Deutschen Schäferhund eine geringere Gefährlichkeit gegeben ist, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 - unter Bezugnahme auf Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 zum Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 - BGBl. I S.530 - sowie weitere Beschlüsse vom 29. März 2004 in den Verfahren 1 BvR 1770/02 und 1 BvR 1891/02 - alle recherchiert unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen).

    Allerdings ist der Satzungsgeber - wie jeder Normgeber - gehalten, das Beißverhalten von Hunden zu beobachten und gegebenenfalls neu zu bewerten und die maßgebende Norm den neuen Erkenntnissen anzupassen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 aaO).

  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 ZB 06.2008

    Hundehaltung, Kampfhund, Rassebestimmung, Phänotyp, American Staffordshire

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2004 (Az. 1 BvR 492/04) wurde unter Bezugnahme auf die Entscheidung 16. März 2004 (BVerfGE 110, 141) die Gültigkeit des § 1 Abs. 1 KampfhundeV mit der Erwägung bejaht, es sei mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn zur Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier an die Zugehörigkeit zu dieser Rasse angeknüpft werde.
  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02

    Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folgezeit diese Rechtsprechung auf verschiedene landesrechtliche Regelungen ausgedehnt und insbesondere für die in § 6 Abs. 3 Satz 2 LHV NRW geregelte Maulkorbpflicht für gelistete Hunderassen, zu denen - wie bereits ausgeführt - auch der Bullterrier gehört(e), festgestellt, dass diese Regelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2004 -1 BvR 1770/02, 1 BvR 1891/02- ; vgl. auch Nichtannahmebeschlüsse vom 16. März 2004 -1 BvR 550/02-, NVwZ 2004, 975, und vom 22. März 2004 -1 BvR 1682/01- (beide zur Rheinland-Pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung); vom 29. März 2004 -1 BvR 492/04- (zur Bayerischen Kampfhundeverordnung); sowie vom 29. März 2004 -1 BvR 1498/00- , und vom 31. März 2004 -1 BvR 1363/01- (beide zur Berliner Hundeverordnung); im Ergebnis ebenso: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf.1-VII-03-, NVwZ-RR 2005, 176.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 17/20

    Begründungspflicht des Landesgesetzgebers bei der Normierung eines

    Dieser habe die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen könne, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von der Eingriffsnorm erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten (BVerfG, Urteil vom 16. März 2004, a.a.O. Rn. 88; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 - juris Rn. 6 zu § 1 Abs. 1 KampfhundeV).
  • VG Düsseldorf, 05.02.2010 - 25 K 6307/09

    Hundesteuer für einen Mischling der Rassen American Staffordshire-Terrier und

    Die Einstufung eines Hundes der Rasse American Staffordshire-Terrier als gefährlicher Hund hat das Bundesverfassungsgericht in seiner weiteren Entscheidung vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 - nochmals bestätigt.
  • VG Düsseldorf, 02.03.2007 - 25 K 5562/06
    Die Einstufung eines Hundes der Rasse American Staffordshire-Terrier als gefährlicher Hund hat das Bundesverfassungsgericht in seiner weiteren Entscheidung vom 29. März 2004 - 1 BvR 492/04 - nochmals bestätigt.
  • VG München, 01.03.2018 - M 22 K 18.248

    Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass zur Definition des Begriffs des Kampfhundes an rassespezifische Merkmale angeknüpft wird, da eine Anknüpfung hieran nicht als ungeeignet zur Erreichung des Schutzzwecks anzusehen ist und sich der Gesetzgeber innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums bewegt (vgl. hierzu ausführlich BayVerfGH, E.v. 12.10.1994 - Vf. 16-VII-92, Vf. 5-VII-93 - BayVBl. 1995, 76; BayVGH, B.v. 25.3.1996 - 24 N 92.2883 - juris Rn. 40 f.; B.v. 15.1.2004 - 24 ZB 03.2116 - juris; bestätigend BVerfG, B.v. 29.3.2004 - 1 BvR 492/04 - juris Rn. 5; so auch Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand September 2015, Art. 37 Rn. 3 ff.).
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