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   BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18   

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https://dejure.org/2022,5869
BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18 (https://dejure.org/2022,5869)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2022 - 1 BvR 717/18 (https://dejure.org/2022,5869)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 (https://dejure.org/2022,5869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" mangels hinreichenden Vortrags unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr 12, RdFunkÄndStVtr 22, § 2 Abs 2 Nr 18 RdStVtr vom 18.12.2008
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" unzulässig - insb unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen auch noch nach Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags - Tenorbegründung

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde bzgl. der Zulässigkeit der "Tagesschau-App"; Unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" unzulässig - insb unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen auch noch nach Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags - Tenorbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde bzgl. der Zulässigkeit der "Tagesschau-App"; Unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" unzulässig - insb unzureichende Darlegungen des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen auch noch nach Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags - Tenorbegründung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen »Tagesschau«-App erfolglos

  • dimbb.de (Kurzinformation)

    NDR-Verfassungsbeschwerde zur Tagesschau-App nach 30 Monaten noch nicht entschieden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 216/16

    Anforderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes mittels Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2018 - I ZR 216/16 -,.

    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2017 - I ZR 216/16 -,.

  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Darlegungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG im Hinblick auf den aufgrund der Änderung der Sach- und Rechtslage nach Ablauf der Beschwerdefrist zu ergänzenden Vortrag (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 53, 57; BVerfGE 106, 210 ) nicht genügt und damit unzulässig ist.
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Darlegungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG im Hinblick auf den aufgrund der Änderung der Sach- und Rechtslage nach Ablauf der Beschwerdefrist zu ergänzenden Vortrag (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 53, 57; BVerfGE 106, 210 ) nicht genügt und damit unzulässig ist.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 2015 - I ZR 13/14 -,.
  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
    das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. September 2016 - 6 U 188/12 -,.
  • LG Köln, 27.09.2012 - 31 O 360/11

    Zulässigkeit der Tagesschau-App

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
    das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. September 2012 - 31 O 360/11 -,.
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 22.12.2022 - 1 BvR 2681/20

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung des mit der

    Die Darlegungsanforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG verlangen Beschwerdeführenden dann insbesondere ab, ihren Vortrag zu ergänzen, wenn sich die Sachlage - wie im Streitfall - nach Ablauf der Beschwerdefrist geändert hat (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2845/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2683/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
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