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   BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03   

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https://dejure.org/2003,6410
BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03 (https://dejure.org/2003,6410)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.2003 - 1 BvR 809/03 (https://dejure.org/2003,6410)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 2003 - 1 BvR 809/03 (https://dejure.org/2003,6410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips auf unterinstanzliche Verfahren; Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz; Vollständige Abfassung eines Urteils

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständige Absetzung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung nach mehr als 5 Monaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1355
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Zur Begründung beruft er sich auf die Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).

    Wegen der weiteren Begründung wird verwiesen auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3, § 134 Abs. 1 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03
    Diesem Erfordernis wird nur genügt, wenn sich sämtliche zur Unterschrift verpflichteten Richter einigermaßen zeitnah die Urteilsgründe zu Eigen machen können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 - 1 BvR 1012/02 - NZA 2003, S. 59).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367; BVerfG 15. September 2003 - 1 BvR 809/03 -; BAG 9. Juli 2003 - 5 AZR 175/03 -) ist ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt und von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • LAG Berlin, 12.12.2003 - 13 Sa 2144/03

    Erledigung eines Teilzeitverlangens bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages

    Dabei kann es zugunsten des Klägers dahinstehen, ob das Landesarbeitsgericht an die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur dreistufigen Prüfungsfolge (vgl. BAG, a.a.O., zu B III 3 d. Gr.) gemäß § 563 Abs. 2 ZPO n.F. gebunden ist oder nicht, wenn das abgesetzte Urteil des BAG nicht binnen fünf Monaten von allen beteiligten Richtern unterschrieben zur Geschäftsstelle gereicht wurde (vgl. zum Absetzen von Urteilen innerhalb der Fünf-Monats-Frist zuletzt nur BVerfG 15.09.2003, NZA 2003, 1355 f. m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1583/03

    Urteilsabsetzung nach über fünf Monaten durch einen zwischenzeitlich in den

    Wird ein arbeitsgerichtliches Urteil vom Vorsitzenden erst mehr als fünf Monate nach der Verkündung unterzeichnet, ist wegen des abnehmenden instanzrichterlichen Erinnerungsvermögens nicht gewährleistet, dass die schriftlichen Urteilsgründe die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse zutreffend wiedergeben (vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.09.2003, NZA 2003, 1355).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 15.09.2003 (NZA 2003, 1355) ein landesarbeitsgerichtliches Urteil, in dem die Revision nicht zugelassen wurde und dessen vollständige Gründe erst mehr als fünf Monate nach Verkündung unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben wurden, mit der Begründung aufgehoben, dass ein solches Urteil keine geeignete Grundlage für das Bundesarbeitsgericht sei, das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen zu überprüfen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 Sa 499/15

    Eingruppierung einer Chemielaborantin

    Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92; BVerfG 15.09.2003 - 1 BvR 809/03; BAG 09.07.2003 - 5 AZR 175/03) ist ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt und von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 SB 132/14
    Die von dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. September 2003, Az.: 1 BvR 809/03) und dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichte des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993, GemS-OGB 1/92, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) für die Absetzung einer Entscheidung gesetzte Höchstfrist von fünf Monaten seit dem Ende der maßgeblichen mündlichen Verhandlung ist damit nicht gewahrt, so dass die Entscheidung als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (BSG, Urteil vom 20. November 2003, Az.: B 13 RJ 41/03 R, BSGE 91, 283-287).
  • LAG Berlin, 12.12.2003 - 13 Sa 2144/03 13 Sa 2441/03

    Erledigung eines Teilzeitverlangens bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages

    Dabei kann es zugunsten des Klägers dahinstehen, ob das Landesarbeitsgericht an die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur dreistufigen Prüfungsfolge (vgl. BAG, a.a.O., zu B III 3 d. Gr.) gemäß § 563 Abs. 2 ZPO n.F. gebunden ist oder nicht, wenn das abgesetzte Urteil des BAG nicht binnen fünf Monaten von allen beteiligten Richtern unterschrieben zur Geschäftsstelle gereicht wurde (vgl. zum Absetzen von Urteilen innerhalb der Fünf-Monats-Frist zuletzt nur BVerfG 15.09.2003, NZA 2003, 1355 f. m.w.N.).
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