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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01   

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BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,4604)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,4604)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,4604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Zulassungsentziehung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit wegen gravierenden Fehlverhaltens i.R.d. Leistungserbringung und Leistungsabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01
    Bei offenem Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 88, 185 [186]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01
    Bei offenem Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 88, 185 [186]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01
    Bei offenem Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 88, 185 [186]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den vorliegenden Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; 36, 37 [40]).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01
    In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den vorliegenden Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; 36, 37 [40]).
  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur

    Bereits das BVerfG hat in diesem Zusammenhang allerdings in einem einstweiligen Anordnungsverfahren aufgrund einer Zulassungsentziehung eine offensichtliche Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde verneint, weil zu klären sei, ob § 44 Zahnärzte-ZV aF (inhaltsgleich zu § 44 Ärzte-ZV aF) von der Ermächtigung in § 98 Abs. 2 Nr. 3 SGB V gedeckt sei und mit § 97 Abs. 3 Satz 1 SGB V, der ohne Einschränkung auf § 84 Abs. 1 SGG verweise, in Einklang stehe (BVerfG Beschluss vom 25.5.2001 - 1 BvR 848/01 - juris RdNr 2; zum Gegenstandsloswerden der einstweiligen Anordnung vgl BVerfG Beschluss vom 11.12.2001 - 1 BvR 848/01) .
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 70/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Widerruf bzw Rücknahme der

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner insoweit offen lassenden Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01 - bereits deutlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschrift erkennen lassen.

    Das BSG hat dies in seinem Urteil vom 9. Juni 1999 im Einzelnen ausgeführt (SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 4 f; darauf bezugnehmend Urteil vom 27. Juni 2001, SozR 3-2500 § 106 Nr. 53 S 292 f; die Vereinbarkeit des § 44 Satz 1 Ärzte-ZV mit § 98 Abs. 2 Nr. 3 und § 97 Abs. 3 Satz 1 SGB V offen lassend BVerfG , Beschluss vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01 - juris, Kurzbericht in DStR 2001, 1857).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 69/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Partner einer Gemeinschaftspraxis -

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner insoweit offen lassenden Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01 - bereits deutlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschrift erkennen lassen.

    Das BSG hat dies in seinem Urteil vom 9. Juni 1999 im Einzelnen ausgeführt (SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 4 f; darauf bezugnehmend Urteil vom 27. Juni 2001, SozR 3-2500 § 106 Nr. 53 S 29; die Vereinbarkeit des § 44 Satz 1 Ärzte-ZV mit § 98 Abs. 2 Nr. 3 und § 97 Abs. 3 Satz 1 SGB V offen lassend BVerfG , Beschluss vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01 - juris, Kurzbericht in DStR 2001, 1857).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 71/15 B
    9 Das BVerfG erlässt regelmäßig in den Fällen, in denen eine Zulassungsentziehung für sofort vollziehbar erklärt wurde, einstweilige Anordnungen über die Aussetzung entsprechender Beschlüsse (vgl BVerfG Einstweilige Anordnung vom 25.5.2001 - 1 BvR 848/01 - Juris; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 15.3.2010 - 1 BvR 722/10 - Juris = SozR 4-2500 § 95 Nr. 19 = ZMGR 2010, 100 = GesR 2010, 326; s auch BVerfG Einstweilige Anordnung vom 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 - Juris = GesR 2004, 333 = NVwZ-RR 2004, 545 - Ruhen der Approbation).

    10 Im Rahmen einer Folgenabwägung stellt das BVerfG vorrangig darauf ab, dass den Vertragsärzten (bzw Medizinischen Versorgungszentren) durch den Vollzug der Zulassungsentziehung schwere und kaum reparable berufliche und wirtschaftliche Nachteile entstünden, die bei einem späteren Erfolg der Verfassungsbeschwerde kaum noch rückgängig zu machen wären (BVerfG Einstweilige Anordnung vom 25.5.2001 - 1 BvR 848/01 - Juris RdNr 5; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 - Juris RdNr 15; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 15.3.2010 - 1 BvR 722/10 - Juris RdNr 10; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 18.4.2012 - 1 BvR 791/12 - Juris RdNr 7; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 22.6.2015 - 1 BvR 1326/15 - Juris RdNr 7).

    Die aus dem (vorläufig) weiteren Betrieb der Praxis resultierenden Folgen sieht das BVerfG dem gegenüber regelmäßig als weniger gravierend an: Dass den in der Praxis versorgten Patienten durch den weiteren Betrieb Gefahren drohten, sei jedenfalls bei Falschabrechnungen als Grund für Zulassungsentziehung im Regelfall nicht erkennbar (BVerfG Einstweilige Anordnung vom 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 - Juris RdNr 16; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 15.3.2010 - 1 BvR 722/10 - Juris RdNr 11; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 18.4.2012 - 1 BvR 791/12 - Juris RdNr 8; BVerfG Einstweilige Anordnung vom 22.6.2015 - 1 BvR 1326/15 - Juris RdNr 8); gegenüber befürchteten Nachteilen im Rahmen der Leistungsabrechnung könne sich die KÄV absichern (BVerfG Einstweilige Anordnung vom 25.5.2001 - 1 BvR 848/01 - Juris RdNr 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung;

    Ferner hat der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.05.2001 - 1 BvR 848/01 -, welches hinsichtlich § 44 Zahnärzte-ZV, der mit § 44 Ärzte-ZV identisch sei, rechtliche Bedenken geäußert habe, ausgeführt, aus dem Wortlaut des § 44 Satz 1 Ärzte-ZV ergäben sich keine hinreichenden konkreten Anhaltspunkte für die von dem Beklagten vertretene Auffassung.

    In Anlehnung an das BVerfG, das dies hinsichtlich des wortgleichen § 44 Zahnärzte-ZV letztlich nicht zu klären brauchte (hierzu die Beschlüsse vom 25.05.2001, 02.11.2001 und 11.12.2001 - 1 BvR 848/01 -), hat der Senat im Übrigen Bedenken, ob § 44 Ärzte-ZV rechtmäßig ist.

  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 3 K 257/13

    AO / FGO: Bestandskräftige Ablehnung eines Steuer-Billigkeitserlasses - SGB II /

    a) Akten können zum Zweck der Aufklärung von Amts wegen (§ 76 FGO, vgl. u. a. § 86 VwGO, § 103 SGG, § 26 FamFG, §§ 202, 221, 244 StPO) - durch Verfügung zur Information oder durch Beweisbeschluss zur streitigen Verwertung - beigezogen werden (vgl. Amtshilfe Art. 35 GG), seien es - Akten des eigenen Spruchkörpers (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.2000 1 S 1557/00, NVwZ-RR 2001, 415) oder - Akten anderer Spruchkörper desselben Gerichts (vgl. Beschlüsse BFH vom 11.09.2003 IX S 4/03, BFH/NV 2004, 75; BVerwG vom 04.09.1981 4 B 124/81, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 15; BSG-Urteile vom 28.04.1965 9 RV 634/64, Juris; vom 15.05.1963 6 RKa 1/62, Juris; Beschlüsse Bay. VGH vom 15.10.2003 15 ZB 02.31793, Juris; OLG Karlsruhe vom 10.08.2005 14 Wx 2/05, FamRZ 2006, 102; vom 01.07.1994 18 WF 25/94, Juris; OLG Köln vom 11.11.2005 83 Ss 69/05, Strafverteidiger Forum 2006, 119; ferner OLG Stuttgart vom 03.06.1997 19 VA 6/97, Juris Rz. 14) oder - Akten von anderen Gerichten (vgl. Beschlüsse BVerfG vom 25.05.2001 1 BvR 848/01, DStR 2001, 1857; BFH vom 05.12.2005 XI B 173/04, BFH/NV 2006, 599; vom 26.01.1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296; BSG vom 10.09.1987 9a BV 102/87, Juris; vom 05.09.1972 6 RKa 4/69, Juris; FG Baden-Württemberg vom 18.12.2001 3 KO 1/00, EFG 2002, 124, Juris; VGH Baden-Württemberg vom 20.04.1967 III 616/66, ESVGH 18, 126; KG Berlin vom 28.06.1991 5 Ws 165/91 REHA, JR 1992, 123); - erst recht nach Antrag oder Bezugnahme eines Beteiligten wie im Zivilprozess (vgl. § 273 ZPO; Beschlüsse OLG München vom 21.10.1993 11 W 2403/93, Juris; OLG Bamberg vom 23.05.1985 3 W 70/85, JurBüro 1985, 1828, KG Berlin vom 29.06.1984 1 W 1710/84, JurBüro 1984, 1685; OLG Karlsruhe vom 20.10.1978 13 W 161/78, Juris; Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 273 Rz. 7; LG Dortmund, Urteil vom 28.04.1999 21 O 208/98, Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - L 4 B 489/07

    Vorläufige Verlängerung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung durch

    In Fällen, in denen ein endgültiger Rechtsverlust droht, ist nach der Rechtsprechung des BVerfG entweder eine umfassende, d. h. eine nicht nur summarische Beurteilung der Sach- und Rechtslage oder, sofern diese zum Zeitpunkt der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz nicht möglich ist, eine umfassende Rechtsfolgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - 1 BvR 1571/00; Beschl. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, jeweils u. a. veröffentlicht in juris).
  • SG Marburg, 10.12.2014 - S 12 KA 439/13

    § 11 Abs. 1 Satz 1 GEHV in der ab Juli 2011 geltenden Fassung ist nicht zu

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG aufgrund einer Zulassungsentziehung eine offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde verneint, weil zu prüfen sein werde, ob die mittelbar angegriffene Vorschrift des § 44 Zahnärzte-ZV von der Ermächtigung in § 98 Abs. 2 Nr. 3 SGB V gedeckt sei und mit § 97 Abs. 3 Satz 1 SGB V, der ohne Einschränkung auf § 84 Abs. 1 SGG verweise, in Einklang stehe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.05.2001 - 1 BvR 848/01 - juris Rdnr. 2).
  • SG Nürnberg, 23.04.2015 - S 1 KA 6/15

    Keine aufschiebende Wirkung bei sofort vollziehbarem Zulassungsentzug wegen

    Dabei sind in einem summarischen Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 25.02.2001 - 1 BvR 848/01) die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels in der Hauptsache zu berücksichtigen, soweit sich diese bereits übersehen lassen.
  • SG Marburg, 19.11.2014 - S 12 KA 442/13

    1. § 11 Abs. 1 Satz 1 GEHV in der ab Juli 2011 geltenden Fassung, wonach die

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG aufgrund einer Zulassungsentziehung eine offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde verneint, weil zu prüfen sein werde, ob die mittelbar angegriffene Vorschrift des § 44 Zahnärzte-ZV von der Ermächtigung in § 98 Abs. 2 Nr. 3 SGB V gedeckt sei und mit § 97 Abs. 3 Satz 1 SGB V, der ohne Einschränkung auf § 84 Abs. 1 SGG verweise, in Einklang stehe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.05.2001 - 1 BvR 848/01 - juris Rdnr. 2).
  • SG Marburg, 28.11.2007 - S 12 KA 457/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • SG Nürnberg, 27.04.2015 - S 1 KA 6/15

    Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung

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   BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 848/01   

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BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,9216)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,9216)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,9216)
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Wird zitiert von ...

  • SG Duisburg, 27.05.2002 - S 19 KA 40/00

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Beschäftigung einer Person in einem

    Zudem ist die zu § 44 Ärzte-ZV bisher ergangene Rechtsprechung, auf die der Beklagte seinen Beschluss vom 15.11.2000 stützt, Gegenstand eines derzeit noch bei dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens (Az.: 1 BvR 848/01), in welchem es unter anderem um die Frage gehen dürfte, ob die von dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vertretene Auslegung, wonach § 44 S. 1 Ärzte-ZV auch die Begründung des Widerspruchs innerhalb der in § 84 Abs. 1 SGG statuierten Monatsfrist zwingend vorschreibt und für den Fall, dass die Begründung erst nach Ablauf dieser Frist bei dem Berufungsausschuss eingeht, es dem Berufungsausschuss gestattet, einen innerhalb der Monatsfrist erhobenen Widerspruch als unzulässig zurückzuweisen, mit verfahrensrechtlichen Grundrechten wie Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) bzw. Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar ist.
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Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26521
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BVerfG, Entscheidung vom 02.11.2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,26521)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 2001 - 1 BvR 848/01 (https://dejure.org/2001,26521)
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