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   BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93   

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BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93 (https://dejure.org/1994,5704)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1994 - 1 BvR 937/93 (https://dejure.org/1994,5704)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 (https://dejure.org/1994,5704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 284 § 286 Abs. 1
    Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung eines Beweisantrags im Zivilrechtsstreit - Ausforschungsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93
    Bei der Annahme einer solchermaßen rechtsmißbräuchlichen Ausforschung wird Zurückhaltung gefordert; in der Regel wird dies nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte für die aufgestellte Behauptung angenommen (vgl. BGH, NJW 1992 S. 1967 [1968], NJW 1992 S. 3106 ; Greger, in: Zöller, ZPO , 18. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 284 Rdnr. 3; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 50. Aufl., Einf. vor § 284 Anm. 6).

    Das alles sind sachfremde Erwägungen, denn auch ohne diese Angaben war der Vortrag der Beschwerdeführerin konkret genug, um eine sachliche Stellungnahme und Überprüfung zu ermöglichen (vgl. hierzu BGH, NJW 1992 S. 1967 [1968]).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 85, 214 [217]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß der allgemeine Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot dann verletzt ist, wenn der Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 [278 f.]).
  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93
    Bei der Annahme einer solchermaßen rechtsmißbräuchlichen Ausforschung wird Zurückhaltung gefordert; in der Regel wird dies nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte für die aufgestellte Behauptung angenommen (vgl. BGH, NJW 1992 S. 1967 [1968], NJW 1992 S. 3106 ; Greger, in: Zöller, ZPO , 18. Aufl., vor § 284 Rdnr. 5; Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 284 Rdnr. 3; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 50. Aufl., Einf. vor § 284 Anm. 6).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 937/93
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 85, 214 [217]).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Bei der Annahme einer solchermaßen rechtsmissbräuchlichen Ausforschung wird Zurückhaltung gefordert; in der Regel wird dies nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte für die aufgestellte Behauptung angenommen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 - BGH, NJW 1992, S. 1967 ; BGH, NJW 1992, S. 3106; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 23. Aufl., 2002, Vor § 284 Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 40/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    In der Verfassungsrechtsprechung ist anerkannt, dass der allgemeine Gleichheitssatz in seiner Ausformung als Rechtsanwendungsgleichheit und Willkürverbot dann verletzt ist, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 - nach Juris).
  • BVerwG, 15.02.2008 - 5 B 196.07

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

    Indes teilt der erkennende Senat unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen gebotenen Zurückhaltung bei der Qualifizierung eines Beweisantrages als Ausforschungsbeweis (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60, vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 - und vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976) nicht die berufungsgerichtliche Bewertung, es lägen für die vom Kläger behaupteten Rechtstatsachen (Erwerb auch der russischen Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Geburt des Klägers; Beibehaltung mit Inkrafttreten des 1. Russischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ) keine greifbaren Anhaltspunkte für den behaupteten Erwerb einer russischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes bereits vor der vom Berufungsgericht angenommenen, auf einer Willenserklärung gründenden Registrierung vor, zumal sich der Kläger hierzu auf eine von derjenigen des Berufungsgerichts abweichende Auslegung des Art. 13 Staatsbürgerschaftsgesetz und der dazu ergangenen Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation (RussVerfG, Urteil vom 16. Mai 1996 - Nr. 12 P-E uGRZ 1997, 410) berufen hatte.
  • VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
    Dabei ist beachtet worden, dass von Verfassungs wegen Zurückhaltung bei der Qualifizierung eines Beweisantrags als Ausforschungsbeweis geboten ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -NVwZ 1994, 60, vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 - und vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 55/06

    Willkür; Zivilprozeßrecht

    Die Ablehnung eines Beweisantrags unter dem Gesichtspunkt mangelnder Substantiierung kommt in der Regel nur dann in Betracht, "wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet ist, diese aber auf das Geratewohl gemacht, gleichsam »ins Blaue« aufgestellt, also aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellt" (BVerfG, Beschluß vom 09. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2018 - 5 K 1915/16

    Antrag auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Dabei ist beachtet worden, dass von Verfassungs wegen Zurückhaltung bei der Qualifizierung eines Beweisantrags als Ausforschungsbeweis geboten ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -NVwZ 1994, 60, vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 - und vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • VG Köln, 11.10.2018 - 6 K 8198/16
    Auch unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen gebotenen Zurückhaltung bei der Qualifizierung eines Beweisantrages als Ausforschungsbeweis vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -NVwZ 1994, 60, vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 937/93 - und vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976), dient der hier in der mündliche Verhandlung gestellte Beweisantrag allein dazu, die Vermutung einer behaupteten fehlerhaften Tatsachenermittlung bei der Durchschnittsbildung zu stützen, wobei diese Vermutung/Behauptung erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben wird.
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