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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01   

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https://dejure.org/2001,12423
OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01 (https://dejure.org/2001,12423)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2001 - 1 C 10395/01 (https://dejure.org/2001,12423)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01 (https://dejure.org/2001,12423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen mittelbar Betroffenen; Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bei fehlender Klagebefugnis; Erfordernis einer Planrechtfertigung; Verletzung des "Rechts auf gerechte Abwägung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hochmoselübergang: Auch erste Privatklage scheitert

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 677
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

    Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte und auch die Tatsache, dass ein Betrieb tatsächlich über längere Zeit besteht, nicht ausschlaggebend sein (so BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1990, a.a.O.).

    So heißt es beispielsweise in dem Beschluss vom 31. Oktober 1990 (a.a.O.), dass für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses die Frage zu beantworten sei, unter welchen Voraussetzungen der Entzug von Teilflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes für dessen Inhaber einen existenzbedrohenden Eingriff in seinen Betrieb als solchen darstelle, der - unter Einschluss der über den Substanzentzug hinaus bewirkten Folgen - mit dem ihm gebührenden Gewicht in eine planerische Abwägung eingestellt werden müsse.

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Ist die Betriebseigenschaft zu bejahen, werden nämlich spezielle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Abwägung gestellt, wenn dem Betrieb infolge der Planfeststellung eine Existenzgefährdung droht (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1999, NVwZ-RR 1999, 629, 630 f. und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1154, 1155).

    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Die Klagebefugnis des Klägers lässt sich ferner nicht unabhängig von der Verletzung eigener rechtlich geschützter Belange daraus herleiten, dass ein Verstoß gegen das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung behauptet wird (dazu vgl. Wahl/Schütz, a.a.O., Rdnr. 214 i.V.m. Rdnr. 74; ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297 f.).

    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Auf das Erfordernis einer Planrechtfertigung können sich entsprechend der rechtsdogmatischen Ableitung dieses Rechtsinstituts (dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, 60 und vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 118; jüngst Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 - Umdr. S. 18; Steinberg/Berg/Wickel, Fachplanung, 3. Aufl. 2000, § 3 Rdnr. 46) nämlich nur die sog. Enteignungsbetroffenen berufen (vgl. Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rdnr. 403; Stüer, NuR 1981, 149, 153).

    Die Befugnis des Klägers, sich im Wege einer Anfechtungsklage, hilfsweise einer auf Anordnung von Schutzauflagen gerichteten Verpflichtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2000 zu wenden, kann letztlich auch nicht aus einer möglichen Verletzung des "Rechts auf gerechte Abwägung" (dazu vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, 66 und vom 29. Januar 1991, BVerwGE 87, 332, 342; für die Normenkontrolle von Bebauungsplänen Urteil vom 24. September 1998, BVerwGE 107, 215, 221 f.; kritisch zum Recht auf gerechte Abwägung z.B. Steinberg/Berg/Wickel, a.a.O., § 6 Rdnr. 45; Wahl/Schütz, a.a.O., § 42 Abs. 2 Rdnr. 257) hergeleitet werden.

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Als lediglich mittelbar Betroffener kann er den Planfeststellungsbeschluss jedoch nur mit der Begründung angreifen, dass seine rechtlich geschützten e i g e n e n Belange in der Abwägung zu kurz gekommen seien, während es ihm von vornherein verwehrt ist, einen Aufhebungsanspruch gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss aus der vermeintlichen Verletzung öffentlicher oder fremder privater Belange herzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560 = NuR 2000, 627, 628; Urteile des Senats vom 30. November 2000 - 1 C 10261/00.OVG - Umdruck S. 9 und vom 29. März 2001 - 1 C 11553/00.OVG - Umdruck S. 8).

    Die von dem Verkehr der B 50 neu künftig ausgehenden Luftschadstoffe werden sich nach einem vom Deutschen Wetterdienst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Gutachten vom 7. Januar 2000 deutlich unterhalb der in der 23. BImSchV festgelegten Konzentrationswerte für Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol bewegen, die als Orientierungswerte für die Einschätzung des Risikopotentials eines Straßenbauvorhabens herangezogen werden können (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560, 564).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Wie in der mündlichen Verhandlung angesprochen, entspricht dies inhaltlich dem vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 559) referierten Inhalt eines unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau ergangenen Planfeststellungsbeschlusses (A 72 - Ostumgehung Hof).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Der Senat überschritte seine Kompetenzen, würde er insoweit eine eigene Interessenbewertung vornehmen oder seine eigene Entscheidung an die Stelle der Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, BVerwGE 96, 239, 245 = NVwZ 1995, 383, 384 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Somit verbleibt es bezüglich der Quelle dabei, dass die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen eines Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 und vom 14. Januar 1998, a.a.O., Nr. 286 m.w.N.; Urteil vom 29. Juni 1999, NVwZ 2000, 81).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Ist die Betriebseigenschaft zu bejahen, werden nämlich spezielle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Abwägung gestellt, wenn dem Betrieb infolge der Planfeststellung eine Existenzgefährdung droht (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1999, NVwZ-RR 1999, 629, 630 f. und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1154, 1155).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Eine erhöhte Schadstoffbelastung ist - darauf weist die Beklagte zu Recht hin - regelmäßig nur in einem Streifen von ca. 10 m Breite unmittelbar neben der Straße feststellbar (vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen (bast): Untersuchungen zu Fremdstoffbelastungen im Straßenseitenraum, Mai 2005, Seite 53, 90 ff. und 101; BVerwG, Urteil vom 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, juris, unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2002 - 1 B 10259/02

    Teilanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Insoweit kann der durch die angegriffene Planung in diesem Bereich allenfalls mittelbar betroffene Antragsteller den Planfeststellungsbeschluss nur mit der Begründung angreifen, dass seine rechtlich geschützten eigenen Belange in der Abwägung zu kurz gekommen seien, während es ihm verwehrt ist, einen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aus der Verletzung öffentlicher oder fremder privater Belange herzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NuR 2000, 627, 628 = NVwZ 2000, 560; Urteile des Senats vom 30. November 2000 - 1 C 10261/00.OVG - Umdruck S. 9, vom 29. März 2001 - 1 C11553/00.OVG - Umdruck S. 8 und vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 10).

    Auch im Hinblick auf den vom Antragsteller geführten Winzerbetrieb mit Gästehaus ist nicht ersichtlich, dass durch den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2000 das Recht auf gerechte Abwägung (dazu vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, 66 und vom 29. Januar 1991, BVerwGE 87, 332, 342; Urteil des Senats vom 21. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 14 f.) verletzt worden sein könnte.

  • OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05

    Planfeststellung, Straße, Präklusion, Planvorhaben, Betroffenheit, Lärm,

    Ein lediglich mittelbar Betroffener kann einen Planfeststellungsbeschluss aber nur mit der Begründung angreifen, dass seine rechtlich geschützten eigenen Belange in der Abwägung zu kurz gekommen seien, während es ihm von vornherein verwehrt ist, einen Aufhebungsanspruch gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss aus der vermeintlichen Verletzung öffentlicher oder fremder privater Belange herzuleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, BauR 2002, 677).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

    Das Recht auf gerechte Abwägung (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG) ist nicht nur auf die Berücksichtigung subjektiver Rechtspositionen - insbesondere nicht auf das, was im Interesse eines Anliegers nach Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist - gerichtet, sondern erstreckt sich daneben auch auf bestimmte schutzwürdige Interessen (sog. einfache Belange), wie etwa die Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsanbindung eines Grundstücks (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04

    Westumfahrung Trier: Klage der Gemeinde Igel abgewiesen

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juli 2003 - 5 S 723/02 - juris, dort Rdziff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Anliegergebrauch Bun; Bundesstraße Bun; Emissionen Bun; Ergänzende

    Das Recht auf gerechte Abwägung (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG) ist nicht nur auf die Berücksichtigung subjektiver Rechtspositionen - insbesondere nicht auf das, was im Interesse eines Anliegers nach Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist - gerichtet, sondern erstreckt sich daneben auch auf bestimmte schutzwürdige Interessen (sog. einfache Belange), wie etwa die Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsanbindung eines Grundstücks (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung.
  • VG Koblenz, 21.10.2004 - 1 K 903/04

    Polder bei Bad Kreuznach-Planig kann verwirklicht werden.

    Angesichts dessen hat die Kammer an der Planrechtfertigung keine Zweifel, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwieweit sich die Kläger hier auf dieses Erfordernis überhaupt berufen können (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - zitiert nach ESOVG).
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