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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98 (https://dejure.org/1999,48447)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 C 11636/98 (https://dejure.org/1999,48447)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98 (https://dejure.org/1999,48447)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Urteil vom 23. April 1997 (11 A 17.96, Laubinger, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 37) davon aus, dass in Übereinstimmung mit der Wertung der Verkehrslärmschutzverordnung und wohl auch mit den Erkenntnissen der "gesundheitsorientierten Lärmwirkungsforscher" festzustellen sei, dass die Schwelle der Gesundheitsgefährdung bei Tag/Nachwerten von etwa 70/60 dB(A) liege.

    Mit der darin vorgenommenen Grenzziehung bei 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts steht die Verkehrslärmschutzverordnung in einer Linie mit der vorangegangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der in der Literatur hierzu vertretenen Auffassung (vgl. Kuschnerus, Der Schutz vor unzumutbarem Straßenverkehrslärm, DVBl 1986, 429 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. April 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.02.1994 - 4 B 30.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Mai 1995 (BVerwG 4 B 30.94, DVBl 1995, 1010) hierzu ausgeführt:.

    Insoweit hat zwar das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Mai 1995 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Notwendigkeit einer entsprechenden Lärmschutzvorsorge nicht bedeute, dass die Gemeinde eine von ihr erkannte und in der Abwägung berücksichtigte Lärmschutzproblematik unter Einsatz des Mittels der Festsetzung nach § 9Abs. 1 Nr. 24 BauGB im Bebauungsplan stets selbst bewältigen müsse.

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Diese Regelung hinsichtlich der Mängelbehebung ist nämlich § 17 Abs. 6 c Satz 2 FernStrG und den in anderen Fachplanungsgesetzen enthaltenen vergleichbaren Regelungen bewusst nachgebildet worden (BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1998, BVerwG 4 CN 7.97).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Dieses Gebot ist dann verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss oder wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt bzw. der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung, vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301; Urteil vom 05. Juli 1974, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Dieses Gebot ist dann verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss oder wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt bzw. der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung, vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301; Urteil vom 05. Juli 1974, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Die Antragstellerin ist gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ungeachtet der Tatsache antragsbefugt, dass ihr Grundstück nicht innerhalb der Grenzen des Plangebietes liegt, weil sie geltend macht, durch die Planung betroffene eigene Belange seien nicht zutreffend abgewogen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Mai 1995 (BVerwG 4 B 30.94, DVBl 1995, 1010) hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Unabhängig davon, dass unterhalb der vorgenannten Grenzwerte der Verordnungsgeber wie auch die frühere Rechtsprechung Lärmveränderungen von weniger als 3 dB(A) nicht als anspruchsauslösend bezüglich entsprechender Lärmschutzmaßnahmen angesehen hat, war gleichwohl immer anerkannt, dass auch solche geringeren Lärmerhöhungen grundsätzlich im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 1992, 2844 f.).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Im Gegenteil spricht der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1996 (UPR 1997, 107) eher dagegen, die vorgenannte Norm über die darin eng abgegrenzten Tatbestände hinaus auf andere Sachverhalte anzuwenden.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum Inhalt des Beschlusses des

    Eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des aktiven und passiven Schallschutzes, kompensiert (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.03.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, juris [nur Leits.].

    Denn eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes, kompensiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.03.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, juris [nur Leits.]; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099).

  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

    Denn eine etwaige Irrelevanzschwelle existiert bei der Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsschädigung nicht (BVerwG, Urteil vom 7.3.2007 - 9 C 2/06, 2. Leitsatz, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, 2. Leitsatz, Rn. 36, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98, 2. Leitsatz, juris).

    Darüber hinaus ist es auch irrelevant, ob sich die Lärmerhöhung im Bereich des Wahrnehmbaren bewegt, wenn die Schwelle zur Gesundheitsschädigung überschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, 2. Leitsatz, Rn. 36, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98, 2. Leitsatz, juris).

  • OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05

    Planfeststellung, Straße, Präklusion, Planvorhaben, Betroffenheit, Lärm,

    Hat hingegen die Verkehrslärmbelastung bereits ohne die neue Straßenbaumaßnahme ein Maß erreicht, bei dem eine Gesundheitsgefährdung angenommen werden muss, genügt eine Planfeststellung, die eine derartige Verkehrslärmbelastung weiter erhöht, nur dann dem Gebot einer gerechten Abwägung, wenn sie diese Verkehrslärmerhöhung etwa durch eine Regelung passiven Schallschutzes ausgleicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47).
  • OVG Thüringen, 02.12.2003 - 1 N 290/99

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen von

    Ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und damit die Antragsbefugnis des davon Betroffenen zu bejahen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (so BVerwG, Urteil vom 17.9.1998, a. a. O.; Beschluss vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, BRS 54 Nr. 41 = NJW 1992, 2844 - jeweils zum Nachteilsbegriff des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a. F.); maßgebend ist, ob die geltend gemachten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.3.2002, a. a. O.; zur Bejahung der Antragsbefugnis von Anwohnern außerhalb des Plangebiets vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6.12.2000 - 4 BN 59.00-, BRS 63 Nr. 47 = NVwZ 2001, 431 m. w. N. aus der früheren Rechtsprechung; OVG NW, Urteil vom 28.8.1996 - 11a D 125/92.NE -, BRS 58 Nr. 17 = NVwZ-RR 1997, 686; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, Leitsatz 1 - LS auch in juris; vgl. zum Ganzen auch VGH BW, Urteil vom 24.9.1999 - 5 S 2519/98 - zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21

    Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"

    Allerdings entspricht eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung im gesundheitsschädlichen Ausmaß - wie hier - weiter erhöht, nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes kompensiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 31. August 2004 - 8 C 10423/04 -, juris Rdnr. 15 und vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98 -, juris (Ls.); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10 November 2010 - 5 S 955/09 -, juris Rdnr. 36).
  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05

    Planfeststellung, Straßen, Präklusion, Planvorhaben, Lärm, Lärmbelastung,

    Hat hingegen die Verkehrslärmbelastung bereits ohne die neue Straßenbaumaßnahme ein Maß erreicht, bei dem eine Gesundheitsgefährdung angenommen werden muss, genügt eine Planfeststellung, die eine derartige Verkehrslärmbelastung weiter erhöht, nur dann dem Gebot einer gerechten Abwägung, wenn sie diese Verkehrslärmerhöhung etwa durch eine Regelung passiven Schallschutzes ausgleicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04

    Trierer Bebauungspläne - Zufahrtsverkehr unzureichend berücksichtigt

    Die Antragsgegnerin hat weiter in ihre Abwägung eingestellt, dass die Mehrbelastung, selbst wenn sie unterhalb der Schwelle der Wahrnehmbarkeit bleibt, wegen der hohen Vorbelastung die Frage nach kompensatorischen Maßnahmen zur Lärmvorsorge auslöst (s. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 1992, 2844, und Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99

    Bauliche Maßnahmen; Fahrbahnerhöhung; Verkehrsberuhigung; Verkehrsgeräusche;

    Diese gilt es zu berücksichtigen, um den einzustellenden Belangen das richtige Gewicht beimessen zu können (OVG Rh-Pf., Urteil vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98.OVG -).
  • OVG Sachsen, 22.12.2005 - 5 BS 156/05
    Hat hingegen die Verkehrslärmbelastung bereits ohne die neue Straßenbaumaßnahme ein Maß erreicht, bei dem eine Gesundheitsgefährdung angenommen werden muss, genügt eine Planfeststellung, die eine derartige Verkehrslärmbelastung weiter erhöht, nur dann dem Gebot einer gerechten Abwägung, wenn sie diese Verkehrslärmerhöhung etwa durch eine Regelung passiven Schallschutzes ausgleicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG -Rspr. § 41 Nr. 47).
  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 156/05
    Hat hingegen die Verkehrslärmbelastung bereits ohne die neue Straßenbaumaßnahme ein Maß erreicht, bei dem eine Gesundheitsgefährdung angenommen werden muss, genügt eine Planfeststellung, die eine derartige Verkehrslärmbelastung weiter erhöht, nur dann dem Gebot einer gerechten Abwägung, wenn sie diese Verkehrslärmerhöhung etwa durch eine Regelung passiven Schallschutzes ausgleicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v. 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG -Rspr. § 41 Nr. 47).
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