Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 94, 35
  • BVerwGE 94, 36
  • NJW 1994, 2167 (Ls.)
  • MDR 1994, 419
  • DVBl 1994, 52
  • NVwZ 1994, 381



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Wird zitiert von ... (141)  

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07  

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Aus der Annahme eines Ausnahmefalles folgt mithin nicht, dass zwingend von der Ausweisung abzusehen wäre; sofern der Ausweisung nicht höherrangiges Recht entgegensteht und damit das Ermessen ohnehin auf Null reduziert ist, erlangt die Ausländerbehörde durch den Übergang in die Ermessensentscheidung lediglich mehr Flexibilität, um den besonderen Umständen des konkreten Falles ausreichend Rechnung tragen zu können (vgl. Urteile vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 35 und 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 zu § 7 Abs. 2 AuslG 1990).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94  

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer tatsächlich ausgewiesen werden könnte (vgl. BVerwGE 94, 35 [45]).

    Liegt nach diesen Grundsätzen ein Ausnahmefall vor, so steht die Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung im Ermessen der Behörde (BVerwGE 94, 35 [44]).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08  

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 7 Abs. 2 AuslG 1990, wonach im Falle einer Ausnahme vom Regelfall Ermessen eröffnet war (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 35 ), lässt sich auf § 5 Abs. 1 AufenthG nicht übertragen.
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