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   AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22, 2 F 12/23   

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https://dejure.org/2023,1570
AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22, 2 F 12/23 (https://dejure.org/2023,1570)
AG Schwetzingen, Entscheidung vom 23.01.2023 - 1 F 228/22, 2 F 12/23 (https://dejure.org/2023,1570)
AG Schwetzingen, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - 1 F 228/22, 2 F 12/23 (https://dejure.org/2023,1570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Besorgnis der Befangenheit, Arzt-Patienten-Verhältnis

  • IWW

    § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO
    Unterhaltsprozess

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 113 Abs 1 S 1 FamFG
    Besorgnis der Befangenheit bei Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen Richter und Verfahrensbeteiligtem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzt-Patient-Verhältnis zwischen Richter und Partei ist Befangenheitsgrund!

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheit: Reicht Arzt-Patienten-Verhältnis? - Reicht auch in "Nichtarzthaftungssachen"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 12.01.2012 - 5 W 36/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen ärztlicher Behandlung durch eine

    Auszug aus AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22
    Die Rechtsprechung sieht die Besorgnis der Befangenheit beispielsweise in Arzthaftungsprozessen in der Regel als berechtigt, wenn der Richter selbst Patient des Arztes war oder ist (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 13 W 22/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 U 1011/11).

    Der Grund hierfür wird darin gesehen, dass zwischen dem Arzt und seinem Patienten immer ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, nicht nur in Einzelfällen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 1011/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22
    Die Rechtsprechung sieht die Besorgnis der Befangenheit beispielsweise in Arzthaftungsprozessen in der Regel als berechtigt, wenn der Richter selbst Patient des Arztes war oder ist (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 13 W 22/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 U 1011/11).

    Außerdem sei es nicht abwegig, wenn ein Beteiligter befürchte, der Richter könne Angst haben, ein negativer Ausgang des Prozesses für den Arzt könnte seine zukünftige Behandlung beeinflussen (OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 U 1011/11 -, Rn. 3, juris).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2019 - 13 W 22/19
    Auszug aus AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22
    Die Rechtsprechung sieht die Besorgnis der Befangenheit beispielsweise in Arzthaftungsprozessen in der Regel als berechtigt, wenn der Richter selbst Patient des Arztes war oder ist (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 W 36/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 13 W 22/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 U 1011/11).

    Dies sei nur bei einmaligen, lange zurückliegenden oder weniger bedeutenden Maßnahmen nicht der Fall (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 13 W 22/19, Rn. 15, juris).

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus AG Schwetzingen, 23.01.2023 - 1 F 228/22
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 27/03 -, Rn. 6, juris).
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