Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 26.08.2009

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   VG Weimar, 10.10.2007 - 1 K 1197/06 We   

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https://dejure.org/2007,27050
VG Weimar, 10.10.2007 - 1 K 1197/06 We (https://dejure.org/2007,27050)
VG Weimar, Entscheidung vom 10.10.2007 - 1 K 1197/06 We (https://dejure.org/2007,27050)
VG Weimar, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 1 K 1197/06 We (https://dejure.org/2007,27050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 24; BauGB § 28 Abs 2; AusglLeistG § 3; FlErwV § 5; BGB § 433
    Zur Frage des wirksamen Entstehens des Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB im Falle des gemeindlichen Hochwasserschutzes und der Fristwahrung nach § 28 Abs. 2 BauGB; Außenbereich; Ausschlussfrist; Bauplanungsrecht; Bestimmtheit; Gemeinde; Hochwasserschutz; landwirtschaftliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06

    Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen

    Auszug aus VG Weimar, 10.10.2007 - 1 K 1197/06
    Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Flächenprivatisierung nach dem AusglLeistG um eine öffentliche Aufgabe handele (BGH, Urt. v. 04.05.07 - V ZR 162/06 - ).

    Selbst wenn es sich bei der Flächenprivatisierung nach dem AusglLeistG um eine öffentliche Aufgabe handelt und damit für die Beigeladene zu 1) die privatrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für den Vertragschluss eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.07 - V ZR 162/06 - ), ändert sich deshalb an der Rechtsnatur nichts.

  • BGH, 11.01.2001 - V ZB 40/99

    Erledigung einer Streitigkeit über die Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus VG Weimar, 10.10.2007 - 1 K 1197/06
    Der notarielle Kaufvertrag zwischen der Beigeladenen zu 1) und dem Beigeladenen zu 2) vom 30.1.2006 ist, auch wenn er die staatlich subventionierte Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen Grundstücke auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 3 AusglLeistG zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschl. v. 11.01.2001 - V ZB 40/99 ), ein zivilrechtlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Auszug aus VG Weimar, 10.10.2007 - 1 K 1197/06
    Selbst wenn eine Heilung des Bescheids durch nachträgliche Genehmigung des Gemeinderats möglich wäre (ablehnend VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 12.9.1997 - 5 S 2498/95 - zu Vorkaufsrecht nach § 25 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg: Keine Frage fehlender Vertretungsmacht mit nachträglicher Heilungsmöglichkeit, sondern eine zur Nichtigkeit führende Entscheidung durch das unzuständige Organ), ist diese nicht bis 3.5.2006 und damit in offener Frist erfolgt (Schrödter, § 28 BauGB, Rdn. 10: nur in der Frist).
  • VGH Hessen, 10.06.2020 - 3 A 905/19

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten des vorbeugenden Hochwasserschutzes

    Der Senat folgt der ganz überwiegenden Auffassung der Kommentarliteratur sowie den in diesem Zusammenhang ergangenen erstinstanzlichen Entscheidungen (vgl. VG München, Urteil vom 01.06.2010 - M 1 K 10.43 -, juris; Beschluss vom 04.03.2010 - M 1 S 10.44 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10.10.2007 - 1 K 1197/06 -, juris; die Notwendigkeit eines konkreten städtebaulichen Bezugs bejahend: Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Online-Kommentar, 131. EL Oktober 2018, § 24 Rdnr. 44a ff.; Griwotz in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, Kommentar, 3. Aufl. 2018, § 24 Rdnr. 20; Köster in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 24 Rdnr. 34; Michler/Kröninger in: Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB, 4. Aufl. 2018, § 24 Rdnr. 11; Spieß in: Jäde/Dirnberger, 9. Aufl. 2018, § 24 Rdnr. 19; Kronisch in: Brügelmann, BauGB, 2018, § 24 Rdnr. 135; die Notwendigkeit eines konkreten städtebaulichen Bezugs in Abs. 1 Nr. 7 wohl verneinend, den städtebaulichen Bezug dann aber über das in Abs. 3 normierte Wohl der Allgemeinheit einfordernd: wohl noch Roos in: Brügelmann, BauGB, Stand September 2006, § 24 Rdnr. 35v (siehe aber nunmehr Kronisch, a.a.O.); Paetow in: Berliner Kommentar, BauGB, 2012, § 24 Rdnr. 18a; Jarass/Kment, BauGB, 2. Aufl. 2017, § 24 Rdnr. 16).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 703/10

    Moselinsel "Hatzenporter Werth" 2 - kein Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hieraus wird ersichtlich, dass das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BauGB ausschließlich ein Instrumentarium zur Verwirklichung städtebaulicher, nicht aber spezifisch wasserrechtlicher oder wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen ist ( VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2007 -1 K 1197/06 We - [...]; Jade, in: Jäde/Dirnberger/u.a., BauGB/BauNVO, 6. Auflage 2010, § 24, Rn. 19).

    Da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich des Bestehens eines Vorkaufsrechts spätestens der Zeitpunkt des Fristablaufs gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist ( VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 1 K 1197/06 We - [...] ), bedarf es vorliegend keiner Feststellung, wie sich die Neufassung des WHG (insbesondere § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 6 WHG in der seit dem 1. März 2010 gültigen Fassung) auf die Rechtslage ausgewirkt hat.

  • OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09

    Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs.

    Da der Ausgleichsleistungsgesetzgeber von einer besonderen Regelung abgesehen hat, bleibt nur der Ausschluss unter Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen der §§ 463 ff. BGB (im Erg. ebenso: VG Weimar, Urt. v. 10.10.2007 - 1 K 1197/06 We. -, zitiert nach juris).
  • VG Meiningen, 19.01.2016 - 2 K 460/14

    Vorkaufsrecht nach dem Thüringer Waldgesetz bei Verkäufen nach dem

    Der notarielle Kaufvertrag hat die staatlich subventionierte Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 3 AusglLeistG zum Gegenstand (vgl. VG Weimar, Urt. v. 10.10.2007, 1 K 1197/06 We, juris, Rn. 22).
  • VG München, 04.03.2010 - M 1 S 10.44

    Vorkaufsrechtsausübung hinsichtlich nur fachgesetzlich gesicherten

    Dies folgt schon aus der städtebaulichen Zielsetzung der im Baugesetzbuch geregelten gesetzlichen Vorkaufsrechte und wird aus der Stellung des § 24 BauGB im zweiten Teil des BauGB deutlich, der die "Sicherung der Bauleitplanung", hier durch "gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde", betrifft (Stock in EZBK § 24 RN 44a f; Jäde in Jäde/ Dirnberger/ Bauer/ Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Auflage 2007, § 24 RN 19 f.; Grziwotz in Spannowsky/ Uechtritz, BauGB Kommentar, München 2009, § 24 RN 20; VG Weimar v. 10.10.2007 - 1 K 1197/06 We - juris).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34019
FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06 (https://dejure.org/2009,34019)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.08.2009 - 1 K 1197/06 (https://dejure.org/2009,34019)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. August 2009 - 1 K 1197/06 (https://dejure.org/2009,34019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer Kapitalgesellschaft; Zuschätzung des Aufgabegewinns bei tatsächlicher Verständigung über die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung ins Ausland; Keine Verpflichtung zur Abhaltung eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer Kapitalgesellschaft - Zuschätzung des Aufgabegewinns bei tatsächlicher Verständigung über die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung ins Ausland - Keine Verpflichtung zur Abhaltung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    In einem solchen Fall ist die Sachaufklärungspflicht des Finanzamts eingeschränkt (vgl. dazu BFH vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462 ).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381 ).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 ).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Erst in diesem Stadium setzen die Schätzungsüberlegungen ein, die aus dem festgestellten Sachverhalt folgern, dass die Besteuerungsgrundlagen in einer wahrscheinlichen Höhe verwirklicht worden sind (BFH vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BStBl II 1982, 409 ).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Soweit sie sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (BFH vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618 ).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht, indem er die Jahressteuererklärung nicht abgibt, ist das Finanzamt nicht gehalten, im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr Umsätze und Vorsteuerbeträge nur in der Höhe zu schätzen, in der sie vom Steuerpflichtigen bei den Voranmeldungen angegeben wurden (BFH vom 7. April 2009 XI B 115/08, juris).
  • FG München, 24.04.1998 - 7 K 3785/97

    Voraussetzung für eine ausreichende Bezeichnung des Klagegegenstandes in der

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
    Aus diesen Gründen ist eine Erörterung nur mit dem Steuerpflichtigen durchzuführen, der seiner Erklärungspflicht nachgekommen ist (FG München vom 24. April 1998 7 K 3785/97, EFG 1998, 1310).
  • BFH, 22.08.2012 - I B 86/11

    Tatsächliche Verständigung über den Ort der Geschäftsleitung

    Nachdem das FG die Klagen im ersten Rechtsgang abgewiesen hatte (Urteile vom 26. August 2009  1 K 1197/06, juris --betreffend die Festsetzung der Körperschaftsteuer-- und 1 K 1198/06 --betreffend die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags--), hat der Senat die Verfahren auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin hin an das FG zurückverwiesen, weil die Vorinstanz sich nicht mit den Einwänden der Klägerin gegen die Berücksichtigung des "Aufgabegewinns" befasst hatte (Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 I B 185/09 und I B 186/09, BFH/NV 2010, 1864).
  • BFH, 10.06.2010 - I B 186/09

    Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)

    Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat sie mit Urteil vom 26. August 2009  1 K 1197/06 als unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 06.07.2012 - V B 103/11

    Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) mit Urteil vom 26. August 2009  1 K 1197/06 wegen Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für 2001 und 2002 ab.

    Daraufhin erhob die Klägerin insoweit Restitutionsklage (1 K 1450/10) mit dem Antrag, die Nichtigkeit des Urteils vom 26. August 2009 (1 K 1197/06) festzustellen.

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