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   FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13   

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https://dejure.org/2014,48414
FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13 (https://dejure.org/2014,48414)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2014 - 1 K 1556/13 (https://dejure.org/2014,48414)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 1 K 1556/13 (https://dejure.org/2014,48414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zum Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - hier Säumniszuschläge - aus sachlichen Billigkeitsgründen und der gerichtlichen Überprüfbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Unbilligkeit bei einem Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 130; AO § 131; AO § 227; AO § 240
    Widerruf eines Erlasses von Säumniszuschlägen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf eines Erlasses von Säumniszuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 696
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13
    Sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. BFH, Urteil vom 16. November 2005, X R 3/04, BStbl II 2006, 155).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13
    Das Gericht ist im Ermessensbereich nicht zur eigenen Ermessensausübung befugt, weil es ansonsten seine Erwägungen letztlich an die Stelle der hier allein maßgeblichen Ermessenserwägungen der Verwaltung setzen würde (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000, C R 24/95, BStBl II 2000, 514).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13
    Das Finanzgericht kann nur dann ausnahmsweise eine Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass aussprechen (§ 101 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur sog. Ermessensreduzierung auf Null: BFH, Urteil vom 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3).
  • BFH, 14.11.2007 - II R 3/06

    Abzug von Steuerschulden des Erblassers bei der Erbschaftsteuer - Voraussetzungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, dürfen deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 2007, II R 3/06, BFH/NV 2008, 574).
  • BFH, 05.02.1975 - I R 85/72

    Unlautere Mittel - Widerruf - Steuererlaß - Anwendung - Kenntnis der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13
    Denkbar ist eine Aufhebung des Erlasses daher nur, wenn der durch den Erlass erloschene Anspruch rückwirkend wieder entsteht, eine Rücknahme des (rechtswidrigen) Erlasses ist nach § 130 AO mit rückwirkender Kraft möglich, wenn die Voraussetzungen des § 130 AO vorliegen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1975, I R 85/72, BStBl II 1975, 677).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2014  1 K 1556/13 dahin geändert, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird.
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