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   FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06   

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https://dejure.org/2008,4020
FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06 (https://dejure.org/2008,4020)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2008 - 1 K 1709/06 (https://dejure.org/2008,4020)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 1 K 1709/06 (https://dejure.org/2008,4020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 518 Abs 1 S 1 BGB, § 518 Abs 2 BGB, § 672 BGB, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG, § 41 Abs 1 S 1 AO
    Berücksichtigung von Beträgen, die ein Erbe zur Erfüllung eines vom Erblasser gegebenen formunwirksamen Schenkungsversprechens unter Lebenden aufwendet, als Nachlassverbindlichkeit des Erben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
    Erfüllung formunwirksamen Schenkungsversprechens des Erblassers durch den Erben ist bei Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von erfüllten Schenkungsversprechen durch den Erben i.F.v. Leistungen aus dem Vermögen des Erblassers nach dessen Tod als Nachlassverbindlichkeit bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer; Einrücken des Erben in die Rechtsposition des Erblassers durch ...

  • Judicialis

    ErbStG § 10 Abs. 1; ; ErbStG § 5 Nr. 1; ; AO § 41 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 518 Abs. 1; ; BGB § 518 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftssteuer; Nachlassverbindlichkeit; Schenkungsversprechen; Erfüllung; Erbe - Erfüllung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden durch den Erben als Nachlassverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erfüllung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden durch den Erben als Nachlassverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verminderung der Erbschaftssteuer bei zweckgebundener Erbschaft

  • jed.de (Kurzinformation)

    Mehr Steuerfreibeträge für die Erben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einlösung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden nach Erblassertod ist bei Erbschaftsteuerermittlung als Nachlassverbindlichkeit zu beachten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlass - Erbe erfüllt Schenkungsversprechen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06
    Im letzteren Fall rückt der Erbe auch insoweit durch die Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsposition des Erblassers ein (BGH-Urteile vom 05.03.1986 IV a ZR 141/84, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1986, 2107 und vom 12.11.1986 IV a ZR 77/85, NJW 1987, 840; Koch in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 518 BGB, Rdn. 16 ff.; Mühl/Teichmann in Soergel, BGB, Kommentar, 12. Auflage, § 518 BGB, Rdn. 15).
  • BFH, 28.03.2007 - II R 25/05

    Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erfüllung eines formunwirksamen

    Auszug aus FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06
    Für diesen Fall hat der BFH in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden, dass, wenn der Belastete und der Begünstigte den Willen des Erblassers anerkennen und beachten und dessen formunwirksam angeordnetes Vermächtnis ausführen, die Besteuerung nach dem ErbStG gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 AO das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs zu beachten hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2000 II R 15/98, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 2000, 588 und vom 28.03.2007 II R 25/05, BStBl. II 2007, 461).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 77/85

    Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen

    Auszug aus FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06
    Im letzteren Fall rückt der Erbe auch insoweit durch die Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsposition des Erblassers ein (BGH-Urteile vom 05.03.1986 IV a ZR 141/84, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1986, 2107 und vom 12.11.1986 IV a ZR 77/85, NJW 1987, 840; Koch in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 518 BGB, Rdn. 16 ff.; Mühl/Teichmann in Soergel, BGB, Kommentar, 12. Auflage, § 518 BGB, Rdn. 15).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 15/98

    Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz

    Auszug aus FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06
    Für diesen Fall hat der BFH in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden, dass, wenn der Belastete und der Begünstigte den Willen des Erblassers anerkennen und beachten und dessen formunwirksam angeordnetes Vermächtnis ausführen, die Besteuerung nach dem ErbStG gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 AO das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs zu beachten hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2000 II R 15/98, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 2000, 588 und vom 28.03.2007 II R 25/05, BStBl. II 2007, 461).
  • FG Hessen, 18.05.2022 - 10 K 1940/17

    Zum Nachweis formunwirksame Vermächtnisse und Schenkungsversprechen als

    Nach dieser auf § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gestützten Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2000 II R 15/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 588; vom 28.03.2007 II R 25/05, BStBl II 2007, 461; vom 14.02.2007 XI R 18/06, BStBl II 2009, 957 und vom 22.09.2010 II R 46/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 261; vgl. auch Urteil des Hessischen FG vom 09.12.2008 1 K 1709/06, Erbfolgebesteuerung - ErbBstg - 2009, 241) setzt die erbschaftsteuerrechtliche Beachtung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen zweierlei voraus: Zum einen muss eine - wenn auch den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments nicht genügende - Anordnung des Erblassers vorliegen, die dieser in Hinblick auf seinen Tod getroffen hat.

    Unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO können hierunter auch formunwirksame Schenkungsversprechen des Erblassers fallen, wenn der Erbe diese unter Anerkennung und Beachtung des Erblasserwillens erfüllt (so Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 09.12.2008 1 K 1709/06, ErbBstg 2009, 241; vgl. auch BFH-Urteil vom 23.06.2015.

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