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   FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14   

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https://dejure.org/2017,29062
FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14 (https://dejure.org/2017,29062)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2017 - 1 K 201/14 (https://dejure.org/2017,29062)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 1 K 201/14 (https://dejure.org/2017,29062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6a Abs 3 EStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 242 BGB, § 133 BGB, KStG VZ 2009
    Vertragsauslegung über Pensionszusage - Verdeckte Gewinnausschüttung durch ungekürzte Rentenzahlung neben Bezügen aus neuem Dienstverhältnis - Erdienbarkeit der nachträglichen Erhöhung der Versorgungsanwartschaft

  • IWW

    § 6a Abs. 3 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

  • Betriebs-Berater

    Keine Auswirkung einer Gehaltsneuvereinbarung nach Renteneintritt auf gehaltsabhängigen Pensionsanspruch

  • Techniker Krankenkasse
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Weiterarbeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen nach Erdienung der ihm zugesagten Pension - Erdienbarkeit einer nachträglichen Pensionserhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Pensionszusage | Auswirkung einer Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch des Gesellschaftergeschäftsführers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Übergang in Teilzeit: Auswirkung einer in der Pensionszusage enthaltenen Deckelung auf den Pensionsanspruch des Gesellschaftergeschäftsführers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weiterarbeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erdienung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auswirkung einer in der Pensionszusage enthaltenen Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch des Gesellschaftergeschäftsführers beim Übergang in eine Teilzeitbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.2013 - I R 60/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14
    Zwischen den Beteiligten ist im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 23. Oktober 2003 I R 60/12, BStBl II 2015, 413 (Hinweis des Dokumentars: das Entscheidungsdatum lautet zutreffend 23. Oktober 2013), unstreitig, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter das Einkommen aus einer über den Zeitpunkt der Ruhestandsberechtigung hinaus fortgesetzten Geschäftsführertätigkeit auf die Versorgungsleistung angerechnet hätte, was hier unterblieben ist.

    In dem Umfang, in dem eine Gesellschaft ihrem Geschäftsführer nach Erreichen des Ruhestandsalters weiterhin Vergütungen zahlt, besteht für ihn ein entsprechend reduziertes Versorgungsbedürfnis, so dass eine Vergütungsanrechnung sachgerecht erscheint (vgl. dazu im Einzelnen BFH, Urteil vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BStBl II 2015, 413).

  • BFH, 20.05.2015 - I R 17/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14
    Dies gilt nicht nur für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft, sondern im Grundsatz auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BStBl II 2015, 1022).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 14/04

    Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeit - Zur Frage der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14
    Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH, Urteil I R 14/04, BFH/NV 2005, 245).
  • BFH, 17.06.2020 - I R 56/17

    VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 04.07.2017 - 1 K 201/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) ging mit Urteil vom 04.07.2017 - 1 K 201/14 davon aus, dass die Kürzung der für die Pensionsansprüche des Gesellschaftergeschäftsführers T gebildeten Rückstellung und die wegen vorzeitiger Auszahlung der Pension in Ansatz gebrachte vGA zu Unrecht erfolgt ist, während die mangels Erdienbarkeit der nachträglichen Anhebung der Versorgungsquote für den Gesellschaftergeschäftsführer T zugrunde gelegte vGA zutreffend angesetzt worden sei; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1457 abgedruckt.

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