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   VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04   

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https://dejure.org/2007,24249
VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04 (https://dejure.org/2007,24249)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09.05.2007 - 1 K 3488/04 (https://dejure.org/2007,24249)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 1 K 3488/04 (https://dejure.org/2007,24249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit, Ermäßigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BBesG § 6, BBesG § 48, LBG § 78a, LBG § 78g, LBG 85, GG Art. 3, BGB § 242
    Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit, Ermäßigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen (Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - ZBR 2004, 63) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 -) habe sie daher einen Anspruch auf volle Besoldung.

    BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65.

  • VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen (Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - ZBR 2004, 63) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 -) habe sie daher einen Anspruch auf volle Besoldung.

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2006 (1 UE 1712/05) weiche unzulässig von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und beruhe im Übrigen auf einer anderen Rechtslage in Hessen.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
    BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 - DÖV 2003, 1035; OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 - Juris.
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
    Mit Schreiben vom 19. September 2002 beantragte sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 (5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368) die volle Besoldung für diese elf Tage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01

    Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen (Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - ZBR 2004, 63) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 -) habe sie daher einen Anspruch auf volle Besoldung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 6 A 4767/03

    Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge einer Lehrerin wegen Zuvielarbeit

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
    BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 - DÖV 2003, 1035; OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 - Juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2005 - 1 B 11311/05

    Anforderungen an den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Als Streitverfahren, dem das angestrebte selbstständige Beweisverfahren im Sinne dieser Bestimmung zuzuordnen ist, kommen die vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren 1 K 125/05.KO und 1 K 3488/04.KO in Betracht.

    Für das daneben als potentielles Hauptverfahren benannte Verfahren 1 K 3488/04.KO gilt indessen nichts anderes.

    Mit Blick auf das Verfahren 1 K 3488/04.KO verbleibt es mithin dabei, dass sich dort lediglich Rechtsfragen stellen, die ohne die von der Antragstellerin angestrebte (weitere) Sachaufklärung zu beantworten sind.

    Es ist aber auch in keiner Weise ersichtlich, dass und warum in diesen Verfahren die Bedeutung der in Rede stehenden Beweisfragen anders einzuschätzen sein sollte als in den Verfahren 1 K 125/05.KO und 1 K 3488/04.KO.

    Ein künftiger Rechtsstreit mit einem anderen Streitgegenstand als die bereits anhängigen Verfahren 1 K 125/05.KO und 1 K 3488/04.KO, für dessen Entscheidung die von der Antragstellerin benannten Beweisfragen erheblich sein könnten, zeichnet sich nicht greifbar ab, ohne dass die Antragstellerin etwas anderes glaubhaft gemacht hat.

    Selbst wenn die Antragstellerin indessen in dem Verfahren 1 K 3488/04.KO einen für sie positiven gerichtlichen Ausspruch über die Verpflichtung des Antragsgegners zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens erstreiten sollte, wäre es zunächst einmal Sache des Antragsgegners, das Verwaltungsverfahren nach dem Amtsermittlungsgrundsatz daraufhin weiter zu führen und die entscheidungserheblichen Tatsachen ggf. auch mit sachverständiger Hilfe aufzuklären.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - 1 A 10973/09

    Vollstreckungsrecht; Einwendungen gegen bestandskräftigen Sanierungsbescheid;

    Der Beklagte lehnte mit Bescheid vom 11.08.2004 den Antrag der Klägerin auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich des Sanierungsbescheides vom 17.12.2001 ab; hiergegen eingelegte Rechtsmittel blieben erfolglos (VG Koblenz, Urteil vom 18.10.2005 1 K 3488/04.KO; Beschluss des Senats vom 17.02.2006, 1 A 11654/05.OVG).
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