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   FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02 E   

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FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02 E (https://dejure.org/2004,12175)
FG Münster, Entscheidung vom 12.05.2004 - 1 K 6725/02 E (https://dejure.org/2004,12175)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 1 K 6725/02 E (https://dejure.org/2004,12175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Drohen einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft; Notwendigkeit eines rückwirkenden Ereignisses bei der Änderung eines Bescheids

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02
    Denn diese Regelung setzt voraus, dass das Ereignis nach dem Veranlagungszeitraum eintritt, in dem es nach den gesetzlichen Bestimmungen seine steuerliche Wirkung entfaltet (grundsätzlich zu § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Veräußerungsgewinnen: BFH, Beschluss vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02
    Nachträglich Anschaffungskosten sind schon dann gegeben, wenn mit der Inanspruchnahme des Gesellschafters aus der Bürgschaft ernstlich zu rechnen ist (BFH, Urteil vom 08.04.1998 VIII R 21/94, BStBl II 1998, 660).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98

    Rückstellung wegen Bürgschaft

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02
    Die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft droht dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Bürgen ernstlich zu erwarten ist (BFH, Urteil vom 15.10.1998 IV R 8/98, BFH/NV 1999, 698).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 226/84

    Steuerliche Bewertung von Einkünften aus der Tätigkeit als geschäftsführender

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02
    Sie droht jedenfalls dann, wenn zu erwarten ist, dass sich der Gläubiger wegen Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners an den Bürgen wenden wird (BFH, Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588).
  • BFH, 12.08.1997 - IV B 98/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Pflicht zum Vorhandensein eines

    Auszug aus FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02
    Demgegenüber erfährt der steuerlich relevante Sachverhalt im Anwendungsbereich des § 173 Abs. 1 AO nicht wie bei § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nachträglich und rückwirkend eine andere Gestaltung, sondern es wird nur die Kenntnis des Finanzamtes bezüglich des vorhandenen Sachverhalts erweitert (BFH, Beschluss vom 12.08.1997 IV B 98/96, BFH/NV 1998, 147 m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2014 - IX R 9/14

    Entstehung eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG bei nachträglichen

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf die Entscheidungen des FG Münster vom 7. Oktober 2003  13 K 6898/00 E (EFG 2004, 331) und vom 12. Mai 2004  1 K 6725/02 E. Erstgenanntes Urteil stellt auf die Besonderheiten bei einer Ablehnung eines Konkursverfahrens mangels Masse ab, zweitgenanntes betrifft keinen Fall, in dem über die Höhe der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft verhandelt worden wäre.
  • FG Köln, 14.12.2004 - 13 K 6713/00

    Verpflichtung aus Patronatserklärung als ungewisse Verbindlichkeit

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des FG Münster in EFG 2004, 1224.
  • FG München, 21.07.2011 - 10 K 1414/09

    Kein rückwirkendes Ereignis bei Möglichkeit zur Berücksichtigungsfähigkeit im zu

    Dass die Klägerin aber nicht bereits im Jahr 1995, sondern erst deutlich später tatsächlich Zahlungen an die T-Bank aufgrund der Bürgschaft leistete, stellt insoweit kein rückwirkendes Ereignis dar (Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl. 2011, § 17 Rz. 178; FG Münster, Urteil vom 12. Mai 2004, 1 K 6725/02 E, EFG 2004, 1224).
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